Integration von
zugewanderten Schülern mit unzureichenden
Deutsch-Kenntnissen
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Erlassgrundlage
Maßgebend für die Integrationsarbeit an den Schulen ist
der am 28.06.2016 erschienene Erlass:
Der Erlasses fasst die beiden folgenden bis zum Ende des
Schuljahres 2015/16 gültigen Erlasse zusammen:
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Vorgeschichte
Am 23.01.2014 fand in der Bezirksregierung Arnsberg eine
Dienstbesprechung zum
Thema: Zuwanderung von
Familien mit Migrationshintergrund in den Märkischen
Kreis
statt. An dieser Dienstbesprechung nahmen teil:
- Schulleitungen von 12 ausgewählten Schulen des
Märkischen Kreises
- Vertreter der Schulaufsicht in der Bezirksregierung
Arnsberg
- Vertreter des Schulamtes des Märkischen Kreises
- Leitung des Kommunalen Integrationszentrums des
Märkischen Kreises
Tagesordnung
- Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer
- Anlass und Situationsbeschreibung
- Erlasslage Förderung von Schülern mit
Migrationshintergrund
- Vorstellung des „Kommunalen Integrationszentrums“
- Aufgaben
- Unterstützungsmaßnahmen
- Fortbildung
- Material
- Begleitung der Kinder und Jugendlichen von der
Erstberatung beim Kommunalen Integrationszentrum bis
zur Aufnahme in den Schulen
- Konzeptentwicklung / Good-Practice-Beispiel der
Hauptschule „Im Wiesengrund“, Iserlohn
- Aufnahme in den Schulen
- Zuweisung von Integrationsstellen bei der
Einrichtung einer Auffangklasse
- Aussprache • Diskussion
- Austausch in kommunalen Gruppen
- Ausblick
- Verschiedenes
Die Veranstaltung wurde mit dem Zweck durchgeführt, den 12
eingeladenen Schulen ihren neuen Status als „Zielschule“
zu erläutern und sie mit ersten Informationen über die
Umsetzung des Auftrags zu versorgen, der ihnen mit diesem
Status übertragen wurde.
Die Auswahl der Zielschulen war in der vorlaufenden
Regionalen Bildungskonferenz gemeinsam vom Märkischen
Kreis, der Bezirksregierung und der Kommunen des
Märkischen Kreises vorgenommen worden.
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Erläuterung des Begriffs „Zielschule“
Durch Ausweisung von Zielschulen soll für jede Kommune das
Problem der Erstunterbringung derjenigen Kinder von
Immigranten gelöst werden, die
- vor der Auswanderung aus dem Heimatland bereits die
Grundschule absolviert haben und
- nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
um dem Unterricht an einer weiterführenden Schule in
Deutschland folgen zu können.
Während immigrierte Grundschüler von den
Integrationsämtern direkt an den Grundschulen
untergebracht werden, ist die Unterbringung von Kindern an
weiterführenden Schulen vom Grundsatz her eine
Elternangelegenheit. Die Existenz von Zielschulen soll in
jeder Kommune sicherstellen, dass die Eltern an wenigstens
einer der weiterführenden Schule einer jeden Kommune nicht
abgewiesen werden.
Für die Stadt Hemer wählte die
Regionalen Bildungskonferenz das
Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium als Zielschule aus.
In der oben erwähnten Dienstbesprechung, an der auch die
Schulleitung der Gesamtschule Hemer teilnahm, wurde
allerdings versichert, dass dem Gymnasium keine
Doppelbelastung durch die beiden Großprojekte
„Integration“ und „Inklusion“ zugemutet würde: Am
Woeste-Gymnasium wird daher (zumindest vorläufig) keine
weitere „Inklusive Lerngruppe“ (→ Hinweis zur
Begriffsbildung siehe unten) eingerichtet, damit sich
die Schule der Integration von Kinder immigrierter
Familien in dem erforderlichen Umfang widmen kann.
Trotzdem dieser Rücksichtnahme bleibt das
Woeste-Gymnasium auch in das Projekt „Inklusion“
einbezogen; Informationen über dessen Entwicklung sind → hier einsehbar.
