Schulprogramm Biologie Leistungsbewertung

Konzept der Schule
Vereinbarungen der Fachkonferenz Biologie zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I

Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen (Kaptitel 3.1. und 3.3. Kernlehrplan Biologie). Den Schülerinnen und Schülern muss im Unterricht hinreichend Gelegenheit gegeben werden, diese Kompetenzen in den bis zur Leistungsüberprüfung angestrebten Ausprägungsgraden zu erwerben.

Grundsätzlich sind alle im Kaptitel 3 des Lehrplans ausgewwiesenen Bereiche der prozess- und konzeptbezogenen Kompetenzen bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Dabei kommt dem Bereich der prozessbezogenen Kompetenzen der gleiche Stellenwert zu wie den konzeptbezogenen Kompetenzen.

Die Entwicklung von prozess- und konzeptbezogenen Kompetenzen lässt sich durch genaue Beobachtung von Schülerhandlungen feststellen. Die Beobachtungen erfassen die Qualität, Häufigkeit und Kontinuität der Beiträge, die die Schülerinnen und Schüler im Unterricht einbringen. Diese Beiträge sollen unterschiedliche mündliche, schriftliche und praktische Formen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und an das Anspruchsniveau der jeweiligen Unterrichtseinheit umfassen. Gemeinsam ist diesen Formen, dass sie in der Regel einen längeren, abgegrenzten, zusammenhängenden Unterrichtsbeitrag einer einzelnen Schülerin, eines einzelnen Schülers bzw. einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern darstellen.

Zu solchen Unterrichtsbeiträgen zählen beispielsweise:
  • mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, das Darstellen von Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen,
  • Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagrammen,
  • qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, unter korrekter Verwendung der Fachsprache,
  • selbständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten,
  • Verhalten beim Experimentieren, Grad der Selbständigkeit, Beachtung der Vorgaben, Genauigkeit bei der Durchführung,
  • Erstellung von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate, Modelle,
  • Erstellen eines Heftes, Lerntagebuchs oder Portfolios,
  • Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit,
  • kurze schriftliche Übungen
Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört nach § 42 (3) zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Unterrichtsbeiträge auf der Basis der Hausaufgaben können zur Leistungsbewertung herangezogen werden.

Pro Halbjahr sind ein bis zwei schriftliche Übungen möglich.
Die Ankündigung einer schriftlichen Übung oder der bewusste Verzicht darauf liegt im Ermessen des Fachlehrers in Abhängigkeit von der jeweiligen Unterrichtssituation.
Die Bearbeitungszeit für schriftliche Übungen beträgt ca. 20 Minuten.
Inhaltlich beziehen sich schriftliche Übungen auf unmittelbar zuvor behandelte Unterrichtsthemen.
Der Stellenwert der hier erfassten Leistung lässt sich mit einem längeren, qualitativ anspruchsvollen Beitrag zum Unterrichtsgespräch vergleichen (z.B. Referat).

Am Ende eines jeden Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Zeugnisnote gemäß § 48 SchG, die Auskunft darüber gibt, inwieweit ihre Leistungen im Halbjahr den im Unterricht gestellten Anforderungen entsprochen haben. In der Note gehen alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Die Ergebnisse schriftlicher Überprüfungen dürfen keine bevorzugte Stellung innerhalb der Notengebung haben.


Die Bewertung der Mitarbeit im Unterricht orientiert sich an den nachfolgend  genannten Beobachtungskriterien. Außer den genannten Beobachtungsbereichen können auch schriftliche Übungen und besondere Lernleistungen, wie z.B. die Teilnahme an Wettbewerben angemessen bei der Notenbildung berücksichtigt werden.

Note
Definition
sehr gut
(1)
Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße.
gut
(2)
Die Leistung entspricht voll den Anforderungen.
befriedigend
(3)
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.
ausreichend
(4)
Die Leistung zeigt Mängel, entspricht im Ganzen jedoch den Anforderungen.
mangelhaft
(5)
Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen. Grundkenntnisse sind vorhanden. Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden.
ungenügend
(6)
Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen. Die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

s.o.
Häufigkeit der
Mitarbeit im
Unterricht
Qualität der
Unterrichtsbeiträge
im Unterricht
Beherrschung der
Fachsprache und
Fachmethoden
Bearbeiten der
Arbeitsmaterialien
Präsentation von
Referaten und von
Protokollen
Zusammenarbeit
in der Gruppe
1
Der Schüler arbeitet in jeder Unterrichtsstunde
kontinuierlich mit.
Der Schüler kann
Gelerntes sicher
wiedergeben und
anwenden.
Oft findet er neue Lösungswege.
Der Schüler kann die gelernten
Methoden sehr
sicher anwenden
und beherrscht
die Fachsprache souverän in großem Umfang.
Der Schüler
bearbeitet seine
Arbeitsmaterialien
stets zügig, voll-
ständig und sachlich korrekt.
Der Schüler ist sehr häufig freiwillig bereit,
Produkte in den Unterricht einzubringen sowie Arbeitsergebnisse
vorzustellen.
Der Schüler nimmt Vorschläge anderer auf, geht sachlich auf andere ein, ergreift bei der Arbeit die Initiative.
2
Der Schüler arbeitet in jeder Unterrichststunde häufig mit.
Der Schüler kann Gelerntes sicher wiedergeben und anwenden. Manchmal findet er neue Lösungswege.
Der Schüler kann die gelernten Methoden meist sicher anwenden und beherrscht die Fachsprache.
Der Schüler bearbeitet seine Arbeitsmaterialien
fast immer zügig,
vollständig und
sachlich korrekt.
Der Schüler ist
häufig freiwillig bereit, Produkte in den Unterricht einzubringen, sowie Arbeitsergebnisse vorzustellen.
Der Schüler nimmt
Vorschläge anderer auf, geht sachlich auf andere ein, kann mit anderen erfolgreich an der Sache arbeiten.
3
Der Schüler arbeitet mehrfach mit.
Der Schüler kann Gelerntes wiedergeben und meist auch anwenden.
Neue Lösungs­vor­schläge findet er kaum.
Der Schüler kann die gelernten Methoden oft anwenden.
Die Fachsprache beherrscht er im Wesentlichen.
Der Schüler bearbeitet die Arbeitsmaterialien meistens zügig und überwiegend sachlich korrekt.
Der Schüler ist manchmal oder nach Aufforderung bereit, Produke in den Unterricht einzubringen sowie Arbeitsergebnisse vorzustellen.
Der Schüler geht sachlich auf andere ein, kann mit anderen an einer Sache arbeiten.
4
Der Schüler arbeitet nur selten mit, er muss meistens aufgefordert werden.
Der Schüler kann Gelerntes in Grundzügen wiedergeben, aber selten auf andere Beispiele anwenden.
Der Schüler kann die gelernten Methoden nicht sicher anwenden.
Die Fachsprache beherrscht er nur wenig.
Der Schüler arbeitet die Arbeits-materialien unvollständig, nicht immer sofort, jedoch im Wesentlichen korrekt.
Der Schüler ist selten bereit, Produkte in den Unterricht einzubringen sowie Arbeitsergebnisse vorzustellen.
Der Schüler geht nicht immer auf andere ein. Er arbeitet nur wenig erfolgreich mit anderen zusammen.
5
Der Schüler arbeitet ganz selten freiwillig mit, er muss fast immer aufgefordert werden.
Der Schüler kann Gelerntes nur unvollständig oder fehlerhaft wiedergeben.
Die Anwendung auf andere Beispiele gelingt nicht.
Der Schüler kann die gelernten Methoden kaum anwenden.
Die Fachsprache beherrscht er nicht.
Der Schüler bearbeitet die Arbeitsmaterialien sehr häufig nur schleppend, unvollständig und fehlerhaft.
Der Schüler bringt Produkte und Arbeitsergebnisse fast überhaupt nicht in den Unterricht ein.
Der Schüler geht kaum auf andere ein. Er arbeitet nicht sehr erfolgreich mit anderen zusammen.
6
Der Schüler arbeitet auch nach Aufforderung nicht mit.
Der Schüler kann Fachkenntnisse nicht wiedergeben oder anwenden.
Der Schüler kann die Methoden nicht anwenden und beherrscht keine Fachsprache.
Der Schüler bearbeitet die Arbeitsmaterialien nur ansatzweise und in hohem Maße fehlerhaft.
Der Schüler bringt keine Produkte und Arbeitsergebnisse in den Unterricht ein.
Der Schüler verweigert die Mitarbeit in den Gruppen oder stört den Arbeitsprozess der anderen Gruppenmitglieder.

Vereinbarungen der Fachkonferenz Biologie hinsichtlich Beurteilung von Schülerleistungen in der Sekundarstufe II
s.o.
Kriterien zur Beurteilung
1
  • verfügt über sehr gute Fachkenntnisse
  • stellt auch komplexe Sachverhalte klar strukturiert und verständlich dar
  • wendet die Fachsprache konsequent und sicher an
  • erkennt Problem und ordnet es selbständig in größere Zusammenhänge ein
  • wertet und urteilt sachgerecht und ausgewogen
  • löst die gestellten Aufgaben vollständig
2
  • verfügt über gute Fachkenntnisse
  • kann Zusammenhänge sinnvoll und sprachlich angemessen vortragen
  • verwendet korrekte Fachsprache
  • unterscheidet Wesentliches vom Unwesentlichen
  • erkennt Problem(e)
  • wertet und urteilt sachgerecht
  • löst die gestellten Aufgaben in einem gut strukturierten Vortrag
3
  • verfügt über Fachkenntnisse
  • kann Zusammenhänge darstellen
  • verwendet weitgehend korrekte Fachsprache
  • löst die gestellten Aufgaben weitgehend / mit geringen Einhilfen
4
  • weist Grundlagenkenntnisse auf
  • beschränkt sich auf die Darstellung einfacher Fakten und Zusammenhänge
  • kann diese sachlich und sprachlich weitgehend richtig darstellen
  • verwendet die Fachsprache in geringem Umfang
  • löst die gestellten Aufgaben nicht vollständig, nur mit verstärkten Einhilfen
5
  • zeigt Mängel an Grundlagenkenntnissen
  • stellt Fakten und Zusammenhänge unvollständig und/oder teilweise fehlerhaft und/oder unverständlich dar
  • verwendet die Fachsprache selten
  • löst die gestellten Aufgaben trotz Einhilfen unvollständig und nur im reproduktivem Anforderungsbereich
6
  • zeigt gravierende Mängel an Grundkenntnissen
  • stellt Fakten und Zusammenhänge in hohem Maße fehlerhaft und unvollständig dar
  • verwendet die Fachsprache nicht oder nur selten oder fehlerhaft
  • löst die gestellten Aufgaben trotz Einhilfen nicht oder nur ansatzweise


Autorisation: Fachkonferenz Biologie
Letzte Änderung: 23.07.2013