Schulprogramm Ganztag Grundlagen
Rechtliche Grundlagen des Ganztagsbetriebs   

Erlasse

Für die Einrichtung und Durchführung des Ganztagsbetriebs am Woeste-Gymnasium ist maßgebend der Erlass
  • „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ vom 23.12.2010
    → BASS 12 - 63 Nr. 2

Die Finanzierung der Ganztagsangebote regelt der Erlass
  • „Geld oder Stelle - Sekundarstufe I; Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagsbetreuung / Ganztagsangebote“ vom 31.07.2008
    → BASS 11 - 02 Nr. 24

Den gesetzlichen Bezugsrahmen für das Aufgabenkonzept des Woeste-Gymnasiums (→ Rubrik Publikationen) liefern die Erlasse
  • „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ vom 05.05.2015
    → BASS 12 - 63 Nr. 3

Beschluss des Rates der Stadt Hemer vom 22.09.2009

Der Rat beschließt, am Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW ab dem Schuljahr 2010/2011 einen gebundenen Ganztagsbetrieb als verpflichtendes Angebot sukzessive ab der Jahrgangsstufe 5 einzurichten. Der Beschluss wird gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW durch die obere Schulaufsichtsbehörde genehmigt.



Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 19.01.2020