Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium
Gymnasium der Stadt Hemer
Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium Hemer
Protokoll der 2. Schulkonferenz im Schuljahr 2012/13
Datum: 14.02.2013
Ort: Lehrerzimmer(Raum 328)
Beginn: 17:00 Uhr Ende: 19:10 Uhr
Vorsitz: OStD Ulrich Vielhauer Protokoll: Andrea Heuer-Zachau (Lehrervertretung)

Der Vorsitzende stellt fest, dass die → Einladung zur Konferenz ordnungsgemäß erfolgt ist.

Tagesordnung
  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
  2. Morgendlicher Unterrichtsbeginn
  3. Unterbringung der außerunterrichtlichen Aktivitäten im Zeitrahmen des Ganztags
  4. Projekt „Tutorien“
  5. Alkoholkonsum bei schulischen Veranstaltungen und Schulfahrten
  6. Projekttag der Religionslehre- und Philosophiekurse in der Stufe Q1
  7. Jungenförderung in der Mittelstufe: Gebirgswanderung
  8. Mitteilungen
  9. Sonstiges
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder: 18

Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder: 18
  • Lehrervertreter: Herr Dr. Trelenberg, Herr Hennemann, Herr Schreiber, Frau Schlager, Frau Heuer-Zachau, Herr Faust
  • Elternvertreter: Frau Winks-Schwarze, Frau Böhm, Herr Noisten, Herr Claßen, Frau Gosch, Frau Dux
  • Schülervertreter: Jan Rothöft, Johanna Schumann, Artur Mai, Valentino Schmied-Scorda, Julia Gato, Merve Usta
Gäste: Herr Fischotter (Stellvertretender Schulleiter) Frau Nitz (SV-Verbindungslehrerin), Herr Böse (SV-Verbindungslehrer), Herr Tinnefeld (Sportlehrer)

Die folgende Darstellung des Konferenzverlaufs bezieht sich auf die beigefügte → Präsentation ../../../res/pdf-icn-16.png

Personenbezeichnungen wie „Schüler“, „Lehrer“ etc. werden in Schriftstücken des Woeste-Gymnasiums generell in generischer Form verwandt.

Herr Vielhauer begrüßt um 17.00 Uhr die Anwesenden.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung

Das Protokoll der letzten Sitzung ist mit Anlagen mit der Einladung zu dieser Sitzung am 19.11.2012 versandt worden.
Es gibt drei Korrekturwünsche (Tippfehler) zum Protokoll der letzten Sitzung.
Beschluss: Genehmigung des Protokolls bei 3 Enthaltungen.

TOP 2: Morgendlicher Unterrichtsbeginn

Herr Vielhauer informiert über Chronik und Stand der Bestrebungen, den morgendlichen Unterrichtsbeginn zu verlegen (vgl. Folie 4). Die MVG betont, nicht sie, sondern der Märkische Kreis sei Initiator des Vorhabens (vgl. Folie 5). Laut Vorschlag der mit dem Gutachten beauftragten Fa. Proziv biete sich durch Reduktion der Busflotte ein Einsparpotential von rund 400.000 € (vgl. Folie 6).
Herr Vielhauer präsentiert das Ergebnis der Umfrage in der Elternschaft des Gymnasiums, gemäß welcher der Status quo präferiert werde (vgl. Folien 7-8). Es wird angemerkt, die Schulkonferenz sei souverän in ihrer Entscheidung, müsse sich jedoch innerhalb eines best. Rahmens bewegen. Dieser Rahmen sei durch die Fa. Proziv, welche die Anfangszeiten zwischen 7.30 Uhr und 8.15 Uhr gesetzt habe, gegeben und werde eingehalten. Das Umfrageergebnis sei als Signal für den Schulträger zu werten.

Herr Noisten schlägt vor, der Kreis solle auch andere Einsparmöglichkeiten in Erwägung ziehen. Das mögliche Einsparpotential solle den entstehenden Mehrkosten, z.B. durch erhöhten Personalaufwand oder sich ausweitende Belegungszeiten von Sportstätten, gegenüber gestellt werden. Die Elternschaft äußert ferner den Wunsch nach einer Reduzierung der Wartezeiten für die Schüler bis zum Unterrichtsbeginn. Laut Information von Herrn Noisten werde trotz veränderter Schulanfangszeiten nur eine Verkürzung der Wartezeit von rund 2 Minuten in Aussicht gestellt, was nicht als Verbesserung betrachtet werden könne.

