Schulprogramm | Ganztag | Rahmenkonzept |
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Rahmenkonzept für den Ganztagsbetrieb am Woeste-Gymnasium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Verpflichtung zur Konzeptentwicklung (BASS 12-63 Nr.2 Absatz 6.5)Jede Ganztagsschule entwickelt, auch
unter Beteiligung der außerschulischen
Kooperationspartner, ein Ganztagskonzept, das regelmäßig
fortgeschrieben wird. Dieses Konzept orientiert sich an
den in Nummer 3.1 beschriebenen Merkmalen und ist Teil
des Schulprogramms. Über das Konzept entscheidet die
Schulkonferenz (§ 65 Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 6
SchulG).
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Zeitrahmen (BASS 12-63 Nr.2 Absatz 5.1)Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs
gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1 SchulG)
erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen
Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens drei
Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben
Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. [...] Die
Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler ist in diesem
Zeitrahmen verpflichtend.
Am Woeste-Gymnasium ist aus dem Zeitplan der Vormittagsschule unter Beachtung der Vorschrift des Erlasses der nachfolgende Zeitrahmen entwickelt worden, der für die gesamte Sekundarstufe I gilt.
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Gründe für die KonstruktionUnter Beachtung der Vorschriften des Erlasses ist der „obligatorische Bereich“ des Ganztags, bei dem es sich in der Regel um Fachunterricht handelt, so knapp wie möglich gehalten worden. Eine Befragung der Elternschaft hat ergeben, dass sie einen möglichst großen „offenen Bereich“ und damit zeitlichen Spielraum für außerschulische Aktivitäten ihrer Kinder wünscht, obwohl sie die Einrichtung des Ganztags aufgrund der damit verbundenen Verlässlichkeit mit großer Mehrheit befürwortet. |
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Einpassung der Oberstufe
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ÜbermittagsbetreuungAn den langen Unterrichtstagen werden den Schülern der Sekundarstufe I attraktive Pausenbeschäftigungen für die Zeit angeboten, die sie nicht mit der Einnahme des Mittagessens in der Mensa verbringen. Die Angebotspalette wird, den Bedarfen folgend, ständig angepasst. Das Anfertigen von Hausaufgaben in der Mittagspause ist gemäß dem → Pädagogischen Konzept für die Übermittagsbetreuung zwar nicht erwünscht und wird entsprechend seitens der Schule nicht gefördert, aber auch nicht ausdrücklich verboten. |
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Vielfältige Nutzung des „offenen Bereichs“Der Nutzung des „offenen Bereichs“ sind keine konzeptionellen Grenzen gesetzt, sie orientiert sich aber grundlegend an den Schwerpunktsetzungen und dem Profil der Schule. Sie umfasst die drei Bereiche Neigungs-, Ausgleichs- und Begabtenförderung. Zu den kontinuierlichen Basiselementen des Angebots gehören:
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