31.08.2020


Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht
 
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie bereits am Donnerstag letzter Woche seitens der Landesregierung verkündet, wird die Maskenpflicht in Schulen, die bislang bis zum Ende des Monats August befristet war, grundsätzlich verlängert. Auf dem Schulgelände, auf allen Gängen und auch im Klassenraum gilt weiterhin für alle Personen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich wenn der feste Sitzplatz im Unterrichtsraum eingenommen wurde, können nunmehr auch die Schüler der weiterführenden Schulen - wie die Grundschüler - ab dem morgigen Dienstag ihre Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen.

Die Aussetzung der Maskenpflicht im Unterricht wird seitens des Schulministeriums damit begründet, dass sie von vornherein nur befristet angesetzt war, um den Unwägbarkeiten des Infektionsgeschehens zum Ende der Sommerferien (Reiserückkehrerproblematik) zu begegnen. Nordrhein-Westfalen sei bislang das einzige Bundesland gewesen, welches eine Maskenpflicht auch im Unterricht angeordnet habe. Die sinkenden Infektionszahlen in NRW, die mittlerweile unterhalb des Bundesdurchschnitts lägen, rechtfertigten die getroffene Maßnahme im Blick auf das angestrebte Ziel einer Rückkehr zu einem möglichst "normalen Schulbetrieb".

Das Woeste-Gymnasium sieht die Abschaffung der Maskenpflicht wie viele andere Schulen, Eltern, Schüler und Lehrerverbände mit sehr gemischten Gefühlen. So sehr die Argumentation nachvollziehbar sein mag, so ist auf der anderen Seite richtig, dass Masken im Unterricht, auch wenn sie zweifellos unangenehm sind, eine (begrenzt) schützende Wirkung entfalten, wahrscheinlich weniger als Eigenschutz, sondern vor allem als Schutz der übrigen Klassen- oder Kursmitglieder.

Aus diesem Grund haben wir großes Verständnis dafür, wenn sich einzelne Schüler oder auch ganze Lerngruppen zusammen mit ihrem Lehrer aus dem Grundgedanken der Solidarität heraus entschließen, freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen - erst einmal für die nächste Zeit. Dies gilt besonders dann, wenn sich Personen mit Vorerkrankungen im Raum befinden, besondere Ängste bestehen oder die Schüler in einem kleinen Raum besonders eng sitzen müssen.

Wir sehen es gern, wenn Masken aus Rücksicht und Fürsorge getragen werden. Dennoch: Niemand darf gezwungen werden. Niemand, der sich aus bestimmten Gründen gegen das Tragen einer Maske entscheidet, darf deswegen benachteiligt werden. Es ist eine persönliche Entscheidung, die wir im vollen Umfang respektieren.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Jörg Trelenberg.
  


Letzte Änderung: 31.08.2020