Lernen mit digitalen Medien (iPads)
Am Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium werden in der Oberstufe ab
dem Schuljahr 2016/17, beginnend mit der Stufe EF, stufenweise
iPads als persönlich verfügbares Lernmittel eingeführt.
- Die iPads werden von der Schule unter finanzieller
Beteiligung der Eltern gemäß dem nachfolgenden Modell
beschafft, auf dem Schulserver registriert und den Schülern
zur persönlichen (auch privaten) Nutzung überlassen.
Abgeltung der privaten Nutzung: ≤ 120 €
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Unabhängig vom iPad-Projekt bestehende
Zahlungsverpflichtungen der Eltern: 150 €
- Eigenanteil Lernmittelfreiheit: 70 €
- Grafikfähiger Taschenrechner: 80 €
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Unterstützung durch den Schulträger: 150 €
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- Grundlage für die Gestaltung der Finanzierung ist ein
Gerätepreis, der aktuell unter 420 € liegt. Der
Finanzierungsanteil der Schule beträgt 150 €; der sich aus
dieser Beteiligung ergebende Eigentumsanteil sinkt jährlich um
50 €, sodass die Geräte nach dreijähriger Nutzung vollständig
in den Besitz der Schüler übergehen.
- Mit der Finanzierung des nicht durch die Schule
aufgebrachten Betrages lösen die Eltern zwei Verpflichtungen
ein, die unabhängig von der Beschaffung der iPads bestehen:
- Beschaffung eines Grafikfähigen Taschenrechners zu
durchschnittlichen Kosten in Höhe von ≈ 80 €
- Aufwendung des gesetzlichen Elternanteils im Rahmen der
Lernmittelfreiheit in Höhe von ≈ 70 €
- Mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von ≈ 120 € wird
die private Nutzung des iPads abgegolten. Dieser Restbetrag
kann durch Zukauf von Optionen (Speichererweiterung, SIM-
Karten-Vorrichtung) freiwillig erhöht werden.
- Die privaten Haushalte haften selbst für die Unversehrtheit
der Geräte während der dreijährigen Abschreibung. Die
Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen des Herstellers
bleiben dadurch unberührt.
- Verlässt ein Schüler die Schule unter drei Jahren, ist im
Falle der Mitnahme des Geräts der verbleibende Schulanteil
auszuzahlen, andernfalls das Gerät gegen eine jährlich um 100
€ diskontierte Erstattung des Eigenanteils abzugeben.
- Die Schule lässt die Ausgabe von Print-Exemplaren der
Schulbücher an Oberstufenschüler im Einvernehmen mit den
einzelnen Fachgruppen schrittweise auslaufen. Neubeschaffungen
von Print-Exemplaren werden möglichst nur insoweit
vorgenommen, wie sich die Schule für den kostenfreien Bezug
der digitalen Fassungen qualifizieren muss.
- Bei der Ausgabe von Unterrichtsmaterial an Schüler
(Arbeitspapiere etc.) wird, soweit unterrichtsorganisatorisch
angemessen, in zunehmenden Maße der digitalen Teilung
gegenüber der Ausgabe von Papierkopien der Vorzug gegeben.
- Die Beschaffung von iPads für Lehrkräfte wird gemäß dem
eingeführten Beteiligungsmodell durch den Schulträger
bezuschusst.
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