Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium Hemer
Protokoll der 1. Schulkonferenz im Schuljahr 2016/17
Datum: 20.06.2015 Ort: Kleine Aula Beginn: 17:00 Uhr Ende: 19:26 Uhr
Vorsitz: OStD Ulrich Vielhauer Protokoll: Gislinde Dahmen


Tagesordnung
  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
  2. Beschluss des Eilausschusses vom 07.07.2016
  3. Vorbereitung der Vorstellung der Bewerber um die Stelle des Leiters des Woeste-Gymnasiums
  4. Sonstiges
Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder: 18
Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder: 16 (6 Lehrervertreter, 6 Elternvertreter und 4 Schülervertreter)
Als Gäste anwesend: Herr Fischotter (Stellv. Schulleiter)

→ Anwesenheitsliste http://www.woeste.org/res/pdf-icn-16.png

Die folgenden Folienangaben beziehen sich auf die → Präsentation der Konferenz http://www.woeste.org/res/pdf-icn-16.png

Personenbezeichnungen wie „Schüler“, „Lehrer“ etc. werden in Schriftstücken des Woeste-Gymnasiums generell in generischer Form verwandt.

Herr Vielhauer stellt zu Beginn die rechtzeitige Einladung und Veröffentlichung der Tagesordnung fest.

TOP 1: Annahme des Protokolls der letzten Schulkonferenz

Folie 4

Das Protokoll der Sitzung vom 20.06.2016, Protokollant Johannes Kirchhoff, wird mit einer Enthaltung angenommen.

TOP 2:  Beschluss des Eilausschusses vom 07.07.2016

Folien 6 - 9

Anlass und Gründe

Grund und Anlass für die Einberufung des Eilausschusses ergab sich mit dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz vom 25.06.2015, in dem das Verfahren von Schulleiterinnen und Schulleitern neu gestaltet wurde (§ 61 SchG). „Durch diese Neuregelung wird die Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulträgers bei der Auswahlentscheidung klarer konturiert. Beide Beteiligte nehmen im Wege einer Anhörung am Besetzungsverfahren teil und können zu den Bewerberinnen und Bewerbern Stellung nehmen. Das bisherige Wahlrecht (Schulkonferenz) und das Vetorecht (Schulträger) entfallen zukünftig.“ (Handreichung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, „Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern“)

Die Bezirksregierung hat der Schulkonferenz und dem Schulträger vier Bewerberinnen und Bewerber benannt, die die Anforderungskriterien der Stellenausschreibung erfüllen und in ihrer dienstlichen Beurteilung als Gesamtnote „die Leistungen übertreffen die Anforderungen“ oder „die Leistungen übertreffen die Anforderungen in besonderem Maße“ erhalten haben. Schulkonferenz und Schulträger können die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Von Seiten der Schulaufsicht gibt es keine Vorgaben, wie das Gespräch durchgeführt wird. Durch die Stellungnahmen können Schulkonferenz und Schulträger ihre Einschätzung zur Eignung der Bewerberin und Bewerber für die am Woeste-Gymnasium ausgeschriebene Stelle einbringen und eine aus ihrer Sicht bestgeeigneten Person vorschlagen. Am Ende des Verfahrens trifft die Bezirksregierung die Entscheidung nach dem Prinzip der Bestenauslese und würdigt dabei die Stellungnahmen von Schulkonferenz und Schulträger.

Maßgeblich ist bei der abschließenden Entscheidung der Schulaufsicht in erster Linie die Gesamtnote der letzten dienstlichen Beurteilung. Zwei der vier von der Bezirksregierung benannten Bewerber weisen die Gesamtnote „Die Leistungen übertreffen die Anforderungen“ und zwei die Gesamtnote „Die Leistungen übertreffen die Anforderungen in besonderem Maße“ auf.

