22.12.2020


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

der heutige Dienstag wäre unter normalen Bedingungen der letzte Schultag im Jahr 2020 gewesen. In diesem Jahr sind die Weihnachtsferien jedoch bundesweit vorgezogen worden, um dem Anstieg der Covid-19-Infektionszahlen auch durch Maßnahmen im schulischen Bereich möglichst wirkungsvoll zu begegnen.

Gestern erreichte uns eine Schulmail des Ministeriums, in der die Rahmenbedingungen für die Zeit nach den Weihnachtsferien bekanntgegeben wurden. Es sind drei Szenarien entwickelt worden, wie der Schulbetrieb ab dem 11. Januar wieder aufgenommen werden kann. Welches dieser drei Szenarien zum Einsatz kommen wird, soll abhängig von der Infektionslage am 5 . Januar bei der Konferenz der Ministerpräsidenten im Grundsatz beschlossen und spätestens zum 7. Januar in konkretes Landesrecht umgesetzt werden.

Stufe 1

Die Schulen öffnen für alle Jahrgänge und erteilen Präsenzunterricht unter den bekannten Vorgaben des angepassten Schulbetriebs, insbesondere unter Beachtung der gültigen Hygienemaßnahmen. Wenn das Angebot an Präsenzunterricht im Einzelfall an einer Schule nicht aufrechterhalten werden kann, tritt an dessen Stelle der Distanzunterricht nach Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO).

Stufe 1+

In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern können die Ordnungsbehörden per Allgemeinverfügung schulscharfe Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen, um beispielsweise Lerngruppen zu teilen, die dann in einem Wechsel von Präsenz- und Distanzlernen zu unterrichten wären. Die Klassen 5 bis 7 und der Abiturjahrgang Q2 sind davon ausgenommen, sie werden ohne Klassen- oder Kursteilung im Vollbetrieb unterrichtet.

Stufe 2

Der Schulbetrieb wird durch eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung im gesamten Bundesland eingeschränkt. Auch in diesem Fall besteht das Ziel darin, den Präsenzunterricht in den Klassen 5 bis 7 und im Abschlussjahrgang sicherzustellen. In den übrigen Jahrgängen kann ein Wechsel von Präsenz- und Distanzlernen vorgesehen werden. Bei einer besonders kritischen Infektionslage sind auch weitere Einschränkungen möglich.

Wenn die politischen Beschlüsse im Januar gefasst worden sind, werden wir Sie umgehend über deren Umsetzung an unserer Schule informieren. Fest steht bislang lediglich, dass am 7. und 8. Januar noch unterrichtsfrei sein wird (Ausnahme: Oberstufenklausuren) und dass die Aufnahme des allgemeinen Schulbetriebs für den 11. Januar 2021 zumindest geplant ist.

Zum Abschluss dieses außergewöhnlichen Jahres möchte ich mich bei Ihnen für die ausgesprochen gute Zusammenarbeit sowie für das große Wohlwollen und Vertrauen bedanken, welches Sie uns immer wieder an den verschiedensten Stellen entgegengebracht haben. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie im Namen des Kollegiums und aller Mitarbeiter der Schule ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das kommende Jahr 2021!

Jörg Trelenberg



Letzte Änderung: 22.12.2020