Versetzungsbestimmungen
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Generelle Versetzungsbestimmungen gemäß APO-SI
Die APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die
Sekundarstufe I) regelt die Schullaufbahn in der
Sekundarstufe I an allen Schulformen.
Die allgemeine für alle Schulformen geltenden
Versetzungsbestimmungen legen fest, dass ein Schüler im
Regelfall versetzt wird, wenn
- die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen
ausreichend oder besser sind oder
- nicht ausreichende Leistungen gemäß der
schulformspezifischen Bedingungen (Gymnasium: § 27)
ausgeglichen werden können oder unberücksichtigt
bleiben.
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Ausgleichsregelungen für Gymnasien gemäß § 27 der
APO-SI
- Die Leistungen sind in nicht mehr als einem der
Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch
mangelhaft [aber nicht ungenügend] und die
mangelhafte Leistung wird durch eine mindestens
befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser
Fächergruppe ausgeglichen.
- Die Leistungen sind in nicht mehr als einem der
übrigen Fächer nicht ausreichend.
- Die Leistungen sind zwar in zwei der übrigen
Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach
nicht ungenügend, aber diese Minderleistung wird
durch eine mindestens befriedigende Leistung in
einem Fach ausgeglichen.
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Nachprüfung
Ab Klasse 7 kann ein nichtversetzter Schüler eine
Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden,
wenn in einem einzigen Fach durch Verbesserung der Note
von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die
Versetzungsbedingungen erfüllt würden.
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