Schulprogramm | Ganztag | Grundlagen |
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Rechtliche Grundlagen des Ganztagsbetriebs |
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ErlasseFür die Einrichtung und Durchführung des Ganztagsbetriebs am Woeste-Gymnasium ist maßgebend der Erlass
Die Finanzierung der Ganztagsangebote regelt der Erlass
Den gesetzlichen Bezugsrahmen für das Aufgabenkonzept des Woeste-Gymnasiums (→ Rubrik Publikationen) liefern die Erlasse
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Beschluss des Rates der Stadt Hemer vom 22.09.2009Der Rat beschließt, am Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW ab dem Schuljahr 2010/2011 einen gebundenen Ganztagsbetrieb als verpflichtendes Angebot sukzessive ab der Jahrgangsstufe 5 einzurichten. Der Beschluss wird gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW durch die obere Schulaufsichtsbehörde genehmigt. |