Vor Schuljahresende erreichte den Schulleiter ein Anruf des Dezernats 43, dass Eile geboten sei, möglichst direkt nach Beginn des Schuljahres die Bewerber einzuladen, um ein Votum der Schulkonferenz zu erhalten. Daher habe er, mit Blick auf die Ladungsfrist, die Bewerber in den Ferien einladen und demzufolge den Eilausschuss bemühen müssen, und zwar einen Tag vor Schuljahresende, zumal auch der Schulträger der Schulleitung mitgeteilt habe, dass die Schulausschusssitzung am 31.08.2016 stattfinden werde und zum Vorstellungsgespräch in dieser Sitzung ausschließlich die beiden Bestbeurteilten eingeladen würden.

Auf der Grundlage des geänderten §61 SchG NRW, dass der Bezirksregierung das Entscheidungsrecht nach dem Prinzip der Bestenauslese zusteht und die Stellungnahmen von Schulkonferenz und Schulausschuss lediglich eine Würdigung erfahren, das heißt, dass über die vorgelegte Liste nicht selbst entschieden werden kann, hat der Eilausschuss am 07.07.2016 auch auf der Grundlage des Beschlusses des Schulausschusses des Schulträgers beschlossen, zunächst nur die beiden Bewerber einzuladen, die die Bestbeurteilung vorweisen können. Die anderen beiden Bewerber wurden über diese Entscheidung informiert. Die Formulierung „zunächst“ sei gewählt worden, da die Entscheidung des Eilausschusses von Seiten der Schulkonferenz noch nicht bestätigt worden  sei.


Beschlussvorschlag des Eilausschusses

Vor Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Eilausschusses stellt Herr Dombrink den Antrag, den Beschluss des Eilausschusses zu revidieren und alle vier Kandidaten zur Vorstellungsrunde einzuladen und begründet seinen Antrag wie folgt:
  • Das Einladungsrecht liegt bei der Schulkonferenz, der Eilausschuss trifft nur vorläufige oder nicht mehr anders treffbare Entscheidungen, was hier nicht der Fall ist.
  • Die Schulkonferenz trifft ihr Votum für oder gegen bestimmte Kandidaten nach nicht festgelegten Kriterien. Sie ist also nicht an Kriterien wie dienstliche Beurteilungen, Aussichtsreichtum der Bewerbung o.ä. gebunden, sondern frei in ihrem Meinungsbildungsprozess.
  • Nur die beiden aussichtsreichsten Bewerber einzuladen, nimmt den anderen Bewerbern die Chance, sich überhaupt präsentieren zu können. Trotz ihrer geringeren Aussicht haben sie ihre Bewerbung ja nicht zurückgezogen.
  • Die Schulkonferenz lernt im Falle, dass die beiden „aussichtsreichsten“ Kandidaten trotzdem letztlich absagen, die dann zum Zuge kommenden Bewerber gar nicht kennen.
  • Die Wahrscheinlichkeit im derzeitigen Verfahren, in dem ortsnah mehrere Schulleiterstellen zu besetzen sind, und deshalb auch mit Mehrfachbewerbungen gerechnet werden muss, dass es zu einer Absage kommt, ist relativ hoch.
In einer kurzen Aussprache über den Antrag von Herrn Dombrink, was im Falle einer Absage von Kandidat 1 oder 2 passiere (Frau Edelhoff / Frau Dieck), ob eine nochmalige Vorstellungsrunde erfolgen müsse (Frau Edelhoff), ob es möglich sei, eine Rangliste zu erstellen (Leona H.), und wer die Bewerber seien (Johannes Kirchhoff), teilt der Schulleiter mit, dass eine Einrichtung eines zweiten Vorstellungstermins für die Kandidaten, die nachrangig sind, nicht erfolge. Ein solcher Termin sei nicht sinnvoll, da Kandidaten frühestens nach der abschließenden Entscheidung der Schulaufsicht ihre Bewerbung zurückzögen. Diese abschließende Entscheidung über die Rangfolge der Kandidaten treffe aber die Schulaufsicht nur einmal.

Weiterhin erläutert der Schulleiter, dass laut Handreichung des Ministeriums auch die Schulkonferenz im Rahmen ihres Votums eine Reihenfolge festlegen könne; allerdings habe eine rein ziffernmäßige Reihung der Kandidaten nur eine begrenzte Aussagekraft. Wenn sich die Schulkonferenz dabei nicht an das Prinzip der Bestenauslese halte, sei ihre Empfehlung für die Entscheidung der Schulaufsicht nahezu irrelevant.

