Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium
Gymnasium der Stadt Hemer
Schulprogramm Entwicklungsprojekte Tablets Beschlussvorlage
Beschlussvorlage der Schulleitung (Lehrerkonferenz - Schulpfegschaft - Schulkonferenz)

Lernen mit digitalen Medien (iPads)

Am Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium werden in der Oberstufe ab dem Schuljahr 2016/17, beginnend mit der Stufe EF, stufenweise iPads als persönlich verfügbares Lernmittel eingeführt.
  1. Die iPads werden von der Schule unter finanzieller Beteiligung der Eltern gemäß dem nachfolgenden Modell beschafft, auf dem Schulserver registriert und den Schülern zur persönlichen (auch privaten) Nutzung überlassen.


Abgeltung der privaten Nutzung: ≤ 120 €


Unabhängig vom iPad-Projekt bestehende Zahlungsverpflichtungen der Eltern: 150 €
  • Eigenanteil Lernmittelfreiheit: 70 €
  • Grafikfähiger Taschenrechner: 80 €

Unterstützung durch den Schulträger: 150 €


  1. Grundlage für die Gestaltung der Finanzierung ist ein Gerätepreis, der aktuell unter 420 € liegt. Der Finanzierungsanteil der Schule beträgt 150 €; der sich aus dieser Beteiligung ergebende Eigentumsanteil sinkt jährlich um 50 €, sodass die Geräte nach dreijähriger Nutzung vollständig in den Besitz der Schüler übergehen.
  2. Mit der Finanzierung des nicht durch die Schule aufgebrachten Betrages lösen die Eltern zwei Verpflichtungen ein, die unabhängig von der Beschaffung der iPads bestehen:
    • Beschaffung eines Grafikfähigen Taschenrechners zu durchschnittlichen Kosten in Höhe von ≈ 80 €
    • Aufwendung des gesetzlichen Elternanteils im Rahmen der Lernmittelfreiheit in Höhe von ≈ 70 €
  3. Mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von ≈ 120 € wird die private Nutzung des iPads abgegolten. Dieser Restbetrag kann durch Zukauf von Optionen (Speichererweiterung, SIM- Karten-Vorrichtung) freiwillig erhöht werden.
  4. Die privaten Haushalte haften selbst für die Unversehrtheit der Geräte während der dreijährigen Abschreibung. Die Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen des Herstellers bleiben dadurch unberührt.
  5. Verlässt ein Schüler die Schule unter drei Jahren, ist im Falle der Mitnahme des Geräts der verbleibende Schulanteil auszuzahlen, andernfalls das Gerät gegen eine jährlich um 100 € diskontierte Erstattung des Eigenanteils abzugeben.
  6. Die Schule lässt die Ausgabe von Print-Exemplaren der Schulbücher an Oberstufenschüler im Einvernehmen mit den einzelnen Fachgruppen schrittweise auslaufen. Neubeschaffungen von Print-Exemplaren werden möglichst nur insoweit vorgenommen, wie sich die Schule für den kostenfreien Bezug der digitalen Fassungen qualifizieren muss.
  7. Bei der Ausgabe von Unterrichtsmaterial an Schüler (Arbeitspapiere etc.) wird, soweit unterrichtsorganisatorisch angemessen, in zunehmenden Maße der digitalen Teilung gegenüber der Ausgabe von Papierkopien der Vorzug gegeben.
  8. Die Beschaffung von iPads für Lehrkräfte wird gemäß dem eingeführten Beteiligungsmodell durch den Schulträger bezuschusst.



Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 12.06.2016
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