Infektionsschutz


Infektionsschutzmaßnahmen und
Verhaltensregeln

Infektionsschutzmaßnahmen
  • Es wird in geteilten, meist halbierten Lerngruppen ungerrichtet, um einen maximalen Abstand zwischen den Tischen herstellen zu können.
  • Der Schulträger hat sichergestellt, dass alle Räume, Kontaktflächen und Sanitäranlagen durch das Reinigungsteam täglich gereinigt und desinfiziert werden. Jeder Kursraum verfügt über ein eigenes Waschbecken. Papierhandtücher und Flüssigseife sind in ausreichendem Maße vorhanden und werden täglich aufgefüllt. Eine Anleitung zum "richtigen" Händewaschen hängt in jedem Kursraum und in den Sanitäranlagen aus.
  • Im gesamten Gebäude herrscht Rechtsverkehr. In den Hauptfluren sind die Gehwege durch Flatterband abgetrennt und eindeutig gekennzeichnet.
Verhaltensregeln
  • Die Schüler betreten das Gebäude einzeln und halten einen größtmöglichen Abstand voneinander.
  • Um eine Staubildung zu vermeiden, sind alle Haupteingänge (Pausenhalle, Mensa, Pavillon) geöffnet.
  • Die Türen zu den Klassenräumen stehen zu Beginn der Stunden offen, sodass keine Türklinken angefasst werden müssen.
  • Jeder Schüler nimmt nach dem Eintritt in den Klassenraum direkt seinen zugewiesenen Platz ein. Platzwechsel sind während des gesamten Schultages zu vermeiden. 
  • Die Klassenräume werden in regelmäßigen Zeitabständen durch Veranlassung des Klassen- oder Fachlehrers gut durchgelüftet.
  • Als wichtiger Bestandteil eines effektiven Infektionsschutzes achtet jeder Schüler auf eine sorgfältige Handhygiene.
  • Die Nies- und Hustenetikette (Armbeuge) ist unbedingt einzuhalten. 
  • Im Gebäude herrscht konsequenter Rechtsverkehr im größtmöglichen Abstand.
  • Ein Zusammenstehen auf engem Raum ist in jedem Fall zu vermeiden.
  • In Freistunden können Oberstufenschüler draußen spazieren gehen, möglichst allein, maximal zu zweit. Des Weiteren steht ihnen die Mensa, die Kleine Aula und das Selbstlernzentrum unter Wahrung des Sicherheitsabstandes zur Verfügung.
  • Es sollen vorrangig die Außentoiletten genutzt werden, die in großer Zahl zur Verfügung stehen.
  • Es besteht eine Maskenpflicht auf allen Verkehrswegen innerhalb des Gebäudes und auf den Schulhöfen. Im Unterricht kann die Mund-/Nasenbedeckung (MNB) abgenommen werden.
  • Nach dem Unterricht soll das Schulgelände zügig verlassen werden.
  • Für den Schulweg wird von der Nutzung der Schulbusse abgeraten, vorzuziehen ist der Individualverkehr (z.B. Fahrrad).


Letzte Änderung: 07.05.2020