Schulprogramm Fachlehrpläne Mathematik Leistungsbewertung

Konzept der Schule
Vereinbarungen der Fachkonferenz Mathematik zur Leistungsbewertung

Grundsätze der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

  • Die Lernerfolgsüberprüfung ist Grundlage für die Förderung der Schülerinnen und Schüler, für ihre Beratung und die Beratung der Erziehungsberechtigten sowie für Schullaufbahnentscheidungen.
  • Lernerfolgsüberprüfungen sind ein kontinuierlicher Prozess.
  • Der Unterricht wird so geplant und durchgeführt, dass die Schülerinnen und Schüler die Anforderungen für die Leistungsbewertung kennenlernen und sie sich auf die Leistungsbewertung vorbereiten können.
  • Den Schülerinnen und Schülern wird im Unterricht hinreichend Gelegenheit gegeben, die geforderten Leistungen auch zu erbringen.
  • Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
    • Bewertet werden
      • der Umfang der Kenntnisse,
      • die methodische Selbständigkeit in ihrer Anwendung,
      • die sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung,
      • die sachliche und sprachliche Richtigkeit (fachsprachliche Korrektheit),
      • die gedankliche Klarheit.
  • Die Leistungsbewertung wird für die Schülerinnen und Schüler - auch im Vergleich mit den Mitschülern - transparent gestaltet.
  • Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden den Schülerinnen und Schülern die Beurteilungskriterien für die Leistungsbewertung erklärt und die Durchführung im Klassenbuch notiert.
  • Gruppenarbeiten werden so organisiert, dass die jeweils individuelle Schülerleistung bewertbar ist.

Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“

  • Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ werden alle Leistungen bewertet, die neben den Klassenarbeiten erbracht werden.
  • Im Einzelnen ergeben sich z.B. folgende Beurteilungsbereiche:
    • Beiträge zum Unterrichtsgespräch
      • Ideen zur jeweiligen Problematik (Lösungsvorschläge)
      • Aufstellen von Vermutungen,
      • Weiterentwicklung von Ideen, insbesondere auch Aufgreifen von Beiträgen der Mitschüler,
      • Fortführung von Lösungsansätzen,
      • Aufzeigen von Zusammenhängen und Widersprüchen,
      • Bewerten von Ergebnissen
    • Leistungen in Einzel- und Partnerarbeiten
    • Korrekte schriftliche Darstellung von Aufgabenbearbeitungen
    • Sinnvolle Nutzung und Hinterfragung von Musterlösungen
    • Im jeweiligen Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise
      • mündlich bzw. an der Tafel vorgetragene Lösungen
      • Stundenwiederholungen zu Beginn einer neuen Unterrichtsstunde
      • Ergebniszusammenfassungen am Ende einer laufenden Unterrichtsstunde
      • angemessene Führung eines Heftes, Merkheftes, Lerntagebuchs
    • Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeiten unter besonderer Berücksichtigung der notwendigen kooperativen Leistungen
    • Selbständig vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsgestaltung
      • Referat
      • Präsentation
    • Kurze schriftliche Überprüfungen
      • Im Fach Mathematik wird keine verbindliche Mindest-Anzahl von schriftlichen Übungen festgelegt.
      • Jeder Fachkollege entscheidet selbständig unter Berücksichtigung der individuellen Klassensituation über die Durchführung von schriftlichen Überprüfungen.
      • Je nach Unterrichtssituation kann es pädagogisch sinnvoll sein, auch unangekündigte schriftliche Übungen anfertigen zu lassen.
      • Die Note einer schriftlichen Übung hat den Stellenwert einer Note im Bereich der Sonstigen Mitarbeit.


Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“
(Sekundarstufe I) unter G9

Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I - G9
Stufe
Anzahl im 1. Halbjahr
Dauer [Ustd.]
Anzahl im 2. Halbjahr
Dauer [Ustd.]
5
3
1
3
1
6
3
1
3
1
7
3
1
2
1
8
2
1
2
1
9
2
1
2
1
10
2
2
1 + ZP 10
2

Bemerkungen:
  • Zur Stufe 8:
    • Im 2. Halbjahr findet zusätzlich eine Zentrale Lernstandserhebung (Vergleichsarbeit-VERA 8) statt.
  • Zur Stufe 9:
    • Fachliche Gründe (z.B. spezielle Themen) oder systemische / organisatorische Gründe (z.B. Besonderheiten in der Klasse) ermöglichen eine Verlängerung der Dauer der Klassenarbeit von 45 Minuten auf z.B. 60 Minuten. Die Entscheidung darüber trifft die Fachlehrkraft.
  • Zur Stufe 10:
    • Rein quantitativ tritt die ZP 10 an die Stelle einer Klassenarbeit im letzten Jahr der Jahrgangsstufe 10.
    • Ab dem Schuljahr 2023/24 findet die Zentrale Prüfung (ZP 10) am Ende der Stufe 10 statt. Die Prüfungsnote bildet gemeinsam mit der aus dem Schuljahr resultierenden Vornote eine Abschlussnote.


Zuordnung der Bewertungseinheiten zu den Notenstufen in der Sekundarstufe I:

  • Die Grenze zwischen einer ausreichenden und mangelhaften inhaltlichen Leistung wird in der Regel im Bereich von 40% bis 50% der maximal erreichbaren Punkte gesetzt.
  • Die Festsetzung dieser Grenze erfolgt durch die jeweilige Lehrkraft auf Grundlage inhaltlicher Überlegungen zur jeweiligen Klassenarbeit.
  • Die sich jeweils nach oben und unten ergebenden Notenstufen werden ausgehend von dieser Grenze äquidistant gesetzt.
  • Die Darstellungsleistung fließt aufgrund inhaltlicher Überlegungen in die Bewertung des jeweiligen Aufgabenteils ein.


Beispiel, bei dem die Grenze bei 44 % liegt:

Prozent
ab 86%
ab 72%
ab 58%
ab 44%
ab 22%
bis 22%
Note
1
2
3
4
5
6



Beurteilungsbereich "Schriftliche Arbeiten" (Sekundarstufe II)       

Anzahl und Dauer von Klausuren in der EF
Stufe
Anzahl im 1. Halbjahr
Dauer [Ustd.]
Anzahl im 2. Halbjahr
Dauer [Ustd.]
EF
2
2
2 *)
2

*) Im Zuge der Neuordnung der gymnasialen Oberstufe nehmen Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 APO-GOSt (BASS 13-32 Nr.3.1 B / Nr.3.2 B) seit dem Schuljahr 2011/2012 an zentralen Klausuren mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben teil.

Anzahl und Dauer von Klausuren in der Qualifikationsphase
Stufe
Q1 / I
Q1 / II
Q2 / I
Q2 / II

Anzahl
Dauer [min]
Anzahl
Dauer [min] Anzahl
Dauer [min] Anzahl
Dauer

Leistungskurse

2
135 Minuten
(3x45 min)
2
135 Minuten
(3x45 min)
2
225 Minuten
(5x45 min)
1
300 Minuten
 (5h)
inklusive Auswahlzeit
Grundkurse im
3. Abiturfach
2
90 Minuten
(2x45 min)
2
90 Minuten
(2x45 min)
2
135 Minuten
(3x45 min)
1
255 Minuten
(4h 15 min)
inklusive Auswahlzeit
Grundkurse im
4. Abiturfach
2
90 Minuten
(2x45 min)
2
90 Minuten
(2x45 min)
2
135 Minuten
(3x45 min)
---
---
Grundkurs
ohne Abiturfach
2
90 Minuten
(2x45 min)
2
90 Minuten
(2x45 min)
2
135 Minuten
(3x45 min)
---
---

Die Zuordnung Bewertungseinheiten zu den Notenstufen in der Sekundarstufe II erfolgt in der Regel nach folgender (am Zentralabitur orientierten) Tabelle:

Prozent ab 95% ab 90% ab 85% ab 80% ab 75% ab 70% ab 65% ab 60% ab 55% ab 50% ab 45% ab 40% ab 32% ab 26% ab 20% bis 20%
Note 1p 1 1m 2p 2 2m 3p 3 3m 4p 4 4m 5p 5 5m 6



Berücksichtigung der „Schriftlichen Arbeiten“ und der „Sonstigen Leistungen“ im Regelfall bei der Bildung der Zeugnisnote

Sekundarstufe I

Rechtliche Grundlage: APO-SI §6 (3)
«Die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.»

Festlegung der Fachkonferenz Mathematik
In der Sekundarstufe I werden die Leistungen im Bereich „Schriftlichen Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ in der Regel gleichwertig berücksichtigt.

Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Schulhalbjahr zu berücksichtigen.


Sekundarstufe II

Rechtliche Grundlage: APO-GOSt §13 (1)
«Im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe ergibt sich die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§14) und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ (§15). Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote.»

Die Fachkonferenz Mathematik sieht keine Veranlassung über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Festlegungen zu treffen.

Berücksichtigung der Individuellen Förderung

  • Am Ende eines jeden Quartals wird den Schülern der Leistungsstand im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ mitgeteilt. Die Aussage über den Leistungsstand kann auch eine ganze Notengruppe umfassen (z.B. „im Bereich befriedigend“).
  • Sollte sich im Verlauf des Quartals abzeichnen, dass ein Schüler die vorgegebenen Anforderungen und Standards im Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“ nicht erreicht, wird er rechtzeitig vom Lehrer auf das Defizit hingewiesen. Es ergeben sich dann unterschiedliche Möglichkeiten der Behebung:
    • Gezielte und angekündigte direkte Aufforderung durch den Lehrer zur Beteilung am Unterrichtsgespräch mit Hilfe der oben genannten Beiträge
    • Gezielte Lern- und Fördermaßnahmen
      • Bereitstellung von zusätzlichem Übungsmaterial
      • Teilnahme an fachspezifischen Tutorien
      • Teilnahme an zeitlich begrenzten Förderstunden durch den Fachlehrer
  • Der Unterricht wird so organisiert, dass die Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Stärken einbringen und somit positiv bewertbare Impulse im Rahmen der „Sonstigen Mitarbeit“ erbringen können:
    • Genügend Zeit zum Nachdenken für diejenigen Schüler, die sich vor einer Meldung ganz besonders sicher sein möchten
    • Angebot zum eigenständigen Herstellen und Basteln von Anschauungsmaterial z.B. für den Geometrieunterricht
    • Angebot von Kurzreferaten für diejenigen Schüler, die gerne etwas zu Hause vorbreiten und dann in Form einer Präsentation der Klasse vorstellen. Hierbei ist durch gezieltes Nachfragen seitens der Mitschüler und des Lehres die eigenständige Anfertigung zu überprüfen.



Autorisation: Fachkonferenz Mathematik
Letzte Änderung: 15.09.2023