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Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme von Schülern mit unzureichenden
Deutschkenntnissen erfolgt an der Zielschule
„Woeste-Gymnasium“ in der Regel nur dann, wenn fallweise
die aufgeführten Bedingungen erfüllt sind:
Fall A
Der Schüler hat im
Herkunftsland bereits die Grundschule absolviert.
Die Anmeldung am Woeste-Gymnasium erfolgt unmittelbar
nach dem Zuzug nach Deutschland, das heißt, der Schüler
besucht zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht schon eine
andere weiterführende deutsche Schule.
Fall B
Der Schüler wurde beim
Zuzug nach Hemer altersgemäß in die 4. Klasse einer
Hemeraner Grundschule aufgenommen.
Die Grundschule begründet, dass sie nicht in der Lage
ist, für den immigrierten Schüler nach Abschluss der 4.
Klasse eine Eignungsprognose hinsichtlich des Besuches
einer weiterführenden Schule zu stellen.
Zuständigkeit der Grundschulen
Für die Entscheidung über den Bildungsweg eines
Schülers, der länger als ein Jahr in der Grundschule
verweilt, ist die Grundschule zuständig. Die Grundschule
erstellt für diesen Schüler eine Eignungsprognose, wie
sie auch für die deutschen Kinder üblich ist.
Wenn die Eltern dieses Kind am Woeste-Gymnasium anmelden
möchten, entscheidet die Schulleitung darüber, ob es zu gleichen Bedingungen
(vorübergehende Nachteilsausgleiche ausgenommen) wie die
deutschen Grundschüler in die Erprobungsstufe
aufgenommen wird.
Sind fallweise die oben aufgeführten Voraussetzungen
gegeben, wird der immigrierte Schüler vorläufig befristet für
maximal zwei Schuljahre in die „Internationale Klasse“
des Woeste-Gymnasiums aufgenommen.
- Im Fall A entscheidet das Woeste-Gymnasium
spätestens nach zwei Jahren darüber, ob der Schüler
unter der Maßgabe einer nachfolgend ziel- und
bedingungsgleichen Beschulung an der Schule
verbleiben kann.
- Im Fall B darf die Zeit, die der Schüler in der
abgebenden deutschen Grundschule verbrachte, in die
Entscheidungsfrist eingerechnet werden.
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Beschulungsziel während des Aufenthalts in der
Internationalen Klasse
Für Schüler der Internationalen Klasse hat die Herstellung
der Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache
oberste Priorität.
Darüber hinaus werden sie ebenso wie alle Regelschüler,
den gegebenen Möglichkeiten entsprechend, individuell in
ihrer persönlichen und schulischen Gesamtentwicklung, also
auch im Erwerb von Fachkompetenzen, gefördert.
Im Zeitraum, in dem die Schüler der Internationalen Klasse
angehören, kann gegenüber den Regelschülern eine
„zieldifferente Beschulung“ stattfinden.
Das Beschulungsziel ist zum Zeitpunkt der Aufnahme in die
Internationale Klasse in der Regel noch diffus; es wird
aber im Laufe der Beschulung schrittweise geschärft. Das
Beschulungsziel hängt im Wesentlichen von drei Faktoren
ab:
- Intellektuelle Fähigkeiten, die dem Schüler zu eigen
sind
- Schulwissen, das der Schüler bereits im
Herkunftsland erworben hat
- Alter zum Zeitpunkt der Aufnahme
Während die beiden ersten Punkte selbsterklärend sind, ist
zum dritten anzumerken, dass ein höheres Alter in der
Regel einen einschränkenden Einfluss auf das
Beschulungsziel hat. Beispielsweise stellt das Bestehen
der Abiturprüfung besondere Anforderungen an die
Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache, denen
ein Schüler erst nach einer Reihe von Jahren gerecht
werden kann. In vielen Fällen ist davon auszugehen, dass
das Abitur nur über den Zweiten Bildungsweg erreicht
werden kann.
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Übergang in die Regelbeschulung
Spätestens nach zwei Jahren der Förderung in der
Internationalen Klasse, das heißt, in der Regel zum
zweiten Versetzungstermin befindet die Klassenkonferenz im
Benehmen mit der Leitung der Internationalen Klasse über
den Übergang in die Regelbeschulung, die in der Mehrzahl
der Fälle mit einem Wechsel der Schulform verbunden ist.
