Schulprogramm Geschichte Leistungsbewertung

Konzept der Schule
Vereinbarungen der Fachkonferenz Geschichte zur Leistungsbewertung

Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I

Die rechtliche Grundlage für Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§6 APO-SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre keine Klassenarbeiten vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“. Dabei hat jede Bewertung von Leistungen ihren Ausgangspunkt bei den im Unterricht erworbenen Kompetenzen.

Gemäß des Kernlehrplans für das Fach Geschichte sind dabei Kompetenzen in folgenden Bereichen auszubilden:
  • Sachkompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Urteilskompetenz
  • Handlungskompetenz
Alle vier Bereiche sind dabei für die Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Wie bereits erwähnt, sollen die einzelnen Kompetenzen im Unterricht nachgewiesen werden. Dies kann geschehen durch:
  • mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate)
  • schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher)
  • kurze schriftliche Übungen (Schriftliche Übungen sollen ausschließlich der Überprüfung von Kompetenzen dienen. Ein bloßes Abfragen von Faktenwissen kann der Kompetenzdiagnose nicht dienlich sein.)
  • Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation)
Die Möglichkeit, eine schriftliche Leistung einzubringen wie in 2. und 3. wir den Schülerinnen und Schülern gegeben. Es ist die Aufgabe des Geschichtslehrers, seine Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres auf die hier genannten Kriterien zur Leistungsbewertung hinzuweisen.

Die zu den vier Bereichen zu erwerbenden Kompetenzen sind sowohl bei den Fachlehrplänen als auch unten auf dieser Seite aufgeschlüsselt.

Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II - Klausuren

Anzahl und Länge der Klausuren

Einführungsphase Stufe EF
Qualifikationsphase Stufe Q1
Qualifikationsphase Stufe Q2
EF 1.1: 1 Klausur 2 UStd
Grundkurs Q1.1: 2 Klausuren 2 UStd
Leistungskurs Q1.1: 2 Klausuren 3 UStd
EF 1.2: 2 Klausuren 2 UStd Grundkurs Q1.2: 2 Klausuren 3 UStd Leistungskurs Q1.2: 2 Klausuren 3 UStd

Grundkurs Q2.1: 2 Klausuren 4 UStd Leistungskurs Q2.1: 2 Klausuren 4 UStd

Grundkurs Q2.2: 1 Klausur 3 ZStd Leistungskurs Q2.2: 1 Klausur 4,25 ZStd

Konstruktion und Bewertung der Klausuren

Die zu erbringenden Leistungen in Klausuren richten sich in zunehmendem Maße nach den drei Anforderungsbereichen ((I) Reproduktion, (II) Reorganisation und Transfer, (III) Reflexion und Problemlösung). In der Einführungsphase kann somit insbesondere im ersten Halbjahr auf eine Aufgabe aus dem Anforderungsbereich III verzichtet werden. Klausuren in der Qualifikationsphase müssen alle drei Anforderungsbereiche aufweisen.

Da sich Aufgabenart und Aufgabenstellung im Verlauf der Qualifikationsphase zunehmend an die Bedingungen der schriftlichen Abiturprüfung anpassen müssen, ist neben der Berücksichtigung der Anforderungsbereiche ebenfalls auf eine Verwendung der im Abitur obligatorischen Operatoren zur Aufgabenstellung zu achten. Die Aufgabenstellungen sollen dabei variieren, um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die schriftliche Abiturprüfung vorzubereiten.

Die Bewertung der Klausuren erfolgt grundsätzlich mit Hilfe eines Kriterienrasters, welches sich bei der Vergabe der Punkte an den Standards der schriftlichen Abiturprüfung orientiert. Das gilt insbesondere für die Gewichtung der einzelnen Aufgaben. Bei der Notenbildung ist der in der schriftlichen Abiturprüfung übliche Punkteschlüssel zu verwenden.

Gemäß §13 (2) APO-GOSt führen Klausuren mit gehäuften Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit in der Einführungsphase zu einem Abzug von einem, in der Qualifikationsphase zu einem Abzug von zwei Notenpunkten. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
Abzug von einem Notenpunkt in der Qualifikationsphase: Einzelne Absätze sind frei von Verstößen gegen grundlegende Regeln der sprachlichen Richtigkeit. Die Fehler beeinträchtigen z. T. das Lesen und Verstehen.

Abzug von zwei Notenpunkten in der Qualifikationsphase (einem in der Einführungsphase): Einzelne Sätze sind frei von Verstößen gegen grundlegende Regeln der sprachlichen Richtigkeit. Die Fehler beeinträchtigen das Lesen und Verstehen stark.

Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II - Sonstige Leistungen

Den sonstigen Leistungen im Unterricht kommt der gleiche Stellenwert zu wie den schriftlichen Leistungen. Unter den Begriff „Sonstige Leistungen“ fallen alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachen Leistungen außer Klausuren wie z.B.:
  • individuelle Leistungen innerhalb von kooperativen Lernformen / Projektformen,
  • Präsentationen, z.B. im Zusammenhang mit Referaten, Vorbereitung und Durchführung von Podiumsdiskussionen,
  • Protokolle,
  • Vorbereitung von Exkursionen, Archiv- oder Museumsbesuchen,
  • eigenständige Recherche (Bibliothek, Internet, Archiv usw.) und deren Nutzung für den Unterricht,
  • Erstellung eines Portfolios im Laufe der Qualifikationsphase,
  • Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Reflexion eines Zeitzeugeninterviews,
Die Facharbeit im zweiten Halbjahr des ersten Jahres der Qualifikationsphase ersetzt eine Klausur und fällt somit nicht unter die sonstigen Leistungen.

Insbesondere ab der Qualifikationsphase sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Mitarbeit im Unterricht auf die mündliche Abiturprüfung vorbereitet werden.



Autorisation: Fachkonferenz Geschichte
Letzte Änderung: 02.02.2020