Infektionsschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Infektionsschutzmaßnahmen
- Es wird in
geteilten, meist halbierten Lerngruppen
ungerrichtet, um einen maximalen Abstand zwischen
den Tischen herstellen zu können.
- Der Schulträger
hat sichergestellt, dass alle Räume, Kontaktflächen
und Sanitäranlagen durch das Reinigungsteam täglich
gereinigt und desinfiziert werden. Jeder Kursraum
verfügt über ein eigenes Waschbecken.
Papierhandtücher und Flüssigseife sind in
ausreichendem Maße vorhanden und werden täglich
aufgefüllt. Eine Anleitung zum "richtigen"
Händewaschen hängt in jedem Kursraum und in den
Sanitäranlagen aus.
- Im gesamten
Gebäude herrscht Rechtsverkehr. In den Hauptfluren
sind die Gehwege durch Flatterband abgetrennt und
eindeutig gekennzeichnet.
Verhaltensregeln
- Die Schüler betreten das Gebäude einzeln und halten
einen größtmöglichen Abstand voneinander.
- Um eine Staubildung zu vermeiden, sind alle
Haupteingänge (Pausenhalle, Mensa, Pavillon) geöffnet.
- Die Türen zu den Klassenräumen stehen zu Beginn der
Stunden offen, sodass keine Türklinken angefasst
werden müssen.
- Jeder Schüler
nimmt nach dem Eintritt in den Klassenraum direkt
seinen zugewiesenen Platz ein. Platzwechsel sind
während des gesamten Schultages zu vermeiden.
- Die Klassenräume
werden in regelmäßigen Zeitabständen durch
Veranlassung des Klassen- oder Fachlehrers gut
durchgelüftet.
- Als wichtiger
Bestandteil eines effektiven Infektionsschutzes
achtet jeder Schüler auf eine
sorgfältige Handhygiene.
- Die Nies- und
Hustenetikette (Armbeuge) ist unbedingt
einzuhalten.
- Im Gebäude herrscht
konsequenter Rechtsverkehr im größtmöglichen
Abstand.
- Ein Zusammenstehen
auf engem Raum ist in jedem Fall zu vermeiden.
- In Freistunden können
Oberstufenschüler draußen spazieren gehen, möglichst
allein, maximal zu zweit. Des Weiteren steht ihnen
die Mensa, die Kleine Aula und das Selbstlernzentrum
unter Wahrung des Sicherheitsabstandes zur
Verfügung.
- Es sollen
vorrangig die Außentoiletten genutzt werden, die in
großer Zahl zur Verfügung stehen.
- Es
besteht eine Maskenpflicht auf allen Verkehrswegen
innerhalb des Gebäudes und auf den Schulhöfen. Im
Unterricht kann die Mund-/Nasenbedeckung (MNB)
abgenommen werden.
- Nach dem Unterricht soll das Schulgelände zügig
verlassen werden.
- Für den Schulweg wird von der Nutzung der Schulbusse
abgeraten, vorzuziehen ist der Individualverkehr (z.B.
Fahrrad).
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