Schulprogramm Musik Leistungsbewertung

Konzept der Schule
Grundsätze zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I

Da im Pflichtunterricht des Faches Musik in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“.

Dabei bezieht sich sich die Leistungsbewertung auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen (siehe Kernlehrplan Musik G8):
  • Rezeptionskompetenz (Analysieren und Deuten von Musik)
  • Reflexionskompetenz (Erläutern und Beurteilen von Musik)
  • Produktionskompetenz (Musizieren und Gestalten von Musik)
Die Schüler/innen weisen diese Kompetenzen in den folgenden drei Beurteilungsbereichen nach:

Mündliche Leistungen, z.B.

  • Teilnahme am Unterrichtsgespräch
  • Mitarbeit bei kooperativen Arbeitsformen
  • Präsentation von schulischen und häuslichen Arbeitsergebnissen
  • Referate (wenn es die unterrichtliche Situation erlaubt)

Schriftliche Leistungen, z.B.:

  • Hörprotokolle
  • Notentextanalyse
  • Materialsammlung /- aufbereitung
  • Notationsaufgaben
  • Heftführung allgemein
  • Schriftliche Übungen
  • Hausaufgaben

Musikpraktische Leistungen, z. B.

  • Aktives Zuhören und Höranalyse
  • Musizieren im Klassenverband mit Stimme oder Instrument
  • Adäquate Musizierhaltung und Musizierfähigkeit in der Gruppe
  • Gehörbildungsaufgaben
  • Szenische / graphische Umsetzung eines Musikstücks
  • Erfinden musikalischer Verläufe
  • Elementares Komponieren und Arrangieren

Vereinbarungen der Fachkonferenz zum Aspekt Heftführung

Die Hefte bzw. Mappen der Schüler(innen) können zur Bewertung herangezogen werden. Als Beurteilungkriterien gelten hier:

Vollständigkeit

  • Arbeitsblätter und Materialien vollständig vorhanden
  • Vollständige und korrekte Übernahme von Tafelanschrieben und Folienaufschriften

Art der Darstellung

  • Schlüssige Reihenfolge
  • Übersichtliche Seitengestaltung (unterstrichene Überschriften, gut leserliche Schrift, übersichtliche Raumaufteilung)

Inhaltliche und sachliche Qualität

  • Umfassende und fachsprachlich korrekte Bearbeitung von Aufgaben
  • Bei Bedarf Korrektur und Ergänzung der eigenen Lösungen nach gemeinsamer Besprechung

Vereinbarungen der Fachkonferenz zum Aspekt Schriftliche Übungen:

Pro Halbjahr sind ein bis zwei schriftliche Übungen möglich sowie darüber hinaus kurze Hausaufgabenüberprüfungen.

Die Ankündigung einer schriftlichen Übung oder der bewusste Verzicht darauf liegt im Ermessen des Fachlehrers in Abhängigkeit von der jeweiligen Unterrichtssituation.

Die Bearbeitungszeit für schriftliche Übungen beträgt ca. 20 Minuten. Inhaltlich beziehen sich schriftliche Übungen auf unmittelbar zuvor behandelte Unterrichtsthemen (in der Regel ca. 6-8 Unterrichtsstunden).

Mögliche Aufgabenformate sind zum Beispiel:
  • Notationsaufgaben
  • Gehörbildungsaufgaben
  • Multiple-Choice-Aufgaben
  • Richtig-Falsch-Aufgaben
  • Zu- / Umordnungsaufgaben
  • Lückentexte
  • Ergänzungsaufgaben
  • Notentextanalyse
  • auf Kurzantworten abzielende Fragestellungen
Der Stellenwert der hier erfassten Leistung lässt sich mit einem längeren, qualitativ anspruchsvollen Beitrag zum Unterrichtsgespräch vergleichen (z.B. Referat).

Ermittlung der Gesamtnote

Mündliche Leistungen werden in einem kontinuierlichen Prozess durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

In die Gesamtnote fließen alle drei Beurteilungsbereiche ein und werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Unterrichtsgestaltung gewichtet. Die Ergebnisse schriftlicher Übungen dürfen keine bevorzugte Stellung innerhalb der Notengebung haben.

Bei Musikklassen werden zur Bewertung der musikpraktischen Leistungen auch die Hinweise der Instrumentallehrer herangezogen.
Bei der Notenfindung ist ebenfalls die individuelle Entwicklung des Schülers / der Schülerin angemessen zu berücksichtigen.

Die Mitarbeit in Musik-AGs und die Mitwirkung bei Schulkonzerten und sonstigen Auftritten werden nicht zur unterrichtlichen Leistungsbewertung herangezogen, sondern mit einer Zeugnisbemerkung gewürdigt.

