Absenzen von Teilgruppen im
Regelunterricht |
Nach einem umfangreichen diskursiven Prozess, in den alle
Mitwirkungsgremien einbezogen waren, hat die
Schulkonferenz des Woeste-Gymnasiums im Juni 2014
Vereinbarungen verabschiedet, die dazu dienen sollen, zwei
einander widerstrebende Ansprüche in Einklang zu bringen:
Aufrechterhaltung des Regelunterrichts
zwecks Sicherung der Erreichbarkeit
des Schulziels Abitur
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Bereicherung des Schullebens
durch besonderer Aktivitäten
(Schulfahrten, Exkursionen,
Veranstaltungen, Wettbewerbe, ...)
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Für alle Detailentscheidungen und -regelungen beschreiben
die folgenden sechs Prinzipien sowohl eine verlässliche
Grundlage, als auch eine klare Perspektive.
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Allgemeine Prinzipien für eine systemverträgliche
Durchführung besonderer Aktivitäten
- Der Regelunterricht darf durch besondere
Aktivitäten nicht so weit beeinträchtigt werden, dass
eine Erfüllung des Lehrplans nicht mehr möglich ist.
Für den Regelunterricht muss so viel Zeit zur
Verfügung stehen, dass innerhalb seiner Grenzen
ungünstige Verläufe des Unterrichts korrigiert und
Schüler individuell gefördert werden können.
- Bei der Planung besonderer Aktivitäten werden die
Effekte auf den Regelunterricht von vornherein bedacht
und berücksichtigt. Die Sorge um die
Systemverträglichkeit ist in erster Instanz eine
Aufgabe der Initiatoren und Organisatoren der
besonderen Aktivitäten. Für das Ergreifen und Umsetzen
geeigneter Maßnahmen sind alle beteiligten Kollegen
verantwortlich; sie unterstützen damit das hohe
Engagement, welches den außerunterrichtlichen
Aktivitäten zugrunde liegt.
- Besondere Aktivitäten sind so zu planen, dass
negative Effekte auf den Regelunterricht möglichst
klein gehalten und mit den Systemressourcen
(Vertretungsaufwand, Finanzen, ...) möglichst schonend
umgegangen wird. In der Planung wird gemeinsam mit der
Schulleitung geklärt, ob für die Aktivität der
„Leitfaden für den Versäumnisausgleich [...]“
anwendbar ist oder spezielle Maßnahmen konzipiert
werden müssen.
- Die „Subsidenten“ (i.e. Schüler, die an der Aktivität nicht
teilnehmen, aber von dieser dennoch hinsichtlich
ihres Regelunterrichts in irgendeiner Form betroffen
sind) müssen in ihren Rechten so bedient
werden, dass ihr Verbleib an der Schule als
gleichwertig angesehen werden kann; sie müssen durch
den Schulbesuch einen fairen „Vorteil“ (z.B. durch den
Fortgang des Unterrichts) erfahren, der den „Nachteil“
der Nichtteilnahme an der Aktivität annähernd
ausgleicht.
- Von Schülern, die freiwillig an einer besonderen
Aktivität teilnehmen, die Subsidenten zurücklässt, und
ihren Eltern wird grundsätzlich erwartet, dass sie
eine Erhöhung ihres Gesamtaufwandes akzeptieren und im
Bewusstsein dieses Anspruches über eine Teilnahme
abwägend entscheiden. Auf Wunsch beraten die
Fachlehrer die Schüler und Eltern bei diesen
Entscheidungen.
- Eltern, Schüler und Lehrkräfte respektieren die
Aufgabe der Schulleitung, die organisatorische
Ausgestaltung besonderer Aktivitäten hinsichtlich
ihrer Systemverträglichkeit zu überprüfen und über die
Durchführung zu entscheiden. Die Ressourcenzuteilung
der Schulleitung wird auch von den Initiatoren der
Aktivitäten in der Schulgemeinde so kommuniziert, dass
der Schule möglichst kein Schaden im Ansehen entsteht.
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Möglichkeiten für die Abmilderung ungünstiger Effekte
von besonderen Aktivitäten auf den Regelunterricht
Der folgende Katalog zählt einige Möglichkeiten für die
Abmilderung der ungünstigen Effekte auf, die die
Durchführung besonderer Aktivitäten haben kann. Von keiner
dieser Möglichkeiten muss zwingend Gebrauch gemacht
werden. In jedem Einzelfall ist die Anwendbarkeit dieser
oder anderer Optionen neu zu prüfen.
- Einbeziehung unterrichtsfreier Tage
- Beispiele
- Geschichtlich-musische Fahrt der Stufe Q1
nach Dresden
- Altsprachliche Fahrten nach Rom und Athen
- Verlegung von Exkursionen in die unterrichtsfreie
Zeit mit Kompensation der Zusatzbelastung
- Beispiele
- Kunst: Museumsbesuche
- Sport: Ruderkurse
- Rekrutierung von Begleitern außerhalb des Kollegiums
- Beispiel
- Skifahrt: Ältere Schüler, Ehepartner von
Kollegen
- Zusammenlegung subsidierender Lerngruppen
- Beispiel
- Woeste-Musiktage in Eversberg
- Zeitgleiche Durchführung von Aktivitäten
- Beispiel
- Fahrtenwoche & Projektwoche &
Berufspraktikum
- ...
