Nachprüfungen

APO-SI §23 - Auszug

(1) Ab Klasse 7 kann eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht ver­setzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulas­sung zur Nachprüfung aus, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Ver­setzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.

Anmeldung zur Nachprüfung und Termine

Die Eltern erhalten mit dem Zeugnis eine schriftliche Mitteilung, in welchen Fächern durch eine Nachprüfung die Versetzung erreicht werden kann sowie ein Anmeldeformular und einen Hinweis auf den Anmeldeschluss für die Nachprüfung.

Spätestens zwei Wochen vor Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien muss im Sekretariat der Schule die Meldung zur Nachprüfung durch die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler vorliegen. Sofern mehrere Fächer in Frage kommen, muss auch das Fach angegeben werden.

Die Nachprüfung findet während der beiden letzten Ferientage am Ende der Sommerferien statt. Die schriftlichen Prüfungen sind am vorletzten Ferientag (Montag) vorgesehen. Für die mündlichen Prüfungen wird ein Prüfungsplan erstellt; für die mündlichen Prüfungen ist der letzte Ferientag (Dienstag) geplant. Einige Tage zuvor können im Sekretariat der Schule die Prüfungstermine erfragt werden, der Termin ist im Anschreiben der Schule mit dem Hinweis auf die Zulassung zur Nachprüfung angegeben.

Durchführung der Nachprüfung

Für die Durchführung der Nachprüfung stellt der Schulleiter einen Prüfungsausschuss zusammen, dem ein Vorsitzender, ein Protokollführer und der Prüfer angehören. Prüfer ist in der Regel der bisherige Fachlehrer des Schülers.

Die Nachprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung, in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen Prüfung.

A. Nachprüfung in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten

  • In einem Fach mit schriftlichen Arbeiten besteht die Nachprüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Unterricht des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.
  • Die schriftliche Prüfung dauert ebenso lange wie eine Klassenarbeit.
  • Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.

B. Nachprüfung in einem Fach ohne schriftliche Arbeiten

  • Die Aufgaben der mündlichen  Prüfung sind dem Unterricht des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.
  • Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
  • Eine Vorbereitungszeit wird für die mündliche Prüfung nicht eingeräumt.

Mitteilung der Ergebnisse der Nachprüfung

Der Schüler ist versetzt, wenn durch das Ergebnis der Nachprüfung die Versetzungsbedingungen erfüllt sind. Der Prüfungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob die Nachprüfung bestanden wurde.

Der Schulleiter informiert die Eltern mündlich am Tag der Prüfung und schriftlich mit geändertem Zeugnis während der ersten Woche des neuen Schuljahres.

Bei Bestehen der Nachprüfung wird dem Schüler ein neues Zeugnis mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note ausgestellt.
Das Ergebnis einer nicht bestandenen Nachprüfung wird den Eltern schriftlich und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt.

Versäumnisse

Versäumt die Schülerin oder der Schüler aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund die Prüfung oder einen Teil der Prüfung, gilt diese als nicht bestanden. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.



Letzte Änderung: 28.03.2023