Allgemeine Kriterien für die Bewertung der Mitarbeit sind:
  • Quantität
  • Qualität (sachliche Richtigkeit, Komplexität/Grad der Abstraktion, Plausibilität, Transfer, Reflexionsgrad, Fachsprachlichkeit)
  • Kontinuität


Notenstufe
Häufigkeit der Mitarbeit
Qualität der Unterrichtsbeiträge
Beherrschung der Fachsprache und Fachmethoden
Bearbeiten von Arbeitsmaterialien
Zusammenarbeit
in der Gruppe

sehr gut

Die Leistung entspricht den Anforderungen in
besonderem Maße.


Der Schüler arbeitet in jeder Unterrichts-stunde kontinuierlich mit.
Der Schüler kann
Gelerntes sicher
wiedergeben und
anwenden.
Oft findet er neue Lösungswege.
Der Schüler kann
die gelernten Methoden
sehr sicher
anwenden und beherrscht die Fachsprache
souverän.
Der Schüler bearbeitet seine Arbeitsmaterialien stets zügig, vollständig und sachlich korrekt.
Der Schüler nimmt Vorschläge anderer auf, geht sachlich auf andere ein, ergreift bei der Arbeit die Initiative.

gut

Die Leistung entspricht voll den Anforderungen.

Der Schüler arbeitet in jeder Unterrichts-stunde häufig mit.
Der Schüler kann
Gelerntes sicher
wiedergeben und
anwenden.         Manchmal findet er  neue Lösungswege.
Der Schüler kann
die gelernten Methoden meist sicher anwenden und beherrscht die Fachsprache.
Der Schüler bearbeitet seine Arbeitsmaterialien fast immer zügig, vollständig und weitgehend sachlich korrekt.
Der Schüler nimmt Vorschläge anderer auf, geht sachlich auf andere ein, kann mit anderen erfolgreich an einer Sache arbeiten.

befriedigend

Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.

Der Schüler arbeitet gelegentlich mit.
Der Schüler kann
Gelerntes wiedergeben
und meist auch anwenden.
Neue Lösungswege
findet er kaum.
Der Schüler kann
die gelernten Methoden oft anwenden.
Die Fachsprache beherrscht er im Wesentlichen.
Der Schüler bearbeitet die Arbeitsmaterialien
meistens zügig und überwiegend sachlich korrekt.
Der Schüler geht  sachlich auf andere ein, kann mit anderen an einer Sache arbeiten.

ausreichend

Die Leistung weist Mängel auf, entspricht im Ganzen jedoch den Anforderungen.

Der Schüler arbeitet nur selten freiwillig mit.
Meist muss er aufgefordert
werden.
Der Schüler kann
Gelerntes in Grundzügen wiedergeben, aber selten auf  andere Beispiele  anwenden.
Der Schüler kann
die gelernten  Methoden nicht sicher anwenden. Die Fachsprache beherrscht er nur in geringem Maße.
Der Schüler bearbeitet die Arbeitsmaterialien unvollständig, nicht immer sofort , jedoch im Wesentlichen korrekt.
Der Schüler geht
nicht immer auf andere ein. Er arbeitet nur wenig erfolgreich mit anderen  zusammen.

mangelhaft

Die Leistung entspricht nicht den Anforde­rungen.
Grundkenntnisse
sind vorhanden. Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden.


Der Schüler arbeitet fast nie  freiwillig mit. Er muss nahezu immer aufgefordert werden.
Der Schüler kann
Gelerntes nur unvollständig oder fehlerhaft wieder-geben. Die Anwendung auf andere Beispiele gelingt nicht.
Der Schüler kann
die gelernten Methoden kaum anwenden.
Die Fachsprache
beherrscht er nicht.
Der Schüler bearbeitet die Arbeitsmaterialien
sehr häufig nur schleppend, unvollständig und fehlerhaft.
Der Schüler geht
kaum auf andere ein.
Er arbeitet  nicht erfolgreich mit anderen zusammen.

ungenügend

Die Leistung entspricht nicht den Anforde­rungen. Die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Der Schüler arbeitet auch nach Auffor-derung nicht mit.
Der Schüler kann Fachkenntnisse nicht wiedergeben oder anwenden.
Der Schüler kann die gelernten Methoden nicht anwenden und beherrscht keine Fachsprache.
Der Schüler   bearbeitet die Arbeitsmaterialien nur ansatzweise und in hohem Maße  fehlerhaft.
Der Schüler verweigert die Mitarbeit in den Gruppen und/oder stört den Arbeitsprozess der anderen Gruppen-mitglieder.

Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II


Autorisation: Fachkonferenz Musik
Letzte Änderung: 31.10.2013