Schulprogramm Ganztag Teilgruppen-Absenzen
Absenzen von Teilgruppen im Regelunterricht

Nach einem umfangreichen diskursiven Prozess, in den alle Mitwirkungsgremien einbezogen waren, hat die Schulkonferenz des Woeste-Gymnasiums im Juni 2014 Vereinbarungen verabschiedet, die dazu dienen sollen, zwei einander widerstrebende Ansprüche in Einklang zu bringen:


Aufrechterhaltung des Regelunterrichts
zwecks Sicherung der Erreichbarkeit
des Schulziels Abitur


Bereicherung des Schullebens
durch besonderer Aktivitäten
(Schulfahrten, Exkursionen,
Veranstaltungen, Wettbewerbe, ...)


Für alle Detailentscheidungen und -regelungen beschreiben die folgenden sechs Prinzipien sowohl eine verlässliche Grundlage, als auch eine klare Perspektive.

Allgemeine Prinzipien für eine systemverträgliche Durchführung besonderer Aktivitäten

  1. Der Regelunterricht darf durch besondere Aktivitäten nicht so weit beeinträchtigt werden, dass eine Erfüllung des Lehrplans nicht mehr möglich ist. Für den Regelunterricht muss so viel Zeit zur Verfügung stehen, dass innerhalb seiner Grenzen ungünstige Verläufe des Unterrichts korrigiert und Schüler individuell gefördert werden können.
  2. Bei der Planung besonderer Aktivitäten werden die Effekte auf den Regelunterricht von vornherein bedacht und berücksichtigt. Die Sorge um die Systemverträglichkeit ist in erster Instanz eine Aufgabe der Initiatoren und Organisatoren der besonderen Aktivitäten. Für das Ergreifen und Umsetzen geeigneter Maßnahmen sind alle beteiligten Kollegen verantwortlich; sie unterstützen damit das hohe Engagement, welches den außerunterrichtlichen Aktivitäten zugrunde liegt.
  3. Besondere Aktivitäten sind so zu planen, dass negative Effekte auf den Regelunterricht möglichst klein gehalten und mit den Systemressourcen (Vertretungsaufwand, Finanzen, ...) möglichst schonend umgegangen wird. In der Planung wird gemeinsam mit der Schulleitung geklärt, ob für die Aktivität der „Leitfaden für den Versäumnisausgleich [...]“ anwendbar ist oder spezielle Maßnahmen konzipiert werden müssen.
  4. Die „Subsidenten“ (i.e. Schüler, die an der Aktivität nicht teilnehmen, aber von dieser dennoch hinsichtlich ihres Regelunterrichts in irgendeiner Form betroffen sind) müssen in ihren Rechten so bedient werden, dass ihr Verbleib an der Schule als gleichwertig angesehen werden kann; sie müssen durch den Schulbesuch einen fairen „Vorteil“ (z.B. durch den Fortgang des Unterrichts) erfahren, der den „Nachteil“ der Nichtteilnahme an der Aktivität annähernd ausgleicht.
  5. Von Schülern, die freiwillig an einer besonderen Aktivität teilnehmen, die Subsidenten zurücklässt, und ihren Eltern wird grundsätzlich erwartet, dass sie eine Erhöhung ihres Gesamtaufwandes akzeptieren und im Bewusstsein dieses Anspruches über eine Teilnahme abwägend entscheiden. Auf Wunsch beraten die Fachlehrer die Schüler und Eltern bei diesen Entscheidungen.
  6. Eltern, Schüler und Lehrkräfte respektieren die Aufgabe der Schulleitung, die organisatorische Ausgestaltung besonderer Aktivitäten hinsichtlich ihrer Systemverträglichkeit zu überprüfen und über die Durchführung zu entscheiden. Die Ressourcenzuteilung der Schulleitung wird auch von den Initiatoren der Aktivitäten in der Schulgemeinde so kommuniziert, dass der Schule möglichst kein Schaden im Ansehen entsteht.

Möglichkeiten für die Abmilderung ungünstiger Effekte von besonderen Aktivitäten auf den Regelunterricht

Der folgende Katalog zählt einige Möglichkeiten für die Abmilderung der ungünstigen Effekte auf, die die Durchführung besonderer Aktivitäten haben kann. Von keiner dieser Möglichkeiten muss zwingend Gebrauch gemacht werden. In jedem Einzelfall ist die Anwendbarkeit dieser oder anderer Optionen neu zu prüfen.
  • Einbeziehung unterrichtsfreier Tage
    • Beispiele
      • Geschichtlich-musische Fahrt der Stufe Q1 nach Dresden
      • Altsprachliche Fahrten nach Rom und Athen
  • Verlegung von Exkursionen in die unterrichtsfreie Zeit mit Kompensation der Zusatzbelastung
    • Beispiele
      • Kunst: Museumsbesuche
      • Sport: Ruderkurse
  • Rekrutierung von Begleitern außerhalb des Kollegiums
    • Beispiel
      • Skifahrt: Ältere Schüler, Ehepartner von Kollegen
  • Zusammenlegung subsidierender Lerngruppen
    • Beispiel
      • Woeste-Musiktage in Eversberg
  • Zeitgleiche Durchführung von Aktivitäten
    • Beispiel
      • Fahrtenwoche & Projektwoche & Berufspraktikum
  • ...

