Schulprogramm Profilmerkmale Sprachenfolge
Sprachenfolge am Woeste-Gymnasium

Entwicklungsprozess

In einem mehr als einjährigen Prozess entwickelte in den Jahren 2002 und 2003 eine Projektgruppe eine neue Sprachenfolge für das Woeste-Gymnasium. In diesen Entwicklungsprozess wurden die für die Fächer Französisch und Latein zuständigen Fachdezernenten der Schulaufsicht in der Bezirksregierung Arnsberg frühzeitig einbezogen.

Am 20.11.2003 billigte die Schulkonferenz des Gymnasiums den von der Projektgruppe vorgelegten Entwurf und beauftragte die Schulleitung, die zu jenem Zeitpunkt noch erforderliche Umsetzungsgenehmigung beim Ministerium einzuholen.

Durch die Verabschiedung des neuen Schulgesetzes im Jahre 2005 wurde jedoch die Erteilung einer Umsetzungsgenehmigung überflüssig, weil die von der Schulkonferenz beschlossenen Regelungen den neuen Gesetzesrahmen nicht nur nicht überschritten, sondern sogar in besonderem Maße entsprachen.


Die nachfolgenden Ausführungen wurden im Laufe der Jahre stets inhaltlich an die strukturellen Veränderungen des Woeste-Gymnasiums angepasst:
  • Vorverlegung des Beginns des Unterrichts in der Zweiten Fremdsprachen (von Stufe 7 auf Stufe 6)
  • Verkürzung der Schulzeit (Projekt „G8“)
  • Einführung von Altgriechisch als Wahlfach in der Oberstufe

Neue Regelungen  des Woeste-Gymnasiums

  • Sekundarstufe I (Stufen 5 bis 9)
    • Das Fach Englisch ist in den Stufen 5 bis 9 ein Pflichtfach.
    • Die Fremdsprache Französisch ist in den Stufen 6 bis 9 ein Pflichtfach.
    • Es wird empfohlen, in den Stufen 8 und 9 das Wahlpflichtfach Latein als dritte Fremdsprache zu belegen. Das Latinum kann am Ende der Stufe 12 erreicht werden.
  • Sekundarstufe II (Stufen 10 bis 12)
    • Neu einsetzende Fremdsprachen
      • In der Stufe 10 kann das Fach Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache in einem vierstündigen Grundkurs belegt und bis zum Abitur geführt werden.
      • In der Stufe 10 wird außerdem ein neu einsetzender vierstündiger Lateinkurs angeboten, über den am Ende der Stufe 12 das Latinum erreicht werden kann; dazu ist eine Erweiterungsprüfung zu bestehen, die im Zusammenhang mit dem Abiturverfahren oder zu einem späteren Zeitpunkt (an einer Universität) abgelegt werden kann.
        Da die Anforderungen für eine Erweiterungsprüfung über denen des Grundkursabiturs liegen, ist eine Vorbereitung durch Ergänzungsunterricht etwa in Form einer zusätzlichen Wochendoppelstunde in einem der beiden Halbjahre in der Stufe 12 sinnvoll.
      • In der Stufe 10 kann das Fach Griechisch (Altgriechisch) als neu einsetzende Fremdsprache in einem vierstündigen Grundkurs belegt und bis zum Abitur geführt werden, falls ab der Stufe 8 das Fach Latein belegt worden ist und bis zum Ende der Stufe 12 fortgeführt wird.
    • Fortführung von Fremdsprachen
      • In der Oberstufe muss durchgängig eine Fremdsprache fortgeführt werden, die in der Sekundarstufe I begonnen wurde (Englisch, Französisch oder Latein).
      • Diese Fremdsprache kann jedoch in den Stufen 11 und 12 durch eine Fremdsprache abgelöst werden, die ab der Stufe 10 bis zum Ende der Stufe 12 durchgängig als vierstündiger Grundkurs belegt wird (Spanisch oder Latein).
      • Zusätzlich muss eine weitere Fremdsprache durchgängig als Grundkurs belegt werden, wenn nur eine Naturwissenschaften gewählt wird.

Alte abgelöste Regelungen

  • Sekundarstufe I
    • Für die Stufen 6 bis 9 muss eine der beiden Fremdsprachen Französisch oder Latein gewählt werden. Wird das Fach Latein gewählt, so kann das Latinum am Ende der Stufe 10 (Einführungsphase der Oberstufe) erreicht werden.
    • In den Stufen 8 und 9 kann als dritte Fremdsprache die nicht gewählte zweite Fremdsprache erlernt werden. Wird das Fach Latein gewählt, so kann das Latinum am Ende der Stufe 11 erreicht werden.

