Schulprogramm | Sport | Leistungsbewertung |
---|---|---|
Konzept der Schule |
Vereinbarungen der
Fachkonferenz Sport zur Leistungsbewertung |
---|
Die Grundsätze zur Leistungsbeurteilung beziehen sich auf die Vorgaben aus den Richtlinien und Lehrplänen sowie aus den Kernlehrplänen für das Fach Sport. Da im Sportunterricht am Woeste-Gymnasium sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben werden, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“. Die Leistungsbewertung bezieht sich dabei auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen in den drei Kompetenzbereichen Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz, Methodenkompetenz und Urteilskompetenz, wobei die Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz die Basis der Leistungsbewertung bildet. Die jeweiligen Überprüfungsformen sind darauf ausgerichtet, das Erreichen der Kompetenzerwartungen zu überprüfen. Bei der Leistungsbewertung werden sowohl punktuelle als auch unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfungen durchgeführt. Die Kriterien der Leistungsbeurteilung werden den SuS zuvor mitgeteilt, um die Leistungsbeurteilung transparent zu machen. Ferner werden bei der Leistungsbeurteilung individuelle Leistungsvoraussetzungen und Fortschritte berücksichtigt. Zudem gibt es im Sportunterricht auch beurteilungsfreie Phasen. Eine Leistungsbeurteilung erfolgt in der Regel zu jedem Unterrichtsvorhaben und berücksichtigt im Bereich der Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz sowohl eine punktuelle als auch eine unterrichtsbegleitende Lernerfolgssüberprüfung. Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ zählen:
Leistungsbeurteilung bei längerfristiger Erkrankung eines Schülers:
Berücksichtigung außerunterrichtlicher Leistungen:
Eine detaillierte Übersicht zur Leistungsbewertung in den verschiedenen Unterrichtsvorhaben ist den Stufenlehrplänen zu entnehmen. |