Leitfaden für den Versäumnisausgleich bei besonderen Aktivitäten mit geringer bis mäßiger Systembelastung

Der überwiegende Anteil der besonderen Aktivitäten ruft in den Lerngruppen des Regelunterrichts nur eine geringe Anzahl (unter 20%) von Absenzen hervor und bindet nur wenige Lehrkräfte. Der folgende Leitfaden soll dazu dienen, die Lasten, die durch Abwesenheit weniger Schüler entstehen, fair zu verteilen:
  1. Der Regelunterricht wird so fortgesetzt, wie es auch im Falle von einzelnen Erkrankungen der Fall wäre.
  2. Es wird im Unterricht besonderen Wert auf eine möglichst vollständige Dokumentation des Unterrichts und seiner Ergebnisse gelegt.
  3. Im Vorfeld der Durchführung der besonderen Aktivität werden Lernpartnerschaften zwischen Teilnehmern und Subsidenten gebildet.
  4. Nach der Durchführung der besonderen Aktivität treffen sich die Lernpartner, um anhand der Unterrichtsdokumentation die Unterrichtsversäumnisse aufzuarbeiten. Um die Wirkung der Aufarbeitung zu erhöhen, wird der Lerngruppe eine Hausaufgabe („Ariadne-Faden“) gestellt, die insbesondere die Lernpartner bei ihrer Lernarbeit unterstützt.
  5. In der Folgezeit wird zu ausgewählten Gelegenheiten Unterrichtszeit bereit gestellt, in der die Aufarbeitung der Versäumnisse in den Unterricht eingebracht werden kann.

Liste der besonderen Aktivitäten mit geringer bis mäßiger Systembelastung

In die folgende Liste werden alle besonderen Aktivitäten aufgenommen, die durch die Schulkonferenz  in das Schulprogramm aufgenommen und in die Kategorie der „Aktivitäten mit geringer bis mäßiger Systembelastung“ eingestuft worden sind. Es ist zu beachten, dass eine solche Einstufung eine weitgehend uneingeschränkte Fortsetzung des Regelunterrichts für alle Subsidenten nach sich zieht.

Für die Klassenfahrten in den Stufen 6 und 8, die Skifahrt in der Stufe 10 sowie die Studienfahrten in der Stufe Q2 ist diese Einstufung automatisch gegeben, da sie keine Subsidenten hinterlassen und bis auf die Skifahrt parallel in der Projektwoche durchgeführt werden. Diese obligatorischen Schulfahrten werde daher in der Liste nicht aufgeführt.
  • Austausch mit dem «Lycée Marguerite Yourcenar» sowie dem «Collège Albert Debeyre» in Beuvry
  • Begegnungsfahrt nach Schelkowo
  • Geschichtlich-musische Fahrt von Schülern der Stufe Q1 nach Dresden
  • Altsprachliche Fahrt nach Rom
  • Altsprachliche Fahrt nach Athen
  • Besuch der Phänomenta in Lüdenscheid von den Klassen 6
  • Besuch eines Bauernhofes von den Klassen 5
  • Teilnahme am Wettbewerb „Jugend debattiert“

Liste der ungeprüften besonderen Aktivitäten

Eine Reihe von Aktivitäten werden zwar seit geraumer Zeit regelmäßig durchgeführt; sie sind jedoch noch nicht hinsichtlich ihrer Systemverträglichkeit eingestuft worden.
  • AGewässerökologisches Praktikum des Leistungskurses Biologie Q1 an der Sorpe-Talsperre
  • Molekulargenetisches Praktikum des Leistungskurses Biologie Q2
  • Kirchengeschichtliche Exkursion der Religionslehre- und Philosophiekurse in der Stufe Q1
  • Besuch der Hannover-Messe durch die Physik-Kurse Q1
  • Exkursionen der Leistungskurse Erdkunde Q1
  • Fahrt des Kurses Informatik/Physik der Stufe 9 zum Hans-Nixdorff-Forum
  • Exkursion in der Stufe 9 zum Luft- und Raumfahrtzentrum in Köln
  • Känguru-Wettbewerb
  • Erdkunde-Wettbewerb „Diercke Wissen“
  • Sportwettbewerbe (Handball, Fußball, Volleyball, Badminton, ...)
  • Generalproben für Konzerte
  • Erdkunde-Klausuren in der Oberstufe
  • Besuch eines Wasser- oder Klärwerks durch die Biologie/Chemie-Kurse der Stufe 9
  • ...



Autorisation: Schulleitung
Ursprungsfassung: 27.06.2014
Letzte Änderung: 19.01.2020