Schulöffnung / Versetzung / Abschlüsse /
Leistungsbewertung / Stundenplan (hier)
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
am gestrigen Mittwoch haben die Bundeskanzlerin
und die Ministerpräsidenten der Länder über die
Rahmenbedingungen einer weiteren Normalisierung des
gesellschatlichen Lebens beraten. Das Schulministerium
NRW hat den Schulen in diesem Zusammenhang die
konkreten Pläne zur schrittweisen Öffnung der Schulen
und die Änderungen in den Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen mitgeteilt. Die für unsere Schulform
relevanten Bestimmungen gebe ich Ihnen im Folgenden in
zusammengefasster Form wieder.
Schulöffnung
- Am Montag, dem 11.05.2020, beginnt der
Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufe Q1. Diese
Jahrgangsstufe hat insofern Priorität, als sie
sich in der Qualifikationsphase befindet und im
nächsten Schuljahr ihre Abiturprüfung ablegt.
- Von Dienstag, dem 12.05.2020, bis Montag, dem
25.05.2020, finden die zentralen schriftlichen
Abiturprüfungen für die Jahrgangsstufe Q2 statt.
- Spätestens am Dienstag, dem 26.05.2020, soll der
Unterricht für die Jahrgänge 5 bis EF beginnen.
Seitens der Landesregierung ist organisatorisch
ein "tageweise rollierendes System" vorgesehen.
Das bedeutet, dass eine Mischung aus
Präsenzunterricht an einzelnen Tagen und einem
Lernen auf Distanz stattfinden wird.
Versetzungsregelungen
- Schüler der Stufen 6 bis 8 werden automatisch
versetzt, auch wenn die Leistungsanforderungen
nicht erreicht worden sind. Eine freiwillige
Wiederholung ist allerdings möglich. Diese zählt
in diesem Fall nicht als Nichtversetzung. Die
Klassenkonferenz gibt gegenüber den Eltern eine
Empfehlung ab und berät diese mit dem Ziel der
bestmöglichen Förderung der Kinder.
- Für Schüler der Stufe 9 sind die
Versetzungsregeln nicht außer Kraft gesetzt. Es
findet kein automatischer Übergang in die
gymnasiale Oberstufe statt. Für die Notenfindung
wird bei fehlender Bewertungsgrundlage auf die
Benotung im ersten Halbjahr zurückgegriffen.
Versetzungsgefährdeten Schülern soll auf Wunsch im
Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten die
Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen,
mündlichen oder praktischen Leistungen gegeben
werden, um die Noten in den einzelnen Fächern zu
verbessern. Im Falle der Nichtversetzung kann eine
Nachprüfung ausnahmsweise in mehr als einem Fach
abgelegt werden.
- Schüler der Stufe EF gehen ohne Versetzung in
die Qualifikationsphase über. Der Mittlere
Schulabschluss wird allerdings nicht automatisch
zuerkannt. Dieser kann nachträglich ausnahmsweise
durch eine Nachprüfung in mehr als einem Fach
erworben werden.
- Schüler der Stufe Q1 erhalten im Falle der
verpflichtenden Wiederholung ihrer Jahrgangsstufe
ebenfalls die Möglichkeit einer Nachprüfung.
Leistungsbewertung
- Die Anzahl der Klassenarbeiten und Klausuren
sowie die Klausurlänge kann im laufenden Schuljahr
nach Maßgabe der Schule aus organisatorischen
Gründen reduziert werden.
- Für die Sekundarstufe I gilt, dass die
Notenbildung im zweiten Schulhalbjahr auf der
Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres
unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten
Halbjahr beruhen soll.
- Für die Sekundarstufe II gilt, dass von dem
Grundsatz der gleichwertigen Bildung der
Kursabschlussnote aus den Endnoten beider
Beurteilungsbereiche (Klausur/Sonstige Mitarbeit)
abgewichen werden kann.
Den Wortlaut der Änderungen der APO-SI und der
APO-GOSt finden Sie an
dieser Stelle. Bitte wenden Sie sich zur
Beratung, insbesondere im Falle einer drohenden
Nichtversetzung, rechtzeitig an den zuständigen
Klassen- oder Stufenleiter.
Einen herzlichen Gruß,
Jörg Trelenberg
Weitere
Hinweise
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