Schulprogramm Sport Leistungsbewertung

Konzept der Schule
Vereinbarungen der Fachkonferenz Sport zur Leistungsbewertung

Die Grundsätze zur Leistungsbeurteilung beziehen sich auf die Vorgaben aus den Richtlinien und Lehrplänen sowie aus den Kernlehrplänen für das Fach Sport.

Da im Sportunterricht am Woeste-Gymnasium sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben werden, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“.

Die Leistungsbewertung bezieht sich dabei auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen in den drei Kompetenzbereichen Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz, Methodenkompetenz und Urteilskompetenz, wobei die Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz die Basis der Leistungsbewertung bildet. Die jeweiligen Überprüfungsformen sind darauf ausgerichtet, das Erreichen der Kompetenzerwartungen zu überprüfen.

Bei der Leistungsbewertung werden sowohl punktuelle als auch unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfungen durchgeführt. Die Kriterien der Leistungsbeurteilung werden den SuS zuvor mitgeteilt, um die Leistungsbeurteilung transparent zu machen. Ferner werden bei der Leistungsbeurteilung individuelle Leistungsvoraussetzungen und Fortschritte berücksichtigt. Zudem gibt es im Sportunterricht auch beurteilungsfreie Phasen.

Eine Leistungsbeurteilung erfolgt in der Regel zu jedem Unterrichtsvorhaben und berücksichtigt im Bereich der Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz sowohl eine punktuelle als auch eine unterrichtsbegleitende Lernerfolgssüberprüfung.
Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ zählen:
  • Demonstration von Bewegungshandeln: Präsentationen technisch-koordinativer Fertigkeiten, taktisch-kognitiver, psycho-physischer sowie ästhetisch-gestalterischer Fähigkeiten
  • Beiträge zur Unterrichtsgestaltung: selbstständiges Planen und Gestalten von Auf- und Abwärmprozessen; Mitgestaltung von Unterrichtssituationen, Helfen und Sichern, Geräteaufbau und -abbau, Schiedsrichteraufgaben, Selbst- und Fremdbeobachtung in sportlichen Handlungssituationen
  • Mündliche Beiträge zum Unterricht: z. B. Lösung von Aufgaben in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit, Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Unterricht vor- und nachbereitende Kurzvorträge, Präsentationen
  • Schriftliche Beiträge zum Unterricht: z. B. Kurzreferate, Stundenprotokolle, Erstellung von Plakaten, schriftliche Übungen, Lerntagebücher
  • Fitness- und Ausdauerleistungstests
  • Wettkämpfe, z. B. in Form von leichtathletischen Mehrkämpfe, Bundesjugendspielen und Turnieren
  • Im Sportunterricht erbrachte Qualifikationsnachweise: z. B. Schwimmabzeichen; Leistungen des Sportabzeichens
Je nach Ausrichtung des Unterrichtsvorhabens kann die Gewichtung der verschiedenen Bestandteile der Leistungen im Unterricht differieren, auch wenn die Bewegungs- und Wahrnehmungskompetenz grundsätzlich die Basis bildet und prozentual den größeren Anteil der Note ausmacht.

Leistungsbeurteilung bei längerfristiger Erkrankung eines Schülers:

  • Kann ein Schüler/eine Schülerin längere Zeit (ab 2 Wochen) nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Bei längerer nicht-aktiver Teilnahme am Unterricht sind Ersatzleistungen in Form eines Referats, eines Kurzvortrags, der Übernahme einer bestimmten Unterrichtssequenz o.ä. zu erbringen.

Berücksichtigung außerunterrichtlicher Leistungen:

  • Außerunterrichtliche Leistungen im Schulsport wie z. B. leistungssportliches Engagement, die Teilnahme an Schulsportwettkämpfen etc. sind nicht Teil der Sportnote, sondern werden als Bemerkung auf dem Zeugnis vermerkt.

Eine detaillierte Übersicht zur Leistungsbewertung in den verschiedenen Unterrichtsvorhaben ist den Stufenlehrplänen zu entnehmen.



Autorisation: Fachkonferenz Sport
Letzte Änderung: 06.11.2014