Folgender Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gestellt:
Der morgendliche Unterrichtsbeginn soll in dem Zeitfenster 07.45 Uhr bis 07.55 Uhr liegen.
Begründungen: Ergebnis der Umfrage: Ein früherer Beginn als 7.45 Uhr und ein späterer Beginn als 7.55 Uhr werden nicht akzeptiert. Die Ganztagspflichtzeit soll 15.00 Uhr nicht überschreiten. Lernpsychologische Nachteile des zu frühen Beginns.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

TOP 3: Unterbringung der außerunterrichtlichen Aktivitäten

Herr Vielhauer informiert die Mitglieder der Schulkonferenz über die Rahmenbedingungen für außerunterrichtliche Aktivitäten und zeigt Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Schultages durch Vorstellung des Zeitplanes für die Sekundarstufe I (G8) auf (vgl. Folie 10). Außerunterrichtliche Aktivitäten könnten auch außerhalb des grünen Rahmens stattfinden, stünden jedoch in Konkurrenz zu anderen privaten Aktivitäten (vgl. Folien 11-13). Von Elternseite wird die Sinnhaftigkeit eines schulischen „Minimalprogramms" zur flexiblen Nutzung der verbleibenden Zeit, z.B. für Vereinsaktivitäten, betont.

Als Konsequenz wird über folgende Beschlussvorschläge befunden:

Vorschlag I
Außerunterrichtliche Aktivitäten werden außerhalb der obligaten Unterrichtszeiten an den fünf Schultagen vorzugsweise innerhalb des Zeitrahmens oder aber außerhalb des Zeitrahmens oder bei erholendem Charakter auch in der Mittagspause untergebracht.
Beschluss wird angenommen mit zwei Enthaltungen.

Vorschlag II
Terminkollisionen von (fakultativen) außerunterrichtlichen Angeboten müssten durch individuelle Prioritätensetzung (möglicherweise nach einer Beratung durch Lehrkräfte) aufgelöst werden. Tutorien und Hausaufgabenbetreuung sind fakultative Angebote. Vorrang vor außerunterrichtlichen Aktivitäten hat ergänzender Unterricht (MINT, Musikklassen-Unterricht, LRS-Förderung, ...)
Der Beschluss wird mit einer Enthaltung angenommen.

TOP 4: Projekt „Tutorien"

Herr Vielhauer informiert in Vertretung der Projektleitung, Frau Selve, über Entwicklungsstand und Einsatzverfahren des Projekts „Tutorien“ (vgl. Folien 16-17). Ziel sei vor allem die Behebung kleinerer Defizite. Herr Noisten regt an, Maßnahmen zur Spitzenförderung zu ergreifen. Frau Heuer-Zachau referiert darauf knapp über das gerade anlaufende neue Förderkonzept im Fach Deutsch für die Stufe 5, welches auch eine „Talentförderung“ beinhalte.

Folgender Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gestellt:
Im Rahmen der Individuellen Förderung werden am Woeste-Gymnasium Schülertutorien nach dem von der Projektleitung vorgestellten Konzept als Bestandteil des Ganztagsangebots angeboten und durchgeführt.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

TOP 5: Alkoholkonsum auf Schulfahrten

Herr Vielhauer zitiert das Schulgesetz und klärt die Schulkonferenz über Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf Ausnahmegenehmigungen auf (vgl. Folie 19). Ziel sei, einen Entscheidungsrahmen zu finden, der viele Einzelanträge vermeiden helfe (vgl. Folie 20). Herr Hennemann erläutert das bisherige Verfahren auf Oberstufenfahrten und betont, der Beschlussvorschlag sei so zu begreifen, dass Kollegen auch dann jederzeit das Recht haben, Alkoholkonsum strikt zu verbieten, wenn die Schulkonferenz ihn in einzelnen begründeten Ausnahmefällen erlaube und er in einem „programmatisch angebundenen Anlass" stehe. Keinem Kollegen dürfe Zwang auferlegt werden, Alkoholkonsum zuzulassen.