Mit dem Übergang in die Regelbeschulung endet prinzipiell
die zieldifferente Beschulung (sieh auch unten: Abgrenzung
vom Inklusionsprojekt). Trotzdem können dem Schüler nach
dem Eintritt in die Regelbeschulung bis zum Eintritt in
die Qualifikationsphase der Oberstufe Nachteilsausgleiche
in abnehmender Intensität gewährt werden.
Die Entscheidung der Klassenkonferenz über die weitere
Schullaufbahn berücksichtigt folgende Aspekte:
- Erworbene Fähigkeit zur Kommunikation in der
deutschen Sprache
- Prognose hinsichtlich des weiteren Fortschritts im
Erwerb der deutschen Sprache
- Entwicklung der Fachleistungen
- Allgemeine Eignungskriterien
- Kognitive Kriterien
- Auffassungsvermögen
- Einsichts- und Abstraktionsfähigkeit
- Logisches Denkvermögen
- Lerntempo
- Affektive Kriterien
- Sachinteresse
- Lernbereitschaft
- Leistungsmotivation
- Arbeitshaltung
Bestandteile Entscheidung für eine Übernahme in eine
Regelklasse des Woeste-Gymnasiums:
- Auswahl der aufnehmenden Jahrgangsstufe
- Auswahl der Parallelklasse
- Ausweisung der Bedingungen für den Verbleib an der
Schule, z.B.:
- Teilnahme an Tutorien
- Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen
- Akzeptanz des Verfahrens am Ende der
Erprobungsstufe
Bestandteile Entscheidung für einen Schulformwechsel
- Begründung der Überweisung an eine andere Schulform
- Empfehlung von geeigneten Schulformen
- Empfehlung von einer geeigneten Jahrgangsstufe
Abgrenzung vom Inklusionsprojekt
Die Aufnahme von Schülern mit unzureichenden
Deutschkenntnissen an eine Zielschule unterscheidet sich
in wesentlichen Punkten von der Aufnahme behinderter
Kinder in „Inklusive Lerngruppen“ an weiterführende
„Schulen des gemeinsamen Lernens“.
- Bei der Aufnahme in eine „Inklusive Lerngruppe“
ist vielen Fällen von vornherein von einer zieldifferenten
Beschulung auszugehen. Das bedeutet, dass
das schulformspezifische Bildungsziel der Schule und
das individuelle Bildungsziel des behinderten Kindes
nicht
übereinstimmen.
- Beispielsweise findet die Aufnahme von Kindern
mit Lernbehinderung an ein Gymnasium oder eine
Realschule immer unter der Maßgabe einer
zieldifferenten Beschulung statt. Das Bildungsziel
der lernbehinderten Kinder ist hier, abweichend vom
Bildungsziel der Schule, nur der
Hauptschulabschluss.
- Auf der Grundlage des Konzepts der
zieldifferenten Beschulung werden behinderte Schüler
nicht probeweise, sondern sofort endgültig für die
Dauer von sechs Schuljahren an weiterführende
„Schulen des gemeinsamen Lernens“ aufgenommen.
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Intergrationskonzept des
Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums
Internationale Klasse
- Alle Schüler, die aufgrund ihrer unzureichenden
Deutschkenntnisse für maximal zwei Jahre befristet
aufgenommen werden, bilden zusammen die
„Internationale Klasse“ des
Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums.
- Die Internationale Klasse wird von einem
Klassenleiter geführt.
- Die Internationale Klasse besitzt einen eigenen
Klassenraum.
- Die Internationale Klasse besitzt einen eigenen
Stundenplan.
- Aufgrund unzureichender Personalressourcen existiert
die Internationale Klasse im Stundenplan der Schule in
weniger als 33 Wochenstunden, welche für die
Stammklassen obligatorisch sind.
Stammklasse
- Jeder Schüler der Internationalen Klasse ist
gleichzeitig (primär!) Mitglied einer regulärer Klasse
der Sekundarstufe I des Gymnasiums, die als seine
„Stammklasse“ bezeichnet wird.
