Schulprogramm | Musik | Leistungsbewertung |
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Konzept der Schule |
Grundsätze zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I |
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Da im Pflichtunterricht des Faches Musik in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“. Dabei bezieht sich sich die Leistungsbewertung auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen (siehe Kernlehrplan Musik G8):
Mündliche Leistungen, z.B.
Schriftliche Leistungen, z.B.:
Musikpraktische Leistungen, z. B.
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Vereinbarungen der Fachkonferenz zum Aspekt HeftführungDie Hefte bzw. Mappen der Schüler(innen) können zur Bewertung herangezogen werden. Als Beurteilungkriterien gelten hier:Vollständigkeit
Art der Darstellung
Inhaltliche und sachliche Qualität
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Vereinbarungen der Fachkonferenz zum Aspekt Schriftliche Übungen:Pro Halbjahr sind ein bis zwei schriftliche Übungen möglich sowie darüber hinaus kurze Hausaufgabenüberprüfungen.Die Ankündigung einer schriftlichen Übung oder der bewusste Verzicht darauf liegt im Ermessen des Fachlehrers in Abhängigkeit von der jeweiligen Unterrichtssituation. Die Bearbeitungszeit für schriftliche Übungen beträgt ca. 20 Minuten. Inhaltlich beziehen sich schriftliche Übungen auf unmittelbar zuvor behandelte Unterrichtsthemen (in der Regel ca. 6-8 Unterrichtsstunden). Mögliche Aufgabenformate sind zum Beispiel:
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Ermittlung der GesamtnoteMündliche Leistungen werden in einem kontinuierlichen Prozess durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.In die Gesamtnote fließen alle drei Beurteilungsbereiche ein und werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Unterrichtsgestaltung gewichtet. Die Ergebnisse schriftlicher Übungen dürfen keine bevorzugte Stellung innerhalb der Notengebung haben. Bei Musikklassen werden zur Bewertung der musikpraktischen Leistungen auch die Hinweise der Instrumentallehrer herangezogen. Bei der Notenfindung ist ebenfalls die individuelle Entwicklung des Schülers / der Schülerin angemessen zu berücksichtigen. Die Mitarbeit in Musik-AGs und die Mitwirkung bei Schulkonzerten und sonstigen Auftritten werden nicht zur unterrichtlichen Leistungsbewertung herangezogen, sondern mit einer Zeugnisbemerkung gewürdigt. Allgemeine Kriterien für die Bewertung der Mitarbeit sind:
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Notenstufe |
Häufigkeit der Mitarbeit |
Qualität der
Unterrichtsbeiträge |
Beherrschung der Fachsprache
und Fachmethoden |
Bearbeiten von
Arbeitsmaterialien |
Zusammenarbeit in der Gruppe |
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sehr gutDie Leistung entspricht den Anforderungen inbesonderem Maße. |
Der Schüler arbeitet in
jeder Unterrichts-stunde kontinuierlich mit. |
Der Schüler kann Gelerntes sicher wiedergeben und anwenden. Oft findet er neue Lösungswege. |
Der Schüler kann die gelernten Methoden sehr sicher anwenden und beherrscht die Fachsprache souverän. |
Der Schüler bearbeitet
seine Arbeitsmaterialien stets zügig, vollständig und
sachlich korrekt. |
Der Schüler nimmt
Vorschläge anderer auf, geht sachlich auf andere ein,
ergreift bei der Arbeit die Initiative. |
gutDie Leistung entspricht voll den Anforderungen. |
Der Schüler arbeitet in
jeder Unterrichts-stunde häufig mit. |
Der Schüler kann Gelerntes sicher wiedergeben und anwenden. Manchmal findet er neue Lösungswege. |
Der Schüler kann die gelernten Methoden meist sicher anwenden und beherrscht die Fachsprache. |
Der Schüler bearbeitet
seine Arbeitsmaterialien fast immer zügig, vollständig und
weitgehend sachlich korrekt. |
Der Schüler nimmt
Vorschläge anderer auf, geht sachlich auf andere ein, kann
mit anderen erfolgreich an einer Sache arbeiten. |
befriedigendDie Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen. |
Der Schüler arbeitet
gelegentlich mit. |
Der Schüler kann Gelerntes wiedergeben und meist auch anwenden. Neue Lösungswege findet er kaum. |
Der Schüler kann die gelernten Methoden oft anwenden. Die Fachsprache beherrscht er im Wesentlichen. |
Der Schüler bearbeitet die
Arbeitsmaterialien meistens zügig und überwiegend sachlich korrekt. |
Der Schüler geht
sachlich auf andere ein, kann mit anderen an einer Sache
arbeiten. |
ausreichendDie Leistung weist Mängel auf, entspricht im Ganzen jedoch den Anforderungen. |
Der Schüler arbeitet nur
selten freiwillig mit. Meist muss er aufgefordert werden. |
Der Schüler kann Gelerntes in Grundzügen wiedergeben, aber selten auf andere Beispiele anwenden. |
Der Schüler kann die gelernten Methoden nicht sicher anwenden. Die Fachsprache beherrscht er nur in geringem Maße. |
Der Schüler bearbeitet die
Arbeitsmaterialien unvollständig, nicht immer sofort ,
jedoch im Wesentlichen korrekt. |
Der Schüler geht nicht immer auf andere ein. Er arbeitet nur wenig erfolgreich mit anderen zusammen. |
mangelhaftDie Leistung entspricht nicht den Anforderungen.Grundkenntnisse sind vorhanden. Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden. |
Der Schüler arbeitet fast
nie freiwillig mit. Er muss nahezu immer
aufgefordert werden. |
Der Schüler kann Gelerntes nur unvollständig oder fehlerhaft wieder-geben. Die Anwendung auf andere Beispiele gelingt nicht. |
Der Schüler kann die gelernten Methoden kaum anwenden. Die Fachsprache beherrscht er nicht. |
Der Schüler bearbeitet die
Arbeitsmaterialien sehr häufig nur schleppend, unvollständig und fehlerhaft. |
Der Schüler geht kaum auf andere ein. Er arbeitet nicht erfolgreich mit anderen zusammen. |
ungenügendDie Leistung entspricht nicht den Anforderungen. Die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |
Der Schüler arbeitet auch
nach Auffor-derung nicht mit. |
Der Schüler kann
Fachkenntnisse nicht wiedergeben oder anwenden. |
Der Schüler kann die
gelernten Methoden nicht anwenden und beherrscht keine
Fachsprache. |
Der Schüler
bearbeitet die Arbeitsmaterialien nur ansatzweise und in
hohem Maße fehlerhaft. |
Der Schüler verweigert die
Mitarbeit in den Gruppen und/oder stört den Arbeitsprozess
der anderen Gruppen-mitglieder. |
Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II |
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