Regeln für die Nutzung der
Mensa |
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VorwortWie die Regeln der Hausordnung sollen auch die Nutzungsregeln der Mensa niemanden unnötig einschränken, sondern durch klare Regelungen gute Voraussetzungen für ein Zusammenleben im Sinne des Leitbildes der Schule schaffen. Die Regeln sollen also helfen, Konflikte zu verhindern, und dazu beitragen, dass sich alle Besucher in der Mensa wohlfühlen. Sie sind das Ergebnis eines gemeinschaftlichen Beratungsprozesses, an dem Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte mitgewirkt haben.Trotz ihrer klaren Formulierung sind die Regeln nicht als starres Korsett anzusehen; vielmehr wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft erwartet, dass sie den Sinn hinter den Regeln erkennen und die Regeln in diesem Sinn anwenden sowie ihre Einhaltung aktiv unterstützen. Das Mensapersonal ist unter Beachtung der Maßgaben des Leitbilds der Schule befugt, Anweisungen zu erteilen. Das schließt auch die Aufforderung ein, die Mensa sofort zu verlassen. Erste Ansprechpartner in Konfliktsituationen sind die Ganztagskoordination und die Schülervertretung. Wiederholte Regelverstöße können dazu führen, dass der Aufenthalt in der Mensa zumindest zeitweilig untersagt wird. Solche über den Tag hinaus gehende Aufenthaltsverbote werden jedoch nur von der Schulleitung oder der Ganztagskoordination ausgesprochen. |
Ruhe und OrdnungDie Mensa ist zwar kein „Ruheraum“; sie sollte aber eine ruhige Unterhaltung und eine ungestörte Einnahme von Speisen und Getränken ermöglichen. Die Mensa ist auch kein „Museum“; dennoch sollte mit den vielen Gebrauchsgegenständen so umgegangen werden, dass ein Eindruck von Ordnung entsteht, alle Mensagäste gleich gute Aufenthaltsbedingungen vorfinden und sich (auch mit Tablett und Gepäck) möglichst ungehindert bewegen können.
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Sauberkeit und HygieneVon der Mensa sollen keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen ausgehen. Deswegen werden von dem
Mensa-Personal die geltenden Hygiene-Vorschriften
strikt eingehalten. Darüber hinaus soll die Mensa bei
den Gästen einen einladenden, appetitlichen Eindruck
hervorrufen.
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Fairness gegenüber dem Mensa-BetreiberDer Mensa-Betreiber und sein Personal bieten ihre Dienste nicht ehrenamtlich an, sondern verdienen damit ihren Lebensunterhalt. Der Mensa-Betreiber kann aus verständlichen Gründen den Betrieb nur aufrecht erhalten, wenn es sich für ihn finanziell lohnt. Er ist für Anregungen hinsichtlich seines Angebots dankbar.
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Fairness zwischen Kunden und Nichtkunden der Mensa
Die Mensa darf während ihrer Öffnungszeiten außerhalb der Mittagspause
als allgemeiner
Aufenthaltsraum genutzt werden. In diesen
Zeiten kommt es erfahrungsgemäß zu keinerlei
Platzproblemen. |