Schulprogramm | Ganztag | Vertretungskonzept | Leitlinien |
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Leitlinien des Rahmenkonzeptes | |||||||||
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Vertretungsunterricht ist unvermeidlich; er gehört zum schulischen Alltag. Gemäß SchG §68 Abs. (3.1) entscheidet die Lehrerkonferenz über die Aufstellung von Vertretungsplänen. Diese Zuständigkeit der Lehrerkonferenz (Richtlinienkompetenz) bleibt durch die Gesamtverantwortung des Schulleiters unberührt. Die entsprechenden Verpflichtungen für die Lehrkräfte regelt §11 ADO. Die Formulierung und Umsetzung eines Vertretungskonzeptes soll dazu beitragen, die pädagogische Systemleistung der Schule für ihre „Abnehmer“ (→ Schüler und Eltern) zu maximieren, ohne die Leistungsträger (→ Lehrer) zu überfordern; die aktuelle Konzeptentwicklung hat sich daher an folgenden Leitlinien orientiert:
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Aus den oben formulierten Leitlinien lässt sich schlüssig ableiten, dass nicht alle Absenzen von Lehrkräften durch Vertretungsunterricht aufgefangen werden können; ein bestimmtes Maß an Unterrichtsausfall muss als Preis für eine funktionsfähige Schule und erfolgreiche pädagogische Arbeit des Lehrpersonals in Kauf genommen werden. Der Kompromiss, der zwischen dem Qualitätsstreben der Schule, den Erwartungen der Eltern- und Schülerschaft und den Belastungen der Lehrkräfte auszuloten ist, wird von der Schulleitung gegenüber der Schulöffentlichkeit offensiv vertreten. |