- Die Verteilung der Schüler der Internationalen
Klasse auf die Stammklassen erfolgt nach folgenden
Gesichtspunkten:
- Herstellung günstiger Bedingungen für die
schrittweise Integration in den regulären
Fachunterricht
- Optimierung der Bedingungen für den Erwerb der
deutschen Sprache
- Schaffung günstiger Voraussetzungen für die
soziale Integration
- Gleichverteilung der Belastung der Stammklassen
mit Integrationsaufgaben
Vorrangige Unterrichtsziele
- Jeder Schüler der Internationalen Klasse soll auf
möglichst kurzem Weg vollständig in den
Regelunterricht des Woeste-Gymnasiums oder einer
anderen weiterführenden Schule Hemers integriert
werden.
- Da ein Schüler in nahezu allen Unterrichtsfächern
nur dann erfolgreich mitarbeiten kann, wenn er über
eine elementare Kommunikationsfähigkeit in der
deutschen Sprache verfügt, hat der Erwerb dieser
Fähigkeit absoluten Vorrang.
Zweigleisiger Erwerb der Kommunikationsfähigkeit in der
deutschen Sprache
- Die systematische
Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache erfolgt
durch das Unterrichtsprogramm der Internationalen
Klasse.
- Die informelle
Förderung des Spracherwerbs erfolgt durch die
Teilnahme an dem Regelunterricht der Stammklasse.
- Beide Gleise haben ihre spezifische Wirkung auf den
Schüler; ihre Bedeutung ist gleich hoch anzusetzen.
Unterricht in der Internationalen Klasse
- Der Unterricht in der Internationalen Klasse dient
schwerpunktmäßig dem Erwerb der deutschen Sprache. Es
handelt sich in der Regel um Unterricht im Fach
„Deutsch als Fremdsprache (DaF)“.
- Für die einzelnen Unterrichtsstunden in der
Internationalen Klasse werden in bilateraler Absprache
mit den Leitern der Stammklassen „beschulbare Stundengruppen“
zusammengestellt. Die jeweils nicht anwesenden Schüler
partizipieren in regulärer Weise am Unterricht ihrer
Stammklasse. Folgende Kriterien werden bei der
Zusammenstellung der Stundengruppen vorrangig
beachtet:
- Entwicklungsstand in der Beherrschung der
deutschen Sprache
- Relevanz des gleichzeitig stattfindenden
Unterrichts in der Stammklasse
- Altersmäßige Passung
- Gruppengröße
- Der überwiegende Teil der Unterrichtsstunden der
Internationalen Klasse findet gleichzeitig mit dem
Regelunterricht der Stammklassen statt. Nur ein
kleinerer Teil dehnt sich über den obligatorischen
Zeitrahmen (33 Stunden) in den offenen Zeitrahmen (7
Stunden) des Ganztags (insgesamt 40 Stunden) hinein
aus. Im letzteren Fall handelt es sich im Wesentlichen
um zusätzliche DaF-Tutorien, die im Rahmen der
Individuellen Förderung am Woerste-Gymnasium
eingerichtet werden.
Individualisierung des Stundenplans
- Wie aus den vorangehenden Ausführungen deutlich
wird, nimmt jeder Schüler der Internationalen Klasse
zunächst grundsätzlich am Unterricht seiner
Stammklasse teil, der in indirekter, natürlicher Weise
über alle Fächer hinweg zur Förderung des Erwerbs der
Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache in
erheblichem Maße beiträgt.
- Der Zusammenstellung der Stundengruppen für die
Internationale Klasse entsprechend, verlässt der
Schüler den Unterricht der Stammklasse stundenweise
„durch die Drehtür“, um im abnehmenden Maße am
DaF-Unterricht der Internationalen Klasse
teilzunehmen.
- Die so geartete Individualisierung der Stundenpläne
erfolgt in enger Absprache zwischen
- dem Leiter der Internationalen Klasse,
- dem Leiter der Stammklasse,
- den Fachlehrern der Stammklasse und
- dem Schüler.
Auswirkungen der Individualisierung auf die Gestaltung des
Unterrichts
- Trotz der beschriebenen Teilgruppenbildung muss der
Unterricht in der Internationalen Klasse aufgrund der
unterschiedlichen Kompetenzstände und Lernfortschritte
der Schüler einen hohen Grad an Binnendifferenzierung
aufweisen.
- Die Struktur der vorhandenen Personalversorgung
macht es außerdem notwendig, den DaF-Unterricht auf
mehrere Lehrkräfte zu verteilen.
