Fahrtenkonzept des
Woeste-Gymnasiums - Beschluss der Schulkonferenz vom
07.03.2016
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Präambel/Rechtliche Grundlage
„Schulfahrten und Schulwanderungen,
Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und
internationale Begegnungen ... sind Bestandteile der
Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie müssen
einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben,
programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im
Unterricht vor- und nachbereitet werden“
(Wanderrichtlinien NRW). Fahrten, Wandertage und
Exkursionen stellen seit langem einen traditionellen
Schwerpunkt der Öffnung der Schule nach außen dar.
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Grundsätze
Am Woeste-Gymnasium werden die Vorgaben durch Fahrten in
der Unterstufe, der Mittelstufe und der Oberstufe erfüllt.
Ziele der Fahrten sind insbesondere soziale
Gruppenerfahrungen - auch durch Sport - sowie die
Begegnung mit der Natur und der Kultur des eigenen Landes
sowie fremder Länder. Ergänzend dazu werden am
Woeste-Gymnasium lehrplanangebundene Fachexkursionen
unternommen. Zudem bietet das Woeste-Gymnasium Austausche
mit freiwilliger Teilnahme an.
Die Planungshoheit für Fahrten durch Fahrtleiter, Kurs,
Elternpflegschaft soll durch die Vorgaben nicht zu sehr
eingeschränkt werden.
Es sollte bei allen Fahrten auf eine kostengünstige
Gestaltung, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Eltern und Schüler nicht übersteigt (s. auch
Kostenrahmen), geachtet werden. Ortsvorgaben werden nicht
gemacht.
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Vereinbarungen
- Anzahl der Fahrten/Stufenzuordnung
- Am Woeste-Gymnasium gehen die Schüler in den
Stufen 6, 8, 10 und 12 auf Klassen- bzw.
Stufenfahrt. Für die Klasse 5 ist eine kurze
Gemeinschaftsveranstaltung mit Übernachtung „auf
kleiner Flamme“ (Zinzendorfhaus, Zeltübernachtung,
o.ä.) innerhalb der „Fahrtenwoche/ Projektwoche“
möglich.
- Zeitpunkt/-rahmen
- Die Fahrten finden in einer frühzeitig
festgelegten sogenannten „Fahrtenwoche“ (meist ca.
3 Wochen nach Schuljahresbeginn) statt.
- Kostenrahmen
- Die Schulkonferenz legt jedes Jahr den
Kostenrahmen, die verbindliche Obergrenze für
Fahrten fest. Ein Ausgleich zwischen
unterschiedlich teuren Fahrten innerhalb der
Kostenobergrenze findet nicht statt.
- Stand 2015
- Stufe 6: 300 €
- Stufe 8: 350 €
- Stufe Q2: 500 €
- Skifahrt EF: 550 €
- Art der Fahrten/Pädagogische Ziele
- Für die Stufe 6 steht bei der Auswahl des
Fahrtziels innerhalb Deutschlands überwiegend das
Anliegen der Gemeinschaftsförderung und des
sozialen Lernens im Vordergrund. Gruppenerfahrung,
Stärkung von Mitverantwortung, Prägung positiver
sozialer Verhaltensmuster sollen helfen, eine
Klassengemeinschaft zu bilden. Die Klassen können
(z.B. aus Kostengründen), müssen aber nicht
zusammen fahren. Bei gemeinsamen Fahrten der
Klassen wird neben den zwei Begleitern pro Klasse
ein zusätzlicher Betreuer als „Springer“
mitgenommen.
- Für die Stufe 8 sollen insbesondere die Natur
und kulturell-historische Aspekte bei der Auswahl
des Ziels, das in der Regel innerhalb Deutschlands
liegt, eine Rolle spielen. Eine Doppelung der
Zielregion mit der Klassenfahrt in Stufe 6 ist zu
vermeiden.
- Für die EF-Skifahrt steht neben den sportlichen
Aspekten vor allem die Team-Bildung und die
Bildung einer Stufengemeinschaft sowie das
erwachsenenorientierte soziale Lernen im
Vordergrund.
- Die Stufenfahrten in der Q2 dienen als
leistungskursgebundene Fahrten insbesondere dem
vertieften fachgebundenen außerschulischen Lernen,
der Ausbildung und Stärkung der
fachwissenschaftlichen und kulturellen Kompetenz
der Schüler. Rein freizeit- und spaßorientierte
Fahrten sind nicht möglich. Durch den
Abschlussfahrtcharakter kann zudem ein
identitätsstiftendes „Alumni-Bewusstsein“
gefördert werden.
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