Sprachenfolge am
Woeste-Gymnasium |
Entwicklungsprozess
In einem mehr als einjährigen Prozess entwickelte in den
Jahren 2002 und 2003 eine Projektgruppe eine neue
Sprachenfolge für das Woeste-Gymnasium. In diesen
Entwicklungsprozess wurden die für die Fächer Französisch
und Latein zuständigen Fachdezernenten der Schulaufsicht
in der Bezirksregierung Arnsberg frühzeitig einbezogen.
Am 20.11.2003 billigte die Schulkonferenz des Gymnasiums
den von der Projektgruppe vorgelegten Entwurf und
beauftragte die Schulleitung, die zu jenem Zeitpunkt noch
erforderliche Umsetzungsgenehmigung beim Ministerium
einzuholen.
Durch die Verabschiedung des neuen Schulgesetzes im Jahre
2005 wurde jedoch die Erteilung einer
Umsetzungsgenehmigung überflüssig, weil die von der
Schulkonferenz beschlossenen Regelungen den neuen
Gesetzesrahmen nicht nur nicht überschritten, sondern
sogar in besonderem Maße entsprachen.
Die nachfolgenden Ausführungen wurden im Laufe der Jahre
stets inhaltlich an die strukturellen Veränderungen des
Woeste-Gymnasiums angepasst:
- Vorverlegung des Beginns des Unterrichts in der
Zweiten Fremdsprachen (von Stufe 7 auf Stufe 6)
- Verkürzung der Schulzeit (Projekt „G8“)
- Einführung von Altgriechisch als Wahlfach in der
Oberstufe
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Neue Regelungen des Woeste-Gymnasiums
- Sekundarstufe I (Stufen 5 bis 9)
- Das Fach Englisch ist in den Stufen 5 bis 9 ein
Pflichtfach.
- Die Fremdsprache Französisch ist in den Stufen 6
bis 9 ein Pflichtfach.
- Es wird empfohlen, in den Stufen 8 und 9 das
Wahlpflichtfach Latein als dritte Fremdsprache zu
belegen. Das Latinum kann am Ende der Stufe 12
erreicht werden.
- Sekundarstufe II (Stufen 10 bis 12)
- Neu einsetzende Fremdsprachen
- In der Stufe 10 kann das Fach Spanisch als
neu einsetzende Fremdsprache in einem
vierstündigen Grundkurs belegt und bis zum
Abitur geführt werden.
- In der Stufe 10 wird außerdem ein neu
einsetzender vierstündiger Lateinkurs
angeboten, über den am Ende der Stufe 12 das
Latinum erreicht werden kann; dazu ist eine
Erweiterungsprüfung zu bestehen, die im
Zusammenhang mit dem Abiturverfahren oder zu
einem späteren Zeitpunkt (an einer
Universität) abgelegt werden kann.
Da die Anforderungen für eine
Erweiterungsprüfung über denen des
Grundkursabiturs liegen, ist eine Vorbereitung
durch Ergänzungsunterricht etwa in Form einer
zusätzlichen Wochendoppelstunde in einem der
beiden Halbjahre in der Stufe 12 sinnvoll.
- In der Stufe 10 kann das Fach Griechisch
(Altgriechisch) als neu einsetzende
Fremdsprache in einem vierstündigen Grundkurs
belegt und bis zum Abitur geführt werden,
falls ab der Stufe 8 das Fach Latein belegt
worden ist und bis zum Ende der Stufe 12
fortgeführt wird.
- Fortführung von Fremdsprachen
- In der Oberstufe muss durchgängig eine
Fremdsprache fortgeführt werden, die in der
Sekundarstufe I begonnen wurde (Englisch,
Französisch oder Latein).
- Diese Fremdsprache kann jedoch in den Stufen
11 und 12 durch eine Fremdsprache abgelöst
werden, die ab der Stufe 10 bis zum Ende der
Stufe 12 durchgängig als vierstündiger
Grundkurs belegt wird (Spanisch oder Latein).
- Zusätzlich muss eine weitere Fremdsprache
durchgängig als Grundkurs belegt werden, wenn
nur eine Naturwissenschaften gewählt wird.
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Alte abgelöste Regelungen
- Sekundarstufe I
- Für die Stufen 6 bis 9 muss eine der beiden
Fremdsprachen Französisch oder Latein gewählt
werden. Wird das Fach Latein gewählt, so kann das
Latinum am Ende der Stufe 10 (Einführungsphase der
Oberstufe) erreicht werden.
- In den Stufen 8 und 9 kann als dritte
Fremdsprache die nicht gewählte zweite
Fremdsprache erlernt werden. Wird das Fach Latein
gewählt, so kann das Latinum am Ende der Stufe 11
erreicht werden.
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Nachteile der alten abgelösten Regelung
- Am Ende der Jahrgangsstufe 5 findet trotz
professioneller Beratung eine Wahl statt, die sich
häufig an sachfremden oder zumindest zweifelhaften
Kriterien orientiert; auch dann, wenn die
pädagogischen Ratschläge der Lehrkräfte berücksichtigt
worden sind, möchten viele Schüler diese Wahl im
Nachhinein korrigieren.
- Die Sprachen werden nicht in der gesamten
Jahrgangsstufenbreite, sondern in parallelen
Kursgruppen unterrichtet. Fachübergreifendes oder
fächerverbindendes Einbeziehen des
Fremdsprachenunterrichts ist nur unter besonderen
Umständen möglich.
- Durch Kurskopplungen entstehen Erschwernisse für die
Stundenplangestaltung.
- Eine halbe Lehrerstelle wird für zusätzliche
Lerngruppen benötigt, weil für vier Klassen in der
Regel fünf Lerngruppen in der zweiten Fremdsprache
gebildet werden müssen (Sollüberschreitung).
- Die Sprachenwahl beeinflusst die Klassenbildung zu
Beginn der Jahrgangsstufe 7.
- Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 6 zur
Realschule wechseln, können an der Realschule
Französisch nicht belegen, wenn sie Latein als zweite
Fremdsprache gewählt haben.
- Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 7 zur
Realschule wechseln, müssen an der Realschule die
Klasse 7 wiederholen, wenn sie Latein als zweite
Fremdsprache gewählt haben, weil sie in diesem Fall in
keinem der Wahlpflichtfächer Lernerfahrungen haben,
die an der Realschule in der Klasse 7 neu einsetzen.
- Damit Schüler am Gymnasium die Wahl der
Frermdsprache korrigieren oder ergänzen können, ist
eine Wiederholung des Angebots im Wahlpflichtbereich
der Jahrgangsstufen 8 und 9 erforderlich. In den
vergangenen Jahren war es mangels Nachfrage schwierig,
das Angebot aufrechtzuerhalten.
- Bei Eintritt in die Oberstufe gibt es wegen des
zweifachen Beginns in den Jahrgangsstufen 6 und 8
sowohl im Fach Französisch als auch im Fach Latein
jeweils kleine Gruppen mit unterschiedlichen
Lernständen. Eine Zusammenlegung dieser Gruppen ist im
Fach Französisch erst in der Jahrgangsstufe 12, im
Fach Latein überhaupt nicht möglich.
- Die Latinumskurse im Fach Lateinisch schränken die
ohnehin geringen Dispositionsmöglichkeiten der Schüler
bei der Fächerwahl in der Oberstufe erheblich ein,
obwohl sie nicht in die Gesamtqualifikation
(Abiturwertung) eingebracht werden können.
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Vorzüge der neuen Regelungen
- Die Anwahl des Faches Latein wird auf einen
Zeitpunkt (Ende Jahrgangsstufe 7) verschoben, zu dem
die Schüler ihre Neigungen und Befähigungen erheblich
besser einschätzen können und auf der Grundlage ihrer
Lernerfahrungen eher in der Lage sind, die
Schullaufbahn durch Wahlentscheidungen auszugestalten.
- Bei einem späteren Beginn des Lateinunterrichts
haben die Schüler in der Lektürephase, die sich an die
Lehrbuchphase anschließt, in größerem Maße die
intellektuelle Reife, die erforderlich ist, um die an
den erwachsenen Leser gerichteten Texte inhaltlich
erfassen zu können.
- Mit Blick auf das zusammenwachsende Europa erweitern
die Schüler durch den Pflichtunterricht im Fach
Französisch in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 auch dann
in erheblichem Maße ihre kommunikative Kompetenzen,
wenn sie die Fremdsprache nicht in der Oberstufe
fortführen sollten.
- Der Unterricht in der zweiten Fremdsprache
(Französisch) erfolgt zukünftig generell im
Klassenverband. Falls es die Schülerzahlen erlauben,
kann die Zusammensetzung der Eingangsklassen
beibehalten werden.
- Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 7 zur
Realschule wechseln, können an der Realschule das
Erlernen zweier Fremdsprachen absichern und sich damit
eine gute Ausgangsposition für den weiteren
Bildungsweg jenseits der Fachoberschulreife
verschaffen.
- Das Angebot der dritten Fremdsprache im
Wahlpflichtbereich des Gymnasiums in den Stufen 8 und
9 wird sichergestellt.
- Da Französisch im Wahlpflichtbereich nicht mehr als
Parallelfach zu Latein auftritt, müssen die
Sprachenkurse nicht mehr ein größeres Stundenvolumen
(4 statt 3 Wochenstunden) aufweisen als die übrigen
Kurse (Informatik/Physik, Biologie/Chemie).
- Beim Eintritt in die Oberstufe gibt es für beide
Fächer Französisch und Latein eine große homogene
Lerngruppe, die diese Fremdsprachen fortführen kann.
Dadurch sollte die Existenz beider Sprachen auch in
der Oberstufe hinreichend abgesichert sein.
- Die Lateinkurse in der Oberstufe können voll
(gleichberechtigt mit allen anderen Fächern) in die
Gesamtqualifikation für das Abitur eingebracht werden.
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Revision und Bestätigung
Im Jahr 2015 wurde das Sprachenkonzept auf Bitten der
Fachgruppe Spanisch einer gründlichen Revision unterzogen.
Nach intensivem Austausch in allen relevanten schulischen
Gremien wurde in der Schulkonferenz am 26.10.2015 der
Beschluss gefasst, die Sprachenfolge in der gültigen
Fassung beizubehalten.
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