Mitteilung an die Eltern- und Schülerschaft vom 08.03.2016
  • Probleme bei der Entwicklung von Regeln für die Nutzung der Mensa
  • Schulkonferenz

Liebe Eltern, liebe Schüler des Woeste-Gymnasiums,

in der Schulpflegschaftssitzung vom 22.02.2016, in der Lehrerkonferenz vom 01.03.2016 und in der Schulkonferenz vom 07.03.2016 sind mit hohem Zeitaufwand → Entwürfe einer Ergänzung der Hausordnung diskutiert worden, die die Mensa-Nutzung regeln sollen.

Diese Diskussionen haben nach meinem Eindruck aus zwei Gründen nicht zum Ziel geführt:
  1. Die Ergebnisse von Verhandlungen oder Erkundungen wurden teilweise nicht in die Interessengruppen zurückgeführt und von diesen daher nicht beraten. Wenn solche Rückführungen und Beratungen dennoch stattfanden, wurden im Falle fehlender Akzeptanz die Widersprüche nicht in vollem Umfang an die Verhandlungsführung zurückgemeldet oder von dieser wahrgenommen. Infolgedessen haben neue Vertreter jeweils neue Standpunkte und neue Regelungs- und Formulierungsvorschläge in die Gremiensitzungen eingebracht und diese damit überfordert.
  2. Die Regelungen werden als Maßnahmen angesehen oder gedeutet, mit denen ein zur Zeit vorhandener Konflikt zwischen dem Mensa-Personal und der Schülerschaft einseitig entschieden werden soll. Die Regelungen werden also nicht als Prinzipien verstanden, die in ihrer Ausgestaltung unabhängig von den tatsächlich handelnden Personen gelten sollen.
Wegen des zweiten der vorgenannten Gründe kann der weitere Klärungs- und Einigungsprozess bei der Erstellung der Mensa-Regeln nur zum Erfolg führen, wenn zunächst der Konflikt behoben wird, der die Entwicklungs­bemühungen stört. Für die Behebung dieses Konfliktes müssen wiederum die fundamentalen Voraussetzungen für den Mensa-Betrieb erkannt und akzeptiert werden:
  • In der Mensa muss während der gesamten Öffnungszeit eine (von wem auch immer ausgeübte) mit Weisungsbefugnis ausgestattete Aufsichtsführung vorhanden sein, die durch ihre Präsenz gewährleistet, dass das Geschehen diesseits der Mensa-Theke in geregelten Bahnen abläuft. Die drei wesentlichen Aspekte der Gewährleistung sind soziales Verhalten, Ordnung und Hygiene.
  • Diese Aufsichtsführung könnte nur dann von Oberstufenschülern durchgeführt werden, wenn diese wie im englischen Präfektensystem mit Autorität und Weisungsbefugnis ausgestattet würden; von einer solchen Konstruktion sind das deutsche Schulwesen und das Selbstverständnis der Schülerschaft weit entfernt.
  • Also ist es zwingend erforderlich, dass Lehrkräfte, Eltern oder das Mensa-Personal diese Aufsichtsführung ausüben.
In den drei Mittagspausen der Woche ist die Angelegenheit geregelt. Die Aufsicht wird von einer Lehrkraft ausgeführt; das Mensa-Personal kann sich in dieser Zeit vollständig auf die Aufgaben konzentrieren, die hinter der Mensa-Theke wahrzunehmen sind.

Problematisch sind die übrigen Zeiten außerhalb der Mittagspause (Zeit vor dem Unterricht, Freistunden der Oberstufe, Große Pausen). Bislang wurde diese Aufsicht vom Mensa-Personal zur Entlastung der Schulgemeinschaft wahrgenommen. Die Aufgabenwahrnehmung hat insbesondere in der jüngeren Vergangenheit zu einem Zerwürfnis zwischen Mensa-Personal und Teilen der Schülerschaft geführt.

Bei Berücksichtigung der genannten fundamentalen Voraussetzungen gibt es für eine Konfliktlösung nur die folgenden Möglichkeiten:
  • Möglichkeit A: Das Mensa-Personal wird von der Wahrnehmung der Aufsichtsführung komplett entbunden; es kümmert sich fortan ausschließlich und ausnahmslos nur um die Aufgaben, die hinter der Theke zu erledigen sind. Da jedoch eine Aufsichtsführung durch eine erwachsene Person zwingend erforderlich ist, muss dann
    • entweder während der gewünschten Öffnungszeiten der Mensa auch außerhalb der Mittagspause eine Lehrkraft oder ein Elternteil die Aufsicht übernehmen
    • oder die Mensa in den Zeiten, in denen eine solche Aufsichtsführung nicht gestellt werden kann, geschlossen werden.
  • Möglichkeit B: Das Mensa-Personal nimmt weiterhin die Aufsichtsführung wahr und wird zu diesem Zweck mit einer Weisungsbefugnis ausgestattet. Die Art der Ausübung der Aufsicht wird durch das Leitbild der Schule geprägt, welches ein respektvolles Verhalten von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft einfordert. Für die Auflösung von entstehenden Konflikten wird das etablierte Beschwerde- und Konfliktmanagement in Anspruch genommen. Erste Ansprechpartner sind die Ganztagskoordination und die SV.

Am vergangenen Montag, dem 29.02.2016, besuchten drei Mütter die Mensa in der Mittagspause. Der bei dieser Gelegenheit erfolgte Austausch zwischen Eltern, Ganztagskoordination und Schulleitung hat für viel Hoffnung gesorgt, dass eine Lösung des prozessbehindernden Konfliktes und eine Verabschiedung von Mensa-Regeln gut möglich sind.

Am kommenden Donnerstag, dem 10.03.2016, werden sich Delegationen der Elternschaft und der Schülerschaft, Lehrkräfte, Ganztagskoordination und das Mensa-Personal zu einem von der Schulleitung moderierten Gespräch treffen, um eine Lösung der aufgekommenen Probleme anzugehen.

Mit der Hoffnung auf ein gutes Gelingen grüßt herzlich
Ulrich Vielhauer.


Die Präsentation der Schulkonferenz kann an der üblichen → Stelle eingesehen werden.

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Letzte Änderung: 08.03.2016