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Leitfaden für den Versäumnisausgleich bei besonderen
Aktivitäten mit geringer bis mäßiger Systembelastung
Der überwiegende Anteil der besonderen Aktivitäten ruft in
den Lerngruppen des Regelunterrichts nur eine geringe
Anzahl (unter 20%) von Absenzen hervor und bindet nur
wenige Lehrkräfte. Der folgende Leitfaden soll dazu
dienen, die Lasten, die durch Abwesenheit weniger Schüler
entstehen, fair zu verteilen:
- Der Regelunterricht wird so fortgesetzt, wie es auch
im Falle von einzelnen Erkrankungen der Fall wäre.
- Es wird im Unterricht besonderen Wert auf eine
möglichst vollständige Dokumentation des Unterrichts
und seiner Ergebnisse gelegt.
- Im Vorfeld der Durchführung der besonderen
Aktivität werden Lernpartnerschaften zwischen
Teilnehmern und Subsidenten gebildet.
- Nach der Durchführung der besonderen Aktivität
treffen sich die Lernpartner, um anhand der
Unterrichtsdokumentation die Unterrichtsversäumnisse
aufzuarbeiten. Um die Wirkung der Aufarbeitung zu
erhöhen, wird der Lerngruppe eine Hausaufgabe
(„Ariadne-Faden“) gestellt, die insbesondere die
Lernpartner bei ihrer Lernarbeit unterstützt.
- In der Folgezeit wird zu ausgewählten Gelegenheiten
Unterrichtszeit bereit gestellt, in der die
Aufarbeitung der Versäumnisse in den Unterricht
eingebracht werden kann.
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Liste der besonderen Aktivitäten mit geringer bis
mäßiger Systembelastung
In die folgende Liste werden alle besonderen Aktivitäten
aufgenommen, die durch die Schulkonferenz in das
Schulprogramm aufgenommen und in die Kategorie der
„Aktivitäten mit geringer bis mäßiger Systembelastung“
eingestuft worden sind. Es ist zu beachten, dass eine
solche Einstufung eine weitgehend uneingeschränkte
Fortsetzung des Regelunterrichts für alle Subsidenten nach
sich zieht.
Für die Klassenfahrten in den Stufen 6 und 8, die Skifahrt
in der Stufe 10 sowie die Studienfahrten in der Stufe Q2
ist diese Einstufung automatisch gegeben, da sie keine
Subsidenten hinterlassen und bis auf die Skifahrt parallel
in der Projektwoche durchgeführt werden. Diese
obligatorischen Schulfahrten werde daher in der Liste
nicht aufgeführt.
- Austausch mit dem «Lycée Marguerite Yourcenar» sowie
dem «Collège Albert Debeyre» in Beuvry
- Begegnungsfahrt nach Schelkowo
- Geschichtlich-musische Fahrt von Schülern der Stufe
Q1 nach Dresden
- Altsprachliche Fahrt nach Rom
- Altsprachliche Fahrt nach Athen
- Besuch der Phänomenta in Lüdenscheid von den Klassen
6
- Besuch eines Bauernhofes von den Klassen 5
- Teilnahme am Wettbewerb „Jugend debattiert“
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Liste der ungeprüften besonderen Aktivitäten
Eine Reihe von Aktivitäten werden zwar seit geraumer Zeit
regelmäßig durchgeführt; sie sind jedoch noch nicht
hinsichtlich ihrer Systemverträglichkeit eingestuft
worden.
- AGewässerökologisches Praktikum des Leistungskurses
Biologie Q1 an der Sorpe-Talsperre
- Molekulargenetisches Praktikum des Leistungskurses
Biologie Q2
- Kirchengeschichtliche Exkursion der Religionslehre-
und Philosophiekurse in der Stufe Q1
- Besuch der Hannover-Messe durch die Physik-Kurse Q1
- Exkursionen der Leistungskurse Erdkunde Q1
- Fahrt des Kurses Informatik/Physik der Stufe 9 zum
Hans-Nixdorff-Forum
- Exkursion in der Stufe 9 zum Luft- und
Raumfahrtzentrum in Köln
- Känguru-Wettbewerb
- Erdkunde-Wettbewerb „Diercke Wissen“
- Sportwettbewerbe (Handball, Fußball, Volleyball,
Badminton, ...)
- Generalproben für Konzerte
- Erdkunde-Klausuren in der Oberstufe
- Besuch eines Wasser- oder Klärwerks durch die
Biologie/Chemie-Kurse der Stufe 9
- ...
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