- Langfristige Vertretungen, die für einen Zeitraum
von mehr als vier Wochen erforderlich sind, werden
möglichst durch Einstellung von Vertretungslehrkräften
über das Programm „Flexible Mittel“ der Schulaufsicht
organisiert.
- Kann eine langfristige Absenz nicht durch eine
Einstellung einer Vertretungslehrkraft aufgefangen
werden, wird möglichst umgehend, spätestens nach einer
Woche, eine fachbezogene Dauervertretung mit dem
vorhandenen Personal eingerichtet, die ca. 2/3 bis 3/4
des planmäßigen Fachunterrichts garantiert. Die
verbleibenden Stunden werden gemäß den Vereinbarungen
zur Ad-Hoc-Vertretung untergebracht.
- Um fachbezogenen Vertretungsuntericht zu
ermöglichen, kann der Fachunterricht auch in
Lerngruppen eingeschränkt werden, die von der
Abwesenheit einer Lehrkraft nicht unmittelbar
betroffen sind.
- Lehrkräfte, die mit einer Langzeitvertretung
belastet sind, werden von Ad-Hoc-Vertretungen in der
Regel ausgenommen. Einzelheiten und Ausnahmen werden
in einer gemeinsamen Sitzung der Schulleitung, des
Stundenplanteams, (Teilen) der Fachgruppe
und des Lehrerrats festgelegt.
- Das Stundenplan-Team legt der Schulleitung für
Langzeitvertretungen einen Personalvorschlag vor.
Entscheidung, Information und Beauftragung aller
betroffenen Lehrkräfte übernimmt die Schulleitung.
- Vor Einrichtung von Langzeitvertretungen erfolgt
eine Beratung zwischen der Schulleitung, den
betroffenen Fachgruppen und den übrigen Lehrkräften,
die in die Vertretungsplanung einbezogen sind.
- Der Fachlehrer stellt der Vertretung in
Oberstufenkursen die Kursmappe zur Verfügung.
|