Nachteile der alten abgelösten Regelung

  • Am Ende der Jahrgangsstufe 5 findet trotz professioneller Beratung eine Wahl statt, die sich häufig an sachfremden oder zumindest zweifelhaften Kriterien orientiert; auch dann, wenn die pädagogischen Ratschläge der Lehrkräfte berücksichtigt worden sind, möchten viele Schüler diese Wahl im Nachhinein korrigieren.
  • Die Sprachen werden nicht in der gesamten Jahrgangsstufenbreite, sondern in parallelen Kursgruppen unterrichtet. Fachübergreifendes oder fächerverbindendes Einbeziehen des Fremdsprachenunterrichts ist nur unter besonderen Umständen möglich.
  • Durch Kurskopplungen entstehen Erschwernisse für die Stundenplangestaltung.
  • Eine halbe Lehrerstelle wird für zusätzliche Lerngruppen benötigt, weil für vier Klassen in der Regel fünf Lerngruppen in der zweiten Fremdsprache gebildet werden müssen (Sollüberschreitung).
  • Die Sprachenwahl beeinflusst die Klassenbildung zu Beginn der Jahrgangsstufe 7.
  • Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 6 zur Realschule wechseln, können an der Realschule Französisch nicht belegen, wenn sie Latein als zweite Fremdsprache gewählt haben.
  • Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 7 zur Realschule wechseln, müssen an der Realschule die Klasse 7 wiederholen, wenn sie Latein als zweite Fremdsprache gewählt haben, weil sie in diesem Fall in keinem der Wahlpflichtfächer Lernerfahrungen haben, die an der Realschule in der Klasse 7 neu einsetzen.
  • Damit Schüler am Gymnasium die Wahl der Frermdsprache korrigieren oder ergänzen können, ist eine Wiederholung des Angebots im Wahlpflichtbereich der Jahrgangsstufen 8 und 9 erforderlich. In den vergangenen Jahren war es mangels Nachfrage schwierig, das Angebot aufrechtzuerhalten.
  • Bei Eintritt in die Oberstufe gibt es wegen des zweifachen Beginns in den Jahrgangsstufen 6 und 8 sowohl im Fach Französisch als auch im Fach Latein jeweils kleine Gruppen mit unterschiedlichen Lernständen. Eine Zusammenlegung dieser Gruppen ist im Fach Französisch erst in der Jahrgangsstufe 12, im Fach Latein überhaupt nicht möglich.
  • Die Latinumskurse im Fach Lateinisch schränken die ohnehin geringen Dispositionsmöglichkeiten der Schüler bei der Fächerwahl in der Oberstufe erheblich ein, obwohl sie nicht in die Gesamtqualifikation (Abiturwertung) eingebracht werden können.

Vorzüge der neuen Regelungen

  • Die Anwahl des Faches Latein wird auf einen Zeitpunkt (Ende Jahrgangsstufe 7) verschoben, zu dem die Schüler ihre Neigungen und Befähigungen erheblich besser einschätzen können und auf der Grundlage ihrer Lernerfahrungen eher in der Lage sind, die Schullaufbahn durch Wahlentscheidungen auszugestalten.
  • Bei einem späteren Beginn des Lateinunterrichts haben die Schüler in der Lektürephase, die sich an die Lehrbuchphase anschließt, in größerem Maße die intellektuelle Reife, die erforderlich ist, um die an den erwachsenen Leser gerichteten Texte inhaltlich erfassen zu können.
  • Mit Blick auf das zusammenwachsende Europa erweitern die Schüler durch den Pflichtunterricht im Fach Französisch in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 auch dann in erheblichem Maße ihre kommunikative Kompetenzen, wenn sie die Fremdsprache nicht in der Oberstufe fortführen sollten.
  • Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache (Französisch) erfolgt zukünftig generell im Klassenverband. Falls es die Schülerzahlen erlauben, kann die Zusammensetzung der Eingangsklassen beibehalten werden.
  • Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 7 zur Realschule wechseln, können an der Realschule das Erlernen zweier Fremdsprachen absichern und sich damit eine gute Ausgangsposition für den weiteren Bildungsweg jenseits der Fachoberschulreife verschaffen.
  • Das Angebot der dritten Fremdsprache im Wahlpflichtbereich des Gymnasiums in den Stufen 8 und 9 wird sichergestellt.
  • Da Französisch im Wahlpflichtbereich nicht mehr als Parallelfach zu Latein auftritt, müssen die Sprachenkurse nicht mehr ein größeres Stundenvolumen (4 statt 3 Wochenstunden) aufweisen als die übrigen Kurse (Informatik/Physik, Biologie/Chemie).
  • Beim Eintritt in die Oberstufe gibt es für beide Fächer Französisch und Latein eine große homogene Lerngruppe, die diese Fremdsprachen fortführen kann. Dadurch sollte die Existenz beider Sprachen auch in der Oberstufe hinreichend abgesichert sein.
  • Die Lateinkurse in der Oberstufe können voll (gleichberechtigt mit allen anderen Fächern) in die Gesamtqualifikation für das Abitur eingebracht werden.

Revision und Bestätigung

Im Jahr 2015 wurde das Sprachenkonzept auf Bitten der Fachgruppe Spanisch einer gründlichen Revision unterzogen. Nach intensivem Austausch in allen relevanten schulischen Gremien wurde in der Schulkonferenz am 26.10.2015 der Beschluss gefasst, die Sprachenfolge in der gültigen Fassung beizubehalten.




Autoristation: Schulkonferenz
Letzte Änderung: 17.09.2017