07.05.2020


Schulöffnung / Versetzung / Abschlüsse / Leistungsbewertung / Stundenplan (hier)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

am gestrigen Mittwoch haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder über die Rahmenbedingungen einer weiteren Normalisierung des gesellschatlichen Lebens beraten. Das Schulministerium NRW hat den Schulen in diesem Zusammenhang die konkreten Pläne zur schrittweisen Öffnung der Schulen und die Änderungen in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen mitgeteilt. Die für unsere Schulform relevanten Bestimmungen gebe ich Ihnen im Folgenden in zusammengefasster Form wieder.

Schulöffnung
  • Am Montag, dem 11.05.2020, beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufe Q1. Diese Jahrgangsstufe hat insofern Priorität, als sie sich in der Qualifikationsphase befindet und im nächsten Schuljahr ihre Abiturprüfung ablegt.
  • Von Dienstag, dem 12.05.2020, bis Montag, dem 25.05.2020, finden die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen für die Jahrgangsstufe Q2 statt.
  • Spätestens am Dienstag, dem 26.05.2020, soll der Unterricht für die Jahrgänge 5 bis EF beginnen. Seitens der Landesregierung ist organisatorisch ein "tageweise rollierendes System" vorgesehen. Das bedeutet, dass eine Mischung aus Präsenzunterricht an einzelnen Tagen und einem Lernen auf Distanz stattfinden wird.

Versetzungsregelungen

  • Schüler der Stufen 6 bis 8 werden automatisch versetzt, auch wenn die Leistungsanforderungen nicht erreicht worden sind. Eine freiwillige Wiederholung ist allerdings möglich. Diese zählt in diesem Fall nicht als Nichtversetzung. Die Klassenkonferenz gibt gegenüber den Eltern eine Empfehlung ab und berät diese mit dem Ziel der bestmöglichen Förderung der Kinder.
  • Für Schüler der Stufe 9 sind die Versetzungsregeln nicht außer Kraft gesetzt. Es findet kein automatischer Übergang in die gymnasiale Oberstufe statt. Für die Notenfindung wird bei fehlender Bewertungsgrundlage auf die Benotung im ersten Halbjahr zurückgegriffen. Versetzungsgefährdeten Schülern soll auf Wunsch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten die Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen gegeben werden, um die Noten in den einzelnen Fächern zu verbessern. Im Falle der Nichtversetzung kann eine Nachprüfung ausnahmsweise in mehr als einem Fach abgelegt werden.
  • Schüler der Stufe EF gehen ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über. Der Mittlere Schulabschluss wird allerdings nicht automatisch zuerkannt. Dieser kann nachträglich ausnahmsweise durch eine Nachprüfung in mehr als einem Fach erworben werden.
  • Schüler der Stufe Q1 erhalten im Falle der verpflichtenden Wiederholung ihrer Jahrgangsstufe ebenfalls die Möglichkeit einer Nachprüfung.

Leistungsbewertung

  • Die Anzahl der Klassenarbeiten und Klausuren sowie die Klausurlänge kann im laufenden Schuljahr nach Maßgabe der Schule aus organisatorischen Gründen reduziert werden.
  • Für die Sekundarstufe I gilt, dass die Notenbildung im zweiten Schulhalbjahr auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr beruhen soll.
  • Für die Sekundarstufe II gilt, dass von dem Grundsatz der gleichwertigen Bildung der Kursabschlussnote aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche (Klausur/Sonstige Mitarbeit) abgewichen werden kann.

Den Wortlaut der Änderungen der APO-SI und der APO-GOSt finden Sie an dieser Stelle. Bitte wenden Sie sich zur Beratung, insbesondere im Falle einer drohenden Nichtversetzung, rechtzeitig an den zuständigen Klassen- oder Stufenleiter.

Einen herzlichen Gruß,

Jörg Trelenberg


Weitere Hinweise



Letzte Änderung: 07.05.2020