Herr Dr. Hauck unterstützt den Antrag von Herrn Dombrink und den Vorschlag von Leona Halili und Frau Edelhoff,  alle vier Bewerberinnen und Bewerber einzuladen und ein Ranking zu erstellen, „um sich als Schulkonferenz noch einen Rest an Autonomie zu erhalten“.


Abstimmung

Der Beschluss des Eilausschusses vom 07.07.2016 wird mit 14 Gegenstimmen und einer Enthaltung verworfen. Der Antrag von Herrn Dombrink, alle 4 Bewerber zu einer Vorstellungsrunde einzuladen, wird mit 14 Pro-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.

TOP 3: Vorbereitung der Vorstellung der Bewerber

Folien 11 - 15

Vor der Bekanntgabe der Bewerber und ihrer Personaldaten werden die Konferenzteilnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet, da es sich um vertrauliche Daten handelt. Drei Listen werden den einzelnen Gremien zusätzlich zu der projizierten Folie zum Abgleich der Daten ausgeteilt und am Ende der Sitzung wieder eingesammelt. Nach der Konferenz wird Folie vor Publikation der Präsentation gelöscht.

Aufgrund der neuen Beschlussfassung macht der Schulleiter darauf aufmerksam, dass die Schulkonferenz am 31.08.2016 früher zusammenkommen müsse als vorher geplant, da um 18 Uhr der Schulausschuss tage. Eine Nachladung der beiden anderen Bewerber müsse umgehend erfolgen.

Zur Vorbereitung der Vorstellung der Bewerber erstellen die SK-Mitglieder in ihren Teilgruppe jeweils drei Kernfragen. Die zu diesen Fragen gehörenden Themenfelder werden formuliert und in eine Reihenfolge gebracht:
  • Status Quo des FLWG - Vision für 2026
  • Weiterentwicklung des Unterrichts
  • Zukunft des FLWG in der Hemeraner Schullandschaft
  • G8/G9
  • Zusammenarbeit mit der Schulgemeinschaft
  • Erfahrungen mit Teilzeitkonzepten
  • Abi-Kultur
  • Erwünschter Rückblick eines Schulabsolventen auf die erlebte Schulzeit
  • Rollenbild vom Schulleiter
Der Beschlussvorschlag → Folie 15 wird einstimmig angenommen.

Im Nachgang zum Beschluss fragt Leona H., ob während des Gesprächs auch Fragen gestellt werden könnten, die nicht vorbereitet wurden. Ergänzende Fragen seien sicher möglich, so der Schulleiter, wichtig sei es aber, feste Fragen zu haben, die vielfältig sind und keinen Spielraum lassen, sich an einem Aspekt aufzuhalten.

Johannes Kirchhoff schlägt vor, zu Beginn des Vorstellungsgesprächs den Kandidaten darauf hinzuweisen, präzise und prägnant zu antworten. Frau Dieck spricht sich, Johannes' Beitrag stützend, für eine zeitliche Begrenzung der Beantwortung einer gestellten Frage aus. Herr Vielhauer bietet an, im Gespräch auf die noch zur Verfügung stehende Zeit hinzuweisen.

Abschließend bittet der Schulleiter die Mitglieder der Schulkonferenz eindringlich darum, aus Gründen der Fairness den Hausbewerber hinsichtlich der Information über das anstehende Vorstellungsgespräch nicht anders zu behandeln als die Außenbewerber.

TOP 4: Sonstiges

Folie 17

Nächste Sitzung der Schulkonferenz
  •  Mittwoch, 31.08.2016
  • 14:45 Uhr – 17:30 Uhr
  • Rathaus, Raum 206*
* wurde nach der Sitzung ergänzt (Absprache mit der Stadtverwaltung)


gez. Dahmen
Protokoll
gez. Vielhauer
Vorsitz


Letzte Änderung: 29.08.2016
Genehmigung des Protokolls: 31.08.2016