- Unter diesen beiden schwierigen Bedingungen sind
folgende Maßnahmen zwingend erforderlich, wenn ein
geordneter Lernfortschritt gewährleistet werden soll:
- Klare Strukturierung des DaF-Unterrichts in eine
Sequenz von Lerneinheiten
- Dokumentation des Bearbeitungsstandes dieser
Sequenz für jeden einzelnen Schüler
Weitere Merkmale des Unterrichts in der Internationalen
Klasse
- Allein die notwendige Individualisierung des
Lernfortschritts lässt es im Regelfall nicht zu, dass
der Unterricht in der Internationalen Klasse vom
Lehrer im Klassenplenum durchgeführt und zentral
gesteuert wird.
- Da Schüler der relevanten Altersgruppe in der Regel
weder den Willen, noch die Disziplin, die Ausdauer
oder die Aufmerksamkeit von Erwachsenen in den
Lernprozess einbringen, geben fremdsprachliche
VHS-Kurse grundsätzlich kein methodisches Vorbild für
den Unterricht in der Internationalen Klasse ab.
- Die wichtigste Sozialform für den Lernbetrieb ist
das (temporäre) „Tandem“, weil es einerseits das
höchste Maß an Interaktion hervorruft, andererseits
für Binnendifferenzierung viel Raum eröffnet. Wenn es
die Lernstände zulassen, bilden jeweils zwei oder drei
Tandems eine Arbeitsgruppe, die sich mit der gleichen
Lerneinheit auseinandersetzt.
- Unabhängig von der Sozialform, insbesondere in
Plenumsphasen, ist für ein Maximum an
Handlungsorientierung und Schüleraktivierung zu
sorgen.
- Schlechtes Beispiel:
- Die Lehrkraft führt die Namen einer Reihe
von greifbaren Gegenständen ein
(Kugelschreiber, Radiergummi, Federtasche,
...).
- Der Lehrkraft hält anschließend nacheinander
Gegenstände hoch in die Luft und fragt das
Plenum: „Was ist das?“
- Einer der sich meldenden Schüler erhält
jeweils den Zuschlag und antwortet,
beispielsweise: „Das ist ein Kugelschreiber!“
- Die übrigen Schüler verfolgen stumm mit
zunehmender Langeweile und Unaufmersamkeit das
Geschehen.
- Gutes Beispiel:
- Die Lehrkraft führt die Namen einer Reihe
von greifbaren Gegenständen ein
(Kugelschreiber, Radiergummi, Federtasche,
...).
- Mit Hilfe eines Tandems im „Fischglas“
demonstriert der Lehrer das Arbeitsformat:
- Ein Schüler fragt unter Hinweis auf
einen Gegenstand oder ein Bild „Was ist
das?“.
- Der Partner antwortet beispielsweise
„Das ist ein Kugelschreiber!“
- Dann wechseln die Rollen.
- Nach der Demonstration werden alle Schüler
angewiesen, in Tandems das demonstrierte
Arbeitsformat anzuwenden.
- Die Lehrkraft wechselt von Tandem zu Tandem,
um den Lernprozess zu unterstützen.
- Ein weiteres wichtiges Prinzip der Gestaltung des
Unterrichts in der Internationalen Klasse muss die
„methodische Abwechslung“ sein. Während die Schüler
einer Regelklasse automatisch ein hohes Maß an
Abwechslung durch den stündlich wechselnden
Fachunterricht erfahren, besteht im Unterricht in der
Internationalen Klasse durch das immer gleiche Ziel
„Spracherwerb“ die große Gefahr von Eintönigkeit. Um
dieses Problem zu überwinden, ist der „explizite
Sprachunterricht“
- einerseits methodisch möglichst vielfältig und
abwechslungsreich zu gestalten,
- andererseits an vielen Stellen durch einen
„impliziten Sprachunterricht“ zu durchbrechen oder
zu ersetzen:
- Wir singen ein Lied.
- Wir sagen einen Reim auf.
- Wir lesen eine Bildergeschichte („Comic“)
vor.
- Wir tragen einen Dialog in einer Spielszene
vor.
- Wir machen eine Radioansage.
- Wir bringen einen „Schlachtruf“ aus.
- Wir hören eine Geