Vereinbarungen der
Fachkonferenz Mathematik zur Leistungsbewertung |
Grundsätze der
Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung
- Die Lernerfolgsüberprüfung ist Grundlage für die
Förderung der Schülerinnen und Schüler, für ihre
Beratung und die Beratung der Erziehungsberechtigten
sowie für Schullaufbahnentscheidungen.
- Lernerfolgsüberprüfungen sind ein kontinuierlicher
Prozess.
- Der Unterricht wird so geplant und durchgeführt,
dass die Schülerinnen und Schüler die Anforderungen
für die Leistungsbewertung kennenlernen und sie sich
auf die Leistungsbewertung vorbereiten können.
- Den Schülerinnen und Schülern wird im Unterricht
hinreichend Gelegenheit gegeben, die geforderten
Leistungen auch zu erbringen.
- Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im
Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten.
- Bewertet werden
- der Umfang der Kenntnisse,
- die methodische Selbständigkeit in ihrer
Anwendung,
- die sachgemäße schriftliche und mündliche
Darstellung,
- die sachliche und sprachliche Richtigkeit
(fachsprachliche Korrektheit),
- die gedankliche Klarheit.
- Die Leistungsbewertung wird für die Schülerinnen und
Schüler - auch im Vergleich mit den Mitschülern -
transparent gestaltet.
- Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden den
Schülerinnen und Schülern die Beurteilungskriterien
für die Leistungsbewertung erklärt und die
Durchführung im Klassenbuch notiert.
- Gruppenarbeiten werden so organisiert, dass die
jeweils individuelle Schülerleistung bewertbar ist.
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Beurteilungsbereich
„Sonstige Leistungen“
- Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ werden
alle Leistungen bewertet, die neben den
Klassenarbeiten erbracht werden.
- Im Einzelnen ergeben sich z.B. folgende
Beurteilungsbereiche:
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch
- Ideen zur jeweiligen Problematik
(Lösungsvorschläge)
- Aufstellen von Vermutungen,
- Weiterentwicklung von Ideen, insbesondere
auch Aufgreifen von Beiträgen der Mitschüler,
- Fortführung von Lösungsansätzen,
- Aufzeigen von Zusammenhängen und
Widersprüchen,
- Bewerten von Ergebnissen
- Leistungen in Einzel- und Partnerarbeiten
- Korrekte schriftliche Darstellung von
Aufgabenbearbeitungen
- Sinnvolle Nutzung und Hinterfragung von
Musterlösungen
- Im jeweiligen Unterricht eingeforderte
Leistungsnachweise
- mündlich bzw. an der Tafel vorgetragene
Lösungen
- Stundenwiederholungen zu Beginn einer neuen
Unterrichtsstunde
- Ergebniszusammenfassungen am Ende einer
laufenden Unterrichtsstunde
- angemessene Führung eines Heftes,
Merkheftes, Lerntagebuchs
- Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeiten unter
besonderer Berücksichtigung der notwendigen
kooperativen Leistungen
- Selbständig vorbereitete, in abgeschlossener
Form eingebrachte Elemente zur
Unterrichtsgestaltung
- Kurze schriftliche Überprüfungen
- Im Fach Mathematik wird keine verbindliche
Mindest-Anzahl von schriftlichen Übungen
festgelegt.
- Jeder Fachkollege entscheidet selbständig
unter Berücksichtigung der individuellen
Klassensituation über die Durchführung von
schriftlichen Überprüfungen.
- Je nach Unterrichtssituation kann es
pädagogisch sinnvoll sein, auch unangekündigte
schriftliche Übungen anfertigen zu lassen.
- Die Note einer schriftlichen Übung hat den
Stellenwert einer Note im Bereich der
Sonstigen Mitarbeit.
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Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ (Sekundarstufe
I) unter G9
Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten in
der Sekundarstufe I - G9
|
Stufe
|
Anzahl im 1.
Halbjahr
|
Dauer [Ustd.]
|
Anzahl im 2.
Halbjahr
|
Dauer [Ustd.] |
5
|
3
|
1
|
3
|
1
|
6
|
3
|
1
|
3
|
1
|
7
|
3
|
1
|
2
|
1
|
8
|
2
|
1
|
2
|
1
|
9
|
2
|
1
|
2
|
1
|
10
|
2
|
2
|
1
+ ZP 10
|
2
|
Bemerkungen:
- Zur Stufe 8:
- Im 2. Halbjahr
findet zusätzlich
eine Zentrale
Lernstandserhebung (Vergleichsarbeit-VERA
8) statt.
- Zur Stufe 9:
- Fachliche Gründe (z.B. spezielle Themen) oder
systemische / organisatorische Gründe (z.B.
Besonderheiten in der Klasse) ermöglichen eine
Verlängerung der Dauer der Klassenarbeit von 45
Minuten auf z.B. 60 Minuten. Die Entscheidung
darüber trifft die Fachlehrkraft.
- Zur Stufe 10:
- Rein quantitativ tritt die ZP 10 an die Stelle
einer Klassenarbeit im letzten Jahr der
Jahrgangsstufe 10.
- Ab dem Schuljahr 2023/24 findet die Zentrale Prüfung (ZP
10) am Ende
der Stufe 10 statt. Die Prüfungsnote bildet
gemeinsam mit der aus dem Schuljahr resultierenden
Vornote eine Abschlussnote.
Zuordnung der Bewertungseinheiten zu den Notenstufen
in der Sekundarstufe I:
- Die Grenze zwischen einer ausreichenden und
mangelhaften inhaltlichen Leistung wird in der Regel
im Bereich von 40% bis 50% der maximal erreichbaren
Punkte gesetzt.
- Die Festsetzung dieser Grenze erfolgt durch die
jeweilige Lehrkraft auf Grundlage inhaltlicher
Überlegungen zur jeweiligen Klassenarbeit.
- Die sich jeweils nach oben und unten ergebenden
Notenstufen werden ausgehend von dieser Grenze
äquidistant gesetzt.
- Die Darstellungsleistung fließt aufgrund
inhaltlicher Überlegungen in die Bewertung des
jeweiligen Aufgabenteils ein.
Beispiel, bei dem die Grenze bei 44 % liegt:
Prozent
|
ab 86%
|
ab 72%
|
ab 58%
|
ab 44%
|
ab 22%
|
bis 22%
|
Note
|
1
|
2
|
3
|
4
|
5
|
6
|
|
Beurteilungsbereich
"Schriftliche Arbeiten" (Sekundarstufe II)
Anzahl und Dauer von Klausuren in der EF
|
Stufe
|
Anzahl im 1.
Halbjahr
|
Dauer [Ustd.]
|
Anzahl im 2.
Halbjahr
|
Dauer [Ustd.] |
EF
|
2
|
2
|
2 *)
|
2
|
*) Im Zuge der Neuordnung der
gymnasialen Oberstufe nehmen Schülerinnen und Schüler an
Gymnasien und Gesamtschulen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3
APO-GOSt (BASS 13-32 Nr.3.1 B / Nr.3.2 B) seit dem
Schuljahr 2011/2012 an zentralen Klausuren mit
landeseinheitlich gestellten Aufgaben teil.
Anzahl und Dauer von Klausuren in der
Qualifikationsphase
|
Stufe
|
Q1 / I
|
Q1 / II
|
Q2 / I
|
Q2 / II
|
|
Anzahl
|
Dauer [min]
|
Anzahl
|
Dauer [min] |
Anzahl
|
Dauer [min] |
Anzahl
|
Dauer
|
Leistungskurse
|
2
|
135 Minuten
(3x45 min)
|
2
|
135 Minuten
(3x45 min)
|
2
|
225 Minuten
(5x45 min)
|
1
|
300 Minuten
(5h)
inklusive Auswahlzeit
|
Grundkurse im
3. Abiturfach
|
2
|
90 Minuten
(2x45 min)
|
2
|
90 Minuten
(2x45 min)
|
2
|
135 Minuten
(3x45 min)
|
1
|
255 Minuten
(4h 15 min)
inklusive Auswahlzeit
|
Grundkurse im
4. Abiturfach
|
2
|
90 Minuten
(2x45 min)
|
2
|
90 Minuten
(2x45 min)
|
2
|
135 Minuten
(3x45 min)
|
---
|
---
|
Grundkurs
ohne Abiturfach
|
2
|
90 Minuten
(2x45 min)
|
2
|
90 Minuten
(2x45 min)
|
2
|
135 Minuten
(3x45 min)
|
---
|
---
|
Die Zuordnung Bewertungseinheiten zu den Notenstufen in
der Sekundarstufe II erfolgt in der Regel nach folgender
(am Zentralabitur orientierten) Tabelle:
Prozent |
ab 95% |
ab 90% |
ab 85% |
ab 80% |
ab 75% |
ab 70% |
ab 65% |
ab 60% |
ab 55% |
ab 50% |
ab 45% |
ab 40% |
ab 32% |
ab 26% |
ab 20% |
bis 20% |
Note |
1p |
1 |
1m |
2p |
2 |
2m |
3p |
3 |
3m |
4p |
4 |
4m |
5p |
5 |
5m |
6 |
|
Berücksichtigung der „Schriftlichen Arbeiten“ und der
„Sonstigen Leistungen“ im Regelfall bei der Bildung der
Zeugnisnote
Sekundarstufe I
Rechtliche Grundlage:
APO-SI §6 (3)
«Die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und
„Sonstige Leistungen im Unterricht“ werden bei der
Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.»
Festlegung der Fachkonferenz Mathematik
In der Sekundarstufe I werden die Leistungen im
Bereich „Schriftlichen Arbeiten“ und „Sonstige
Leistungen im Unterricht“ in der Regel gleichwertig
berücksichtigt.
Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist
unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der
Schülerin oder des Schülers im Schulhalbjahr zu
berücksichtigen.
Sekundarstufe II
Rechtliche Grundlage:
APO-GOSt §13 (1)
«Im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe ergibt sich die
jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit
schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im
Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§14) und den Leistungen
im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ (§15). Die
Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten
beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein
rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist
unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der
Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu
berücksichtigen. Bei Kursen ohne Klausuren ist die
Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ die
Kursabschlussnote.»
Die Fachkonferenz Mathematik sieht keine Veranlassung
über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende
Festlegungen zu treffen.
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Berücksichtigung der Individuellen Förderung
- Am Ende eines jeden Quartals wird den Schülern der
Leistungsstand im Bereich „Sonstige Mitarbeit“
mitgeteilt. Die Aussage über den Leistungsstand kann
auch eine ganze Notengruppe umfassen (z.B. „im Bereich
befriedigend“).
- Sollte sich im Verlauf des Quartals abzeichnen, dass
ein Schüler die vorgegebenen Anforderungen und
Standards im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ nicht
erreicht, wird er rechtzeitig vom Lehrer auf das
Defizit hingewiesen. Es ergeben sich dann
unterschiedliche Möglichkeiten der Behebung:
- Gezielte und angekündigte direkte Aufforderung
durch den Lehrer zur Beteilung am
Unterrichtsgespräch mit Hilfe der oben genannten
Beiträge
- Gezielte Lern- und Fördermaßnahmen
- Bereitstellung von zusätzlichem
Übungsmaterial
- Teilnahme an fachspezifischen Tutorien
- Teilnahme an zeitlich begrenzten
Förderstunden durch den Fachlehrer
- Der Unterricht wird so organisiert, dass die
Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Stärken
einbringen und somit positiv bewertbare Impulse im
Rahmen der „Sonstigen Mitarbeit“ erbringen können:
- Genügend Zeit zum Nachdenken für diejenigen
Schüler, die sich vor einer Meldung ganz besonders
sicher sein möchten
- Angebot zum eigenständigen Herstellen und
Basteln von Anschauungsmaterial z.B. für den
Geometrieunterricht
- Angebot von Kurzreferaten für diejenigen
Schüler, die gerne etwas zu Hause vorbreiten und
dann in Form einer Präsentation der Klasse
vorstellen. Hierbei ist durch gezieltes Nachfragen
seitens der Mitschüler und des Lehres die
eigenständige Anfertigung zu überprüfen.
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