Schulprogramm Individuelle Förderung Inklusion

Projektbeschreibung
Aspekte des gemeinsamen Lernens in einer „Integrierten Lerngruppe“

Gesetzlicher Rahmen

1. UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
  • Verabschiedung 2006, Inkrafttretung 2008
  • Völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert
  • Forderung: „inclusiv education systems at all levels"
  • Von Deutschland ratifiziert und als bindendes Gesetz beschlossen mit Ausfertigung vom 21.12.2008

2. 9. Schulrechtänderungsgesetz NRW  
  • Beschluss vom 16.10.2013
    • Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird zum gesetzlichen Regelfall. Eltern eines Kindes mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung müssen nicht länger die Aufnahme an einer allgemeinen Schule eigens beantragen.
    • Die Schulaufsicht benennt bei Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung in Abstimmung mit dem Schulträger mindestens eine allgemeine Schule, die für das Gemeinsame Lernen personell und sächlich ausgestattet ist.
    • Nur in begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden („Umkehr der Beweislast“).
    • Eltern haben weiterhin das Recht eine Förderschule zu wählen, wenn ein entsprechendes Angebot vorhanden ist.

3. Schulpolitischer Auftrag an die Kommunen
  • Gemeinsame Beschulung von Schülern mit und ohne Behinderung als Regelfall erreichen ...
    • durch die Einrichtung von Klassen mit gemeinsamem Unterricht bei zielgleicher Ausbildung
    • durch die Einrichtung von integrativen Lerngruppen bei zieldifferenter Ausbildung

Ziele des Wandels

  • Stigmatisierung vermeiden, Unterstützung sichern
  • Gemeinsames Lernen in größtmöglichem Maße realisieren (Primat der inneren Differenzierung und Individualisierung)
  • Fördern = integrativer Bestandteil des Unterrichts
  • Entwicklung einer differenzierten Leistungsbewertung

Auftrag an das Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium durch die Stadt Hemer und die Bezirksregierung in Arnsberg

  • Im Vorlauf auf die flächendeckende Einführung des inklusiven Schulsystems verständigten sich die Schulaufsicht und die Kommunen in der Regionalen Bildungskonferenz des Märkischen Kreises darauf, in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 alle Schulformen in eine Erprobung des gemeinsamen Lernens einzubeziehen.
  • Erstmalige Einrichtung einer integrativen Lerngruppe in der Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2013/14
    • Zieldifferenter gemeinsamer Unterricht für Regelschüler und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Lernen"
  • Fortführung des Projektes im Schuljahr 2014/15 ohne Einrichtung von weiteren gemeinsamen Lerngruppen
    • Grund: Das Woeste-Gymnasium wird als Zielschule mit der Aufnahme von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen beauftragt.

Gründe für sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Lernen“

  • Verzögerte Entwicklung der schulischen Lernkompetenzen
  • Frühzeitige Notwendigkeit anderer Lernwege
  • Besondere Unterstützung beim Finden geeigneter Lernstrategien
  • Mehr Zeitbedarf beim Lernen



Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 15.10.2014