09.04.2021


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem ich Sie gestern per Mail über die neue Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises informiert habe, hat wenig später die Landesregierung beschlossen, dass nicht nur in einzelnen Städten und Kreisen, sondern in allen Schulen in NRW nach den Osterferien für eine Woche Unterricht auf Distanz gegeben werden soll. Die zugehörige Schulmail traf gestern Abend ein und ich möchte Ihnen die wichtigsten Bestimmungen und die schulinterne Umsetzung im Folgenden erläutern.


Distanzunterricht

Der Unterricht findet in der Woche vom 12.04. bis 16.04.2021 als Distanzlernen statt, an unserem Gymnasium entweder in synchroner Form über Online-Videounterricht per Zoom oder asynchron über unsere Lernplattform Moodle.


Präsenzunterricht für die Stufe Q2

Ausgenommen von der Regel ist die Abiturvorbereitung in der Stufe Q2. Die Abiturienten werden - wie bereits in den beiden Wochen vor den Osterferien - in ihren vier gewählten Abiturfächern in Präsenz auf die Prüfungen vorbereitet. Die erste Abiturklausur findet planmäßig am Freitag, dem 23.04.2021, statt.


Unterricht im Doppeltage-System

Wie bereits vor den Osterferien angekündigt, findet der Unterricht in allen Jahrgangsstufen wie bisher im Doppeltage-System statt: Zunächst werden alle Schüler zwei Schultage lang nach dem Montagsplan unterrichtet, danach alle Schüler zwei Schultage lang nach dem Dienstagsplan (usw.). Die Lerngruppen A und B haben in der nächsten Woche noch keine Relevanz. Jeder Schüler hat also an jedem Tag Unterricht.


Verpflichtende Corona-Tests

Die Landesregierung hat eine Testpflicht für alle am Schulleben Beteiligten angeordnet. In der Schulmail vom 08.04.2021 heißt es hierzu: "Der Besuch der Schule wird ... an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen."

Für die Abiturienten, die bereits in der nächsten Woche in der Schule erscheinen, finden die Testungen am Montag und am Mittwoch jeweils um 9.30 Uhr im Leistungskurs-Verband vor dem eigentlichen Unterricht in den planmäßigen Unterrichtsräumen statt (Montag: Große und Kleine Aula, Selbstlernzentrum, Mensa).


Notbetreuung

Sollten Sie für Ihr Kind aus der Erprobungsstufe eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, so melden Sie sich bitte per Mail bei der Schulleitung.


Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien - trotz Ausgangssperre und aller anderen Einschränkungen - ein schönes Wochenende und weiterhin alles erdenklich Gute!

Jörg Trelenberg



Letzte Änderung: 09.04.2021