Folgender Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gestellt:
Grundsatzbeschluss: Bei Fahrten und Exkursionen in der Sekundarstufe II, bei denen alle Teilnehmer mindestens 16 Jahre alt sind, darf der Fahrtleiter in begründeten einzelnen Ausnahmefällen einen klar begrenzten Konsum unter Aufsicht erlauben, wenn diese Ausnahmefälle vor der Fahrt abschließend im Programm dargestellt wurden, vor der Fahrt die Zustimmung der Eltern eingeholt wurde und der Alkoholkonsum nicht gegen die Gesetzgebung des Gastlandes verstößt. Beispiel für Obergrenzen pro Person: 0,5 l Bier, 2 Flaschen Biermischgetränk, 1 Schoppen Wein (0,2 l)
Der Beschluss wird mit einer Enthaltung angenommen.

TOP 6: Projekttag der Religionslehre- und Philosophiekurse in der Stufe Q1

Herr Vielhauer stellt das Vorhaben der o. a. Kurse und das Konzept  für den 26.02.2013 vor (vgl. Folie 21).
Der Antrag auf Genehmigung eines solchen kursübergreifenden Projekttages wird mit einer Enthaltung angenommen.

TOP 7: Jungenförderung in der Mittelstufe: Projekt „Gebirgswanderung"

Herr Tinnefeld stellt umfassend Grundgedanken und Intentionen des von ihm und dem Kollegen Herrn Hartel geplanten Projektes dar (vgl. Folien 22-28). Das Auswahlverfahren (vgl. Folie 26) bestehe in einem Bewerbungsschreiben, der Teilnahme an der Vorbereitungs-AG und bei Bedarf einem Losverfahren. Weitere Teilnahmevoraussetzung sei eine gewisse körperliche Fitness, um ca. 20 km am Tag mit Gepäck laufen zu können.

Nach Evaluation des Pilotprojekts und Bericht an die Schulkonferenz wird diese entscheiden, ob das Projekt erneut und auch für Mädchen angeboten werden kann.

Der Beschlussvorschlag, die vorgestellte Gebirgswanderung als Pilotprojekt der Jungenförderung im Jahr 2013 durchzuführen, wird einstimmig angenommen.

TOP 8: Mitteilungen: Sanktionierung der Handy-Nutzung im Gebäude

Die Schulleitung erläutert die Zielsetzung dieses Tagesordnungspunktes, zur Diskussion in den verschiedenen Schulmitwirkungsgremien anzuregen und zu einer von allen Beteiligten des Schullebens getragenen Regelung zur Handy-Nutzung zu finden.
Es wird aus der Hausordnung und dem Schulgesetz zitiert (vgl. Folien 30-31). Anlass zur Änderung des bisherigen Verfahrens sind vielfältige Störungen des Schulfriedens durch Handy-Nutzung und Sanktionierung derselben.
Herr Noisten bestätigt die bestehenden Probleme, ergänzt, Handys würden gezielt für Täuschungsversuche präpariert, aber die Situation werde auch durch uneinheitliche Handhabung des Handy-Verbots seitens der Lehrerschaft verschärft. Herr Hennemann regt anwesende Schülervertreter an, bei Mitschülern Problembewusstsein zu wecken und sie zur Mitwirkung zu bewegen. Er weist Eltern und Schüler ferner auf sein Beratungsangebot und das seines Beratungslehrerkollegen Herrn Goos hin.

Herr Vielhauer stellt eine neue Regelung zur Vorgehensweise bei Missachtung der Hausordnung vor, die auch die Eltern entlaste (vgl. Folien 32-33). Die erzieherische Maßnahme einer Lehrperson, das Handy eines Schülers einzuziehen, entspricht der geltenden Rechtslage.
Über pädagogische Aspekte der Handy-Nutzung werde in Elternpflegschaft und Lehrerkonferenz zu beraten sein, u. a. darüber, ob in bestimmten Unterrichtsphasen des Fachunterrichts die Handy-Nutzung sogar ausdrücklich erlaubt sein kann.
Da es kaum Unterscheidungsmöglichkeiten zwischen einzelnen internetfähigen Geräten gebe, solle ihre Benutzung ähnlich geahndet werden dürfen wie die eines Handys. Die Elternvertreter regen an, die Regelung auf andere mobile Bildschirmgeräte auszuweiten.

