- Bei vorhersehbarem Fehlen soll der Kursleiter einen
Unterrichtsausfall dadurch kompensieren, dass er
seinem Kurs einen Arbeitsauftrag erteilt, der sich in
seinem zeitlichen Umfang an der ausgefallenen
Unterrichtszeit (z.B. 45 Minuten, 90 Minuten etc.),
möglicherweise auch zuzüglich einer Hausaufgabenzeit,
orientiert. Lediglich bei einer Erkrankung des
Kursleiters oder bei einem Aufenthalt auf einer
mehrtägigen Klassen- oder Studienfahrt entfällt diese
Verpflichtung.
- Der Kursleiter kann seinen Kurs für die Erledigung
dieser Aufgabe zur Anwesenheit im Kursraum oder in
einem anderen Raum der Schule (z.B. im EDV-Raum oder
im Selbstlernzentrum) verpflichten.
- Eine durch eigenverantwortliches Arbeiten (EVA)
ersetzte Unterrichtsstunde wird im Vertretungsplan als
solche gekennzeichnet. Ist dort kein Hinweis auf eine
bestimmte Räumlichkeit notiert, kann der Schüler
selbst entscheiden, wo und wann er die gestellte
Aufgabe erledigt (ggf. auch zu Hause).
- Die pädagogisch-didaktische Entscheidung des
Kurslehrers, eine Präsenzpflicht anzuordnen, ist in
jedem Fall zu respektieren und bedarf keiner
besonderen Legitimation.
- Die Materialbereitstellung geschieht bei
vorhersehbarem Fehlen im Vorfeld bzw. nach Absprache
mit den Schülern. Bei kurzfristigem Fehlen kann der
Kursleiter eine E-Mail mit Arbeitsauftrag und
gegebenenfalls einem Materialanhang an die Schule
senden.
- Die Materialbereitstellung erfolgt bei kurzfristigem
Fehlen des Kursleiters über das Sekretariat. Die
Materialpakete werden auf der „Ablage beim Ruderboot“
zur Abholung durch die Schüler ausgelegt.
- Die Kontrolle der Aufgaben geschieht nach Maßgabe
des Kursleiters. Die Schülerergebnisse können nach
Absprache per Mail an den Kursleiter geschickt, an
einer geeigneten Stelle in der Schule (z.B. im
Selbstlernzentrum) deponiert oder im nachfolgenden
Unterricht besprochen werden.
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