Schulmail Nr. 4
des MSB zum Umgang mit dem Corona-Virus
<<<<<<<<<< Beginn der
SchulMail des MSB NRW
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang
mit dem Corona-Virus im Schulbereich.
1. Ruhen des
Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum
16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die
Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass
bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung
sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den
Ausfall des Unterrichts. Die Schulen haben
Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den
kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben,
sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis
einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener
Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die
Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der
üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die
Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag
(16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der
Schule erforderlich ist, um im Kollegium die
notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt
die Schulleitung auf der Grundlage ihres
Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer
darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl.
Ziff. 4.
2.
Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu
führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren
Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen
- arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst
ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der
gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein
entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden.
Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen
1 bis 6 erfasst. Nähere Informationen hierzu erhalten
Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.
3. Durchführung von
Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen
etc.
a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an
Beruflichen Gymnasien
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16.
März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich
keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den
bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind
insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch,
Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des
durch die Kultusministerkonferenz veranlassten
länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den
Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen
anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die
Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2.
April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen
als Gebäude nicht geschlossen sind.
Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht
unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen
werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude
in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von
Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften
genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen
ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die
Einstellung des Unterrichts einen generellen
prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten
selbst nicht betroffen sind.
Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch
Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw. durch
die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16.
März nicht möglich sein, dass alle angehenden
Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen
Leistungsnachweise ("Vorabiturklausuren") erbringen
konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach
den Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die
Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler
durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die
Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfungen ab
dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab.
b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten
Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in
Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der
Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs
sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen
in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf
der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung
(www.schulministerium.nrw.de<http://www.schulministerium.nrw.de>)
veröffentlicht und stetig aktualisiert.
Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und
Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum
Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze,
Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule
vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.
4. Dienstpflichten
und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie
Lehrerinnen und Lehrer
Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet
die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den
bestehenden Dienstpflichten.
Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des
Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für
die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die
Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem
Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben,
soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.
Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts
kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden,
wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen
einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen
des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den
betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren
ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen
Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw.
Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die
Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung
angeordnet werden.
Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der
Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt
werden.
Der Ausbildungsbetrieb der Lehrerausbildung in
Verantwortung der Zentren für schulpraktische
Lehrerausbildung (interne und externe
Seminarveranstaltungen, ausbildungsfachliche
Begleitung von Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärtern und Praxissemesterstudierenden)
sowie Veranstaltungen der staatlichen
Lehrerfortbildung (Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
der Kompetenzteams und der Bezirksregierungen) werden
bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Krisenmanagement des Ministeriums und der
Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter
den bekannten Nummern erreichbar. Weitere
Informationen erhalten Sie zeitnah mit der Schul-Mail
(Nr. 5).
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
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Ende der SchulMail des MSB NRW
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