TOP 8: Mitteilungen: Sportplätze

Herr Vielhauer informiert über die Bedarfsbekundung zur Wiederherstellung der Sportanlagen des Woeste-Gymnasiums und gibt einige Reaktionen wieder (vgl. Folie 34).
[Ergänzung des Protokolls: Die Angabe, die GAH-Fraktion habe sich gegen eine Mittelverwendung für die Sportplätze des Gymnasiums ausgesprochen, wird im Nachgang zur Konferenz von Frau Schlager korrigiert. Entgegen anderer Verlautbarung habe die GAH-Fraktion den Ansatz zur Wiederherstellung der Sportplätze konsequent unterstützt, weil sie auch der Gemeinschaftsaktion der Elternschaft zur Rodung der „Trümmerbrache" zugestimmt habe.]
Herr Schreiber stellt fest, dass sich die UWG gegen eine Verwendung von Haushaltsmitteln für die Sportanlagen des Gymnasiums ausgesprochen habe.
Herr Vielhauer informiert in knapper Form über die gewünschten baulichen Änderungen, die aufgrund der Haushaltslage erst in fünf Jahren realisiert werden können. Mit dem Mittelansatz von 55.000 € für das Haushaltsjahr 2013 könne nur eine provisorische Wiederherstellung der Anlagen zwecks Überbrückung dieser Zeispanne erreicht werden.
Herr Vielhauer zitiert den Vorsitzenden der Fachkonferenz Sport, Herrn Feiler, dass auf den bestehenden Anlagen auch aus Sicherheitsgründen kein lehrplankonformer Sportunterricht der Oberstufe erteilt werden könne.

Die Schulkonferenz befindet daher über folgenden Beschluss, der als Presseerklärung veröffentlicht werden soll:

Anlässlich der Haushaltsberatungen des Schulträgers stellt die Schulkonferenz des Woeste-Gymnasiums fest, dass für die Durchführung eines lehrplangemäßen Sportunterrichts zumindest die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene vorläufige Herrichtung der Außensportanlagen zwingend erforderlich ist.
Spätestens in fünf Jahren sollte eine umfassende Sanierung erfolgen, die sich an den Konzepten orientiert, die in den vergangenen beiden Jahren im Auftrag des Schulamts und in Absprache mit der Schulleitung erstellt wurden.
Die Schulkonferenz respektiert die für das Haushaltsjahr 2013 geplante finanzielle Schwerpunktsetzung der Stadt Hemer zugunsten der Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Neuordnung der Hemeraner Schullandschaft - und damit den Aufschub überfälliger Maßnahmen in der Bauunterhaltung am Gymnasium.
Die Grenzen des Verständnisses und der Toleranz würden jedoch eindeutig überschritten, falls die Gemeinschaftsaktion, in der die Elternschaften der Realschule, der Gesamtschule und des Gymnasiums im Sommer 2012 die Rodung der „Trümmerbrache“ mit der Entfernung von 35 Tonnen Bauschutt und 1,5 Tonnen Grünschnitt in Handarbeit begleiteten, im laufenden Haushaltsjahr keinen Ertrag hervorbringen sollte.

Der Beschluss wird mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.

[Die Presseerklärung wurde am 16.02.2013 auf der → Schulhomepage veröffentlicht und der Presse zugesandt.]

TOP 9: Sonstiges

Die Schulleitung informiert über die Premiere des von den Schülerinnen Caroline Just und Katharina Klein gedrehten Kurzfilms „Schwelle“ zum Thema Inklusion.


gez. Andrea Heuer-Zachau
Protokoll

gez. Ulrich Vielhauer
Vorsitz



Letzte Änderung: 17.02.2013
Genehmigung des Protokolls: 03.06.2013
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