1. ordentliche Schulkonferenz im Schuljahr 2019/20

An die
Mitglieder der Schulkonferenz,
an den/die SV-Verbindungslehrer/in,
an die Stadt Hemer als Schulträger

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich zur ersten ordentlichen Sitzung der Schulkonferenz im Schuljahr 2019/20 ein:

Datum: Mittwoch, 13.11.2019, 17:00 Uhr
Kleine Aula des Gymnasiums

Tagesordnung
  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
  2. Wahl des schulischen Eilausschusses
  3. Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2020/21
  4. Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss"
  5. Planungen von Studienfahrten in der Q2
  6. Einrichtung eines Leistungskurses Sport
  7. Baumaßnahmen am Gymnasium
  8. Mitteilungen
  9. Sonstiges

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Trelenberg


p.s.
  • Diese Einladung wird im Internet-Auftritt der Schule publiziert.
  • Die gewählten Vertreter werden per E-Mail von der Publikation benachrichtigt.
  • Es wird hinsichtlich der Teilnahme um Antwort an das Sekretariat gebeten.
  • Ausdrucke der Präsentationen und der Protokolle werden nicht versandt, sondern nur im Internet publiziert.

zu (1) → Protokoll der Sitzung vom 17.06.2019
zu (4)
Das Landesprogramm "Kein Abschluss ohne Anschluss" sieht sich bezüglich seiner Umsetzung am Gymnasium erheblicher Kritik seitens verschiedener Organisationen ausgesetzt. Siehe hierzu das Schreiben des "Aktionsbündis Schulen". Herr Pohlmann als Regionalkoordinator der Bezirksregierung und Beauftragter für die Studien- und Berufsorientierung am Woeste-Gymnasium wird zu den Kritikpunkten Stellung beziehen, neueste Entwicklungen darstellen und für Fragen der Schulkonferenz zur Verfügung stehen. Sollten spezielle Fragen existieren, ist Herr Pohlmann für eine vorherige Information an seine Mail-Adresse (pohlmann@woeste.org) dankbar.
zu (5)
U.a. wird angestrebt, die Kostenobergrenze von 450 Euro für Studienfahrten in der Q2 bezüglich der darin enthaltenen Leistungen durch einen Schulkonferenzbeschluss präziser zu definieren.
zu (6)
Die Schulleitung berichtet über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens.
zu (7)
Die Schulleitung gibt einen Überblick über den Stand der Baumaßnahmen und die weiteren Planungen des Schulträgers.



Letzte Änderung: 06.11.2019

Die Kosten für den Internet-Auftritt trägt der Förderverein der Schule