Schulprogramm Beratungskonzept
Beratungskonzept

Gesetzliche Grundlage

Der Erlass → „Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule (BASS 12-21 Nr. 4)“ beschreibt die relevanten Aspekte der Beratungstätigkeit, regelt die Gewährung von Anrechnungsstunden und empfiehlt die Erstellung eines umfassenden Beratungskonzepts als Teil des Schulprogramms.

Beratung in der Schule: Felder, Wege und Akteure

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Wichtiger ergänzender Hinweis: Bei sensiblen Angelegenheiten, bei denen Sie keinen schulischen Ansprechpartner wünschen, können Sie sich jederzeit auch an den "Elternrat" unserer Schule (= die sechs Elternvertreter in der Schulkonferenz), vorzugsweise an die Schulpflegschaftsvorsitzende Frau Birte Anders wenden.

Hinweise zu den nachfolgenden Beschreibungen der Felder

In den Abschnitten, die die großen Beratungsfelder beschreiben, werden die Zuständigkeiten mit einer Reihenfolge versehen. Auch wenn diese Reihenfolge nicht generelle Gültigkeit beansprucht, soll sie im Regelfall mehrere Sachverhalte beschreiben:
  • Welche Instanz ist der erste Ansprechpartner?
  • Welche Instanz wird als erste beobachtend und diagnostisch tätig?
  • Wer unterstützt und berät vorgelagerte Stellen?
  • Wer wird tätig, wenn vorgelagerte Stellen keine Lösung finden?
Beim Beratungsfeld „Soziale Interaktion“ werden keine Prioritäten bei den Beratungsinstanzen festgelegt. Idealerweise ist aber auch hier der Klassen- oder Stufenleiter als Vertrauensperson eine erste Anlaufstelle im Problemfall.

Beratungsfeld „Lernen“

  • Kernelemente
    • Individuelle Lern- und Leistungsentwicklung
    • Behebung von Lernschwierigkeiten
      • Auffassung
      • Konzentration
      • Leistungsmotivation
      • Mitarbeit im Unterricht
      • Arbeitsverhalten (Zuverlässigkeit, Sorgfalt, ...)
    • Förderung der Kooperationsfähigkeit
    • Förderung der Kommunikationsfähigkeit
    • Entfaltung von Begabungen
    • Information über außerschulische Unterstützungsangebote
  • Zuständigkeiten (nach Priorität; nachfolgende Akteure beraten vorangehende)
    1. Fachlehrer
    2. Klassenleiter
    3. Koordinator (Erprobungsstufe, Mittelstufe, Individuelle Förderung)
  • Unterstützung
    • Experten (LRS, Dyskalkulie, Hochbegabung, Hochsensibilität, ...)
    • Außerschulische Institutionen

Beratungsfeld „Schullaufbahn“

  • Kernelemente
    • Versetzung (Stufenziel)
    • Aufnahme an das Gymnasium
      • Einschulung
      • Abschluss der Erprobungsstufe
      • Seiteneinstieg Oberstufe
    • Integration von Migranten
    • Übergang SI / SII
    • Schulwechsel
    • Schulformwechsel
    • Schulabgang
    • Teilnahme am Religionsunterricht
    • Fächerwahl in der differenzierten Mittelstufe
    • Kurswahlen in der Oberstufe
      • Laufbahngestaltung
      • Laufbahnsicherung
      • Abiturfachwahlen
      • Schriftlichkeit von Kursen
    • Auslandsaufenthalte
  • Zuständigkeiten (nach Priorität; nachfolgende Akteure beraten vorangehende)
    1. Klassen- oder Stufenleiter
    2. Koordinator (Erprobungsstufe, Mittelstufe, Oberstufe)
    3. Schulleiter
    4. Bezirksregierung
  • Unterstützung
    • Grundschullehrer
    • Schulleiter anderer Schulen
    • Kommunales Integrationszentrum beim MK
    • StuBO-Koordinator
    • Beauftragter für Gast- und Wanderschüler
    • Beauftragter für Seiteneinstieg
    • Bezirksregierung

Beratungsfeld „Berufs- und Studienwahl“

  • Kernelemente
    • Standardelemente des Ausbildungskonsenses („Kein Abschluss ohne Anschluss“)
    • Betriebspraktikum
    • Berufsbegegnung Q1 (Rotary)
    • Management-AG
    • Informationsbesuche
      • Hochschulen
      • BIZ
      • Ausbildungsbörse
  • Zuständigkeiten (nach Priorität; nachfolgende Akteure beraten vorangehende)
    1. StuBO-Koordinatoren
    2. Oberstufenteam
    3. Schulleiter
  • Unterstützungen
    • MK
    • SIHK
    • Rotary-Club

Beratungsfeld „Verhalten in der Schule“

  • Kernelemente
    • Einhaltung der Pflichten aus dem Schulverhältnis gemäß §42 SchulG NRW
      • Pflicht zur Mitarbeit
        • Vorbereitung des Unterrichts
        • Aktive Beteiligung am Unterricht
        • Erledigung von Arbeiten und Hausaufgaben
      • Einhaltung der Schulordnung (Beispiele:)
        • Pünktlichkeit
        • Pflicht zur Teilnahme am Unterricht
        • Entschuldigung von Versäumnissen
      • Befolgung von Anweisungen
    • Einhaltung der Hausordnung
    • Einhaltung der Schulpflicht
  • Zuständigkeiten (nach Priorität; nachfolgende Akteure beraten vorangehende)
    1. Alle Lehrkräfte
    2. Klassenleiter
    3. Koordinator
    4. Schulleiter
  • Unterstützungen
    • SV
    • Schulamt
    • Ordnungsamt
    • Jugendamt
    • Bezirksregierung

Beratungsfeld „Soziale Interaktion“

  • Kernelemente
    • Soziale Konflikte
      • unter Schülern (auch Mobbing, Cyber-Mobbing etc.)
      • mit Lehrkräften
      • mit dem Elternhaus
      • mit außerschulischen Personen
    • Kindeswohlgefährdung
    • Depression
    • Essstörungen
    • Suchtprophylaxe
  • Zuständigkeiten (nicht nach Prioritäten geordnet)
    • Klassenleiter- und Stufenleiter
    • Koordinator
    • Beratungslehrer
    • Schulsozialarbeiter
    • Schulleiter
  • Unterstützungen
    • SV
    • Jugendamt
    • Bezirksregierung



Autorisation: Schulkonferenz 
Beschluss vom 12.06.2017