Schulprogramm Musik Fachdidaktische und - methodische Grundsätze
Grundsätze der fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit

„Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, kulturelle Orientierung zu erlangen, sich musikkulturelle Ressourcen anzueignen, ihre musikalisch-ästhetische Identität zu finden und ihr kreatives und musikalisches Gestaltungspotenzial zu entfalten. […]“                       (siehe Kernlehrplan Musik Gymnasium SI, S. 8).
In der Sekundarstufe II werden diese Aspekte weiter ausgebaut und vertieft (siehe Kernlehrplan Musik Gymnasiale Oberstufe, S. 11f.).

Der schulinterne Lehrplan basiert auf  den Kernlehrplänen SI und SII und ist ein „dynamisches Dokument“.
Die dort getroffenen Absprachen unterliegen einer ständigen kritischen Reflexion, um gegebenenfalls Modifikationen vornehmen zu können.  Dieser Prozess leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Faches Musik am Woeste-Gymnasium.

Der Musik-Unterricht am Woeste-Gymnasium ist dem Auftrag einer vertieften Allgemeinbildung verpflichtet.
Vor allem Schülerinnen und Schüler, die selbst (noch) kein Instrument spielen, soll es ermöglicht werden, einen Zugang zur Musik zu finden und musikalisches Verständnis und Urteilsvermögen zu entwickeln.

Dazu vereinbart die Fachkonferenz Musik folgende fachdidaktische und fachmethodische Grundsätze zur Unterrichtsgestaltung:
  • in der Erprobungsstufe:
    - Ausprobieren von Musikinstrumenten (Klasse 5)
    - intensive schülerorientierte Erarbeitung musikalischer Elementaria
  • Strukturierung und Vernetzung von Unterrichtsinhalten:
    - Herausstellung zentraler Ideen und Konzepte
    - Orientierung am Prinzip des exemplarischen Lernens
    - Auswahl von sinnstiftenden Kontexten mit motivierenden Fragestellungen
    - Anschlussfähigkeit (fachintern / fachübergreifend)
    - kontinuierliche Wiederholung der Fachterminologie
  • Einbindung des Singens:
    Das durchgängige Unterrichtsvorhaben „Lieder, Songs und Rhythmicals“ dient als Hintergrundfolie für andere Unterrichtsvorhaben in der Erprobungsstufe. Unter anderem hier können elementare musikalische Strukturen und Fachbegriffe kontext- und anwendungsbezogen erarbeitet und/oder vertieft werden.
    Auch in der Mittelstufe bleibt das eigene Singen ein originärer Bestandteil des Musikunterrichts und soll - wo immer möglich - angemessen berücksichtigt werden.
  • Gehörbildung und die Ausbildung rhythmischer Fähigkeiten als kontinuierliche Lernprozesse, die immer wieder im Laufe der Sekundarstufe I aufgegriffen und weiterentwickelt werden
  • Einbindung von choreographisch-tänzerischen Gestaltungsaufgaben (Erprobungsstufe):
    Hier gibt es vielfältige Anknüpfungsmöglichkeiten, zum Beispiel bei der Vermittlung von Elementaria und Formenlehre oder in musikgeschichtlichen Zusammenhängen. Die Lehrkräfte wählen nach freiem Ermessen geeignete Unterrichtsgegenstände für den Kompetenzerwerb in diesem Bereich aus.

  • Einbindung von Gestaltungsaufgaben zu Medienprodukten in musikgeschichtlichen Zusammenhängen (Mittelstufe):
    Auch hier bieten sich diverse Möglichkeiten in den Unterrichtsvorhaben mit musikgeschichtlichem Schwerpunkt an. Die Auswahl des Unterrichtsgegenstands liegt in der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte.

  • Aspekt "Orginal und Bearbeitung: Coverversion" (Mittelstufe):
    Die unterrichtliche Umsetzung dieses Aspekts inklusive Urheber- und Nutzungsrechtsfragen ist ebenfalls an vielerlei Beispielen möglich. Verschiedene Unterrichtsideen werden derzeit erprobt und anschließend evaluiert.
Zum Konzept „Musikklasse“




Autorisation: Fachkonferenz Musik
Letzte Änderung: 16.08.2021