Anfertigung von Schülerfotos

Aus mehreren Gründen ist es für eine Schule wünschenswert, über Fotos ihrer Schüler verfügen zu können.

Mit der Ausbreitung der digitalen Fotografie ist aber die Sensibiltät hinsichtlich der Beachtung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes gewachsen.

Um für Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulverwaltung einen verlässlichen Ordnungsrahmen in dieser Angelegenheit zu schaffen, gelten zukünftig die folgenden Regeln.

(1) Portrait-Aufnahmen

Zu Beginn eines Schuljahres werden zukünftig offizielle digitale Portrait-Fotos von allen Schülern der Stufen 5, 7 und 10 angefertigt. Die hochauflösenden Originalaufnahmen werden ...
  • nur auf einer einzigen DVD abgelegt, die beim Schulleiter aufbewahrt wird,
  • nur für offizielle Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presseartikel) eingesetzt.
Von den Originalaufnahmen werden Miniaturen der Größe 120 Pixel x 160 Pixel angefertigt, die beim Vergrößern nicht scharf bleiben. Diese Miniaturen werden ...
  • in der Verwaltung für das Anfertigen von Listen und Schülerausweisen verwendet,
  • den Lehrkräften für das Anfertigen von Listen und Sitzplänen ausschließlich zum persönlichen dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt, aber
  • keinen weiteren Personen überlassen.

(2) Unterrichtsfotos

Im Rahmen der pädagogischen Arbeit des Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums können Lehrkräfte für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Berichte über Projekte, Ausstellungen o. ä.) oder der internen Dokumentation (Erstellung von Unterrichtspräsentationen etc.) Fotos von Schülern und Schüleraktionen anfertigen und nach (mündlicher) Zustimmung durch die abgelichteten Schüler verwenden.

Die unterrichtliche Arbeit schließt Exkursionen sowie Klassen- und Kursfahrten ein.

(3) Genehmigung

Alle Eltern wurden erstmalig durch den Elternbrief vom 28.06.2010, zukünftig bei Aufnahme der Kinder an die Schule von dieser Regelung unterrichtet. Mit der Information wird die Regelung als von den Eltern akzeptiert angesehen, wenn die Eltern der Regelung nicht widersprechen.

Eltern können jederzeit der Schule ganz oder teilweise die Erlaubnis entziehen, gemäß der in (1) und (2) dargestellten Regelung zu verfahren. Der Entzug der Erlaubnis ist der Schule in schriftlicher Form (Brief, E-Post-Nachricht, ...) mitzuteilen; der Erlaubnisentzug wird in der Schülerstamm-Datei dokumentiert.

(4) Anfertigung von Fotos durch Mitschüler

Alle aufgeführten Regelungen gelten nur für Fotos, die von der Schule, von Lehrkräften oder im Auftrag von Lehrkräften angefertigt werden. Die Schule zeichnet nicht verantwortlich für Herstellung und Verwendung von Fotos, die Schüler (beispielsweise mit Mobiltelefonen) von ihren Mitschülern anfertigen.



Letzte Änderung: 26.08.2016