Umwahl des
Wahlpflichtfaches
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Schüler der Stufen 9 und 10 können das von ihnen belegte
Wahlpflichtfach im
Regelfall nicht umwählen, nachdem die Zuteilung
in die vorgesehenen Kurse erfolgt ist.
In besonderen
Härtefällen ist dies unter folgenden
Bedingungen möglich:
- Ein schriftlicher Antrag der Eltern muss
vorliegen.
- Der Schüler muss nachvollziehbar begründen, warum
er eine Umwahl vornehmen möchte.
- Abgebender und aufnehmender Fachlehrer müssen ihr
fachlich und pädagogisch begründetes Einverständnis
erklären.
Die Entscheidung über die Genehmigung einer Umwahl
treffen die beteiligten Fachlehrer im Einvernehmen
mit der Klassenleitung sowie der
Mittelstufenkoordination.
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Letzte Änderung: 30.01.2023
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