Hausordnung
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Wenn viele Menschen an einem Ort gemeinsam tätig sind,
müssen zur Vermeidung von Gefahren und Konflikten
Verhaltensregeln aufgestellt und eingehalten werden.
Diese Hausordnung soll eine Orientierungshilfe für das
Zusammenleben an unserem Gymnasium sein.
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1. Unterrichtszeiten
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2. Beginn des Unterrichtstages
- Der Eingang zur Mensa ist an den Unterrichtstagen
ab 07:15 Uhr geöffnet.
- Bis zur Öffnung des Schulgebäudes dürfen sich
Schüler im Mensabereich aufhalten.
- Für das Verhalten in der Mensa gelten die
Regelungen unter Punkt 10.
- Das Schulgebäude wird in der Regel um 7:40 Uhr
geöffnet. Bis zur Öffnung des Gebäudes halten sich
die Schüler auf der Zufahrt zur Pausenhalle, auf den
Pausenhöfen oder im Mensabereich auf. Bei
Regenwetter steht der überdachte Bereich auf dem
Unteren Pausenhof zur Verfügung.
- Für einen pünktlichen, ungestörten Beginn des
Unterrichts ist es erforderlich, dass sich alle
Schüler bis zum ersten Gongzeichen um 7:47 Uhr in
ihrem Klassenraum oder vor ihrem Fachraum
eingefunden haben.
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3. Ende des Unterrichtstages
- Nach Unterrichtsschluss oder nach dem Ende
weiterer schulischer Veranstaltungen sind - bis auf
die Pausenhalle - alle Gebäudeteile möglichst bald
zu verlassen.
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4. Beginn der Unterrichtsstunden
- Nach dem Gongzeichen, das den Beginn einer
Unterrichtsstunde anzeigt, halten sich Schüler ruhig
in ihrem Klassenraum oder vor ihrem Fachraum auf.
- Schülern, die in ihrem Klassenraum unterrichtet
werden, ist es nicht gestattet, auf den Fluren auf
das Eintreffen ihres Fachlehrers zu warten.
- Schülern, die in einem Fachraum unterrichtet
werden, ist es nicht gestattet, in der Pausenhalle
auf das Eintreffen ihres Fachlehrers zu warten. Von
dieser Regelung sind die Lerngruppen ausgenommen,
die in einem Biologie- oder Chemie-Fachraum
unterrichtet werden.
- Der Fachlehrer überzeugt sich zu Beginn der
Unterrichtsstunde davon, dass sich der Raum in einem
ordnungsgemäßen Zustand befindet. Ist das nicht der
Fall, lässt der Fachlehrer Ordnung und Sauberkeit
durch die Schüler herstellen.
- Das Sekretariat ist zu benachrichtigen, wenn ein
Fachlehrer nicht innerhalb von 10 Minuten nach
Unterrichtsbeginn erschienen ist.
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5. Verhalten im Unterricht
- Essen und Trinken sind im Unterricht nicht
erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer.
- Kopfbedeckungen dürfen, soweit sie nicht religiös
begründet sind, nicht getragen werden.
- Das Aufsetzen von Kopfhörern ist nicht statthaft.
- In Ausnahmefällen erteilt der Fachlehrer die
Erlaubnis zum Toilettengang während des Unterrichts.
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6. Fünf-Minuten-Pausen
- Fünfminütige Unterbrechungen zwischen den Stunden
ermöglichen Lehrern und Schülern, die
Unterrichtsräume nach den Vorgaben des
Stundenplans zu wechseln.
- Von Toilettenbesuchen abgesehen sollen Schüler,
die ihren Raum nicht wechseln müssen, den
Unterrichtsraum nicht verlassen.
- Der Besuch der Mensa ist in Fünf-Minuten-Pausen
zwischen zwei Unterrichtsstunden nicht gestattet.
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7. Ende der Unterrichtsstunden
- Verlässt eine Lerngruppe am Ende einer Stunde den
Unterrichtsraum, so kontrolliert der Fachlehrer,
dass
- alle Stromverbraucher ausgeschaltet und alle
Fenster verschlossen werden und
- der Raum in einem ordentlichen, besenreinen
Zustand ist.
- Handelt es sich um die letzte Stunde, in der der
Raum an dem Unterrichtstag genutzt wird, sorgt der
Fachlehrer dafür, dass die Schüler
- den Raum in einem Zustand hinterlassen, der
es dem Reinigungspersonal ermöglicht, direkt mit
der Feuchtreinigung zu beginnen und
- die Stühle „hoch“ stellen.
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8. Große Pausen
- Nach der zweiten und vierten Unterrichtsstunde
begeben sich alle Schüler der Sekundarstufe I ohne
Verzögerung in die Pausenbereiche.
- Als Aufenthaltsorte stehen zur Verfügung:
- Oberer und Unterer Pausenhof
- Sportgelände
- Pausenhalle
- Mensa und
Kleine Aula
- Außenbereich
vor der Mensa
- Oberstufenschüler: Stufentrakte sowie der
Bereich vor dem unteren Haupteingang
- Der Aufenthalt auf den Fluren, in der
Eingangshalle und im Aulafoyer ist nicht gestattet.
- Um auch den Lehrern eine Pause zu gewähren,
sollen Anfragen am Eingang des Lehrerzimmers nur in
der zweiten Großen Pause erfolgen. Sie sind auf
Anliegen zu beschränken, die keinen Aufschub dulden.
Diese Anliegen sollen auch nur von den direkt
betroffenen, unbegleiteten Schülern vorgetragen
werden.
- Im Gebäude sind Laufen, Toben und Ballspiele
wegen der Unfallgefahr verboten.
- Bei hinreichender Rücksichtnahme auf die
Mitschüler darf in folgenden Bereichen mit Bällen
gespielt werden, die vom Typ her zugelassen sind.
- Pausenhof (hinterer Bereich zwischen
Spielehüttte und Leonidon)
- Grünes Soccer-Feld
- Aktivitäten, die ausnahmsweise während der Großen
Pausen in Unterrichtsräumen stattfinden, werden
durch die verantwortlichen Lehrer beaufsichtigt.
- Das Werfen mit Schneebällen und das Schlindern
sind wegen der damit verbundenen Gefährdungen
verboten.
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9. Verhalten in der Mittagspause
- Die Mittagspause kann dazu genutzt werden, in der
Mensa zu Mittag zu essen,
Übermittagsbetreuungsangebote wahrzunehmen, sich zu
bewegen oder durch Ruhe zu erholen.
- Für das Verhalten in der Mensa gelten die
Regelungen unter Punkt 10.
- Hinsichtlich einer Verköstigung außerhalb der
Mensa gelten folgende Regelungen:
- Eine Pausenbelieferung durch externe
Essenslieferanten ist nicht gestattet.
- Schülern ist der Betrieb elektrischer Geräte
(Mikrowelle, Tauchsieder usw.) zum Zweck der
Essensaufbereitung untersagt.
- Um auch den Lehrern eine Mittagspause zu gewähren,
gelten hinsichtlich des Vortragens von Anliegen am
Lehrerzimmer die gleichen Einschränkungen wie in den
Großen Pausen.
- Da während der Mittagspause auch
Oberstufenunterricht stattfindet, darf auf den
Fluren weder Lärm erzeugt, noch getobt oder gerannt
werden.
- Die Glastüren auf den Fluren müssen in der
Mittagspause aus Gründen der Schalldämmung
geschlossen bleiben.
- In der Mittagspause bleiben alle Klassenräume
sowie die Große Aula geschlossen. Ausgenommen sind
die Räume, in denen ein Betreuungsangebot
stattfindet. Kinder der Musikklassen dürfen in den
Räumen des Musiktraktes an ihren Instrumenten üben.
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10. Verhalten in der Mensa
- Alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der
Nutzung der Mensa eine Rolle spielen, sind
Bestandteil der
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11. Sekretariat
- Das Sekretariat steht für Anliegen der Schüler
nur in den Großen Pausen, der Mittagspause und nach
dem Ende des Unterrichts zur Verfügung. Von dieser
Regelung sind Notfälle ausgenommen.
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12. Rauchen
- Auf dem gesamten Schulgelände herrscht
uneingeschränktes Rauchverbot.
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13. Elektronische Kommunikationsmedien
- Schülern der Sekundarstufe I ist die Nutzung des
Handys im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nur
nach ausdrücklicher Erlaubnis durch eine Lehrkraft
erlaubt. Ausnahme: Schüler der Stufen 9 und 10
dürfen ihr Handy während der Pausen in der
„Handy-Zone“ im Kleinen Klassenhaus benutzen.
- Für Oberstufenschüler gilt grundsätzlich keine
Einschränkung der Handy- Nutzung, in der Mensa
jedoch nur im Bereich der Oberstufen-Sitzgruppe.
- Allen Schülern ist auf dem gesamten Schulgelände
streng untersagt, diskreditierende Inhalte zu
publizieren oder ohne eine Beauftragung durch eine
Lehrkraft Bild- oder Tonaufnahmen zu machen.
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14. Verlassen des Schulgeländes
- Die Wahrung der Aufsichtspflicht der Schule
erfordert es, dass Schüler der Sekundarstufe I das
Schulgelände während der Unterrichtszeit
einschließlich aller Pausen nicht verlassen dürfen.
Dieses Verbot gilt auch während der Mittagspause.
- Im Krankheitsfall ist eine vorherige Abmeldung im
Sekretariat erforderlich.
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15. Freistunden
- Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich auch
während der Freistunden ruhig in freien Kursräumen,
in der Schülerbücherei, dem Selbstlernzentrum und
der Mensa aufhalten.
- Ein Aufenthalt in der Pausenhalle ist wegen
möglicher Beinträchtigungen des angrenzenden
Unterrichts zu vermeiden.
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16. Sicherheit
- Friedvoller Umgang miteinander sollte für alle
selbstverständlich sein. Raufereien - auch aus Spaß
- sind zu unterlassen, ebenso Handlungen, die die
eigene Sicherheit und die anderer gefährden.
Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgehen könnte,
dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
- Unfälle, die sich auf dem Schulgelände oder dem
Schulweg ereignen, sind dem Sekretariat zu melden.
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17. Wertgegenstände
- Da Wertgegenstände der Schüler nicht unter den
Versicherungsschutz des Schulträgers fallen, ist
jeder Schüler für deren Sicherung selbst
verantwortlich.
- Im Sportunterricht werden Behälter zur
Aufbewahrung vom Sportlehrer zur Verfügung gestellt.
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18. Abstellen von Schüler-Fahrzeugen
- Fahrräder können im Fahrradkeller sowie in den
Fahrradständern an der Zufahrt zum unteren Pausenhof
und am Pavillon abgestellt werden.
- Motorisierte Zweiräder sind im Bereich des
unteren Parkplatzes Platz sparend zu parken.
- Pkws dürfen auf dem unteren Parkplatz unterhalb
des Schulgebäudes geparkt werden.
- Feuerwehrzufahrten sind von allen Fahrzeugen
freizuhalten.
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19. Pfleglicher Umgang
- Zu einer guten Lernatmosphäre gehört ein
ansprechendes gepflegtes Umfeld, für das alle
verantwortlich sind:
- Gebäude und Anlagen werden in ihrem Zustand
erhalten.
- Das Inventar wird pfleglich behandelt. Bücher
werden eingebunden und schonend benutzt.
- Abfälle werden sachgerecht entsorgt.
- Sachbeschädigungen jeglicher Art (auch
unabsichtliche) werden umgehend im Sekretariat
gemeldet.
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