- Ein Kursleiter kann einen Unterrichtsausfall dadurch
kompensieren, dass er seinem Kurs eine Arbeitsauftrag erteilt,
der sich in ihrem zeitlichen Umfang an der ausgefallenen
Unterrichtszeit (z.B. 45 Minuten, 90 Minuten etc.),
möglicherweise auch zuzüglich einer Hausaufgabenzeit,
orientiert.
- Der Kursleiter kann seinen Kurs für die Erledigung dieser
Aufgabe zur Anwesenheit im Kursraum oder in einem anderen Raum
der Schule (z.B. im EDV-Raum oder im Selbstlernzentrum)
verpflichten.
- Eine durch EigenVerantwortliches Arbeiten
(EVA) ersetzte Unterrichtsstunde wird im Vertretungsplan als
solche gekennzeichnet. Ist dort kein Hinweis auf eine
bestimmte Räumlichkeit notiert, kann der Schüler selbst
entscheiden, wo und wann er die gestellte Aufgabe erledigt
(ggf. auch zu Hause).
- Die pädagogisch-didaktische Entscheidung des Kurslehrers zur
Erteilung oder auch Nicht-Erteilung einer EVA-Aufgabe ist in
jedem Fall zu respektieren und bedarf (ähnlich wie bei einer
Hausaufgabe) keiner besonderen Legitimation. Dasselbe gilt für
eine verordnete Präsenzpflicht.
- Die Materialbereitstellung geschieht bei vorhersehbarem
Fehlen im Vorfeld bzw. nach Absprache mit den Schülern. Bei
kurzfristigem Fehlen kann der Kursleiter eine E-Mail mit
Arbeitsauftrag und gegebenenfalls einem Materialanhang an die
Schule senden. Der Schüler hat die Pflicht, sich im
Selbstlernzentrum über die Aufgabe zu informieren und das
bereits ausgedruckte Material dort entgegenzunehmen.
- Solange das
Selbstlernzentrum noch nicht existiert, erfolgt die
Materialbereitstellung über das Sekretariat. Die
Materialpakete werden auf der „Ablage beim Ruderboot“ zur
Abholung durch die Schüler ausgelegt.
- Die Kontrolle der Aufgaben geschieht nach Maßgabe des
Kursleiters. Die Schülerergebnisse können nach Absprache per
Mail an den Kursleiter geschickt, an einer geeigneten Stelle
in der Schule (z.B. im Selbstlernzentrum) deponiert oder im
nachfolgenden Unterricht besprochen werden.
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