16.03.2021


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute gebe ich Ihnen Informationen zu den angekündigten Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen, die noch vor den Osterferien bei uns durchgeführt werden.



Art der Tests

Es handelt sich um so genannte PoC-Schnelltests der Firma Roche, die innerhalb von 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können auf diese Weise identifiziert werden. Die eingesetzten Tests  sind bezüglich der Probenentnahme und Probenauswertung recht einfach anwendbar. Sie weisen allerdings gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate auf, sodass ein positives Ergebnis immer auch durch einen PCR-Test verifiziert werden muss.


Testvorgang

Die Testung findet grundsätzlich zum Beginn des Unterrichtstages statt. Es handelt sich um eine Abstrichprobe im vorderen Bereich der Nase. Die Schüler führen den Test in ihrer Teilgruppe nach genauen Anweisungen der Lehrkräfte und unter den vorgeschriebenen Hygieneregeln selbst durch. Die Lehrkräfte kontrollieren den Vorgang und auch das Ergebnis des Tests, welches direkt dokumentiert wird. Details über den Testvorgang finden sie hier:

Positivfall

Im Falle einer Positivtestung werden unmittelbar die Eltern informiert und es wird abgesprochen, ob der Schüler von den Eltern abgeholt wird oder ob er allein nach Hause gehen kann. Eine Nutzung des ÖPNV ist nicht möglich. Sollte weder eine Abholung noch eine alleinige Heimkehr möglich sein, verbleibt der Schüler vorübergehend unter Betreuung in einem geschützten Bereich der Schule.

Als Eltern nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu Ihrem Haus- oder Kinderarzt auf, um eine abklärende PCR-Testung zu veranlassen. Bis dahin gilt Ihr Kind als Verdachtsfall und soll bitte die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf den Infektionsschutz streng beachten.


Freiwilligkeit

Es handelt sich um ein Testangebot, welches für Ihre Kinder freiwillig ist. Das Land NRW sieht eine Widerspruchslösung vor. Das bedeutet: Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr minderjähriges Kind getestet wird, müssten Sie dies bitte gegenüber der Schule anzeigen.

Bitte füllen Sie hierzu das vorgesehene Musterformular des Landes aus und lassen Sie es über Ihr Kind direkt dem Sekretariat zukommen. Selbstverständlich werden aus der Nichtteilnahme am Testprogramm keine Nachteile oder irgendwelche Konsequenzen seitens der Schule resultieren.

Erweitertes Testangebot

Die Stadt Hemer weist ausdrücklich darauf hin, dass über das schulische Testangebot hinaus ab sofort für jede Bürgerin und jeden Bürger – also auch für die Schülerinnen und Schüler – die Möglichkeit besteht, sich einmal pro Woche kostenlos testen zu lassen. Dies erfolgt in Hemer am Sauerlandpark auf der Panzerplatte. Die Onlineterminvergabe erfolgt unter www.schnelltest-hemer.de. Das Schnelltestzentrum Hemer hat wie folgt geöffnet: Montag bis Sonntag von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr.


Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zum schulischen Testangebot in NRW inklusive Erklärvideos zum Testvorgang seitens der Herstellerfirma finden Sie an folgender Stelle:

Momentan haben wir noch keine Testlieferung erhalten. Daher können wir Ihnen auch noch nicht den genauen Termin der schulischen Testung mitteilen. Sobald die Termine feststehen, melden wir uns bei Ihnen.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Jörg Trelenberg



Letzte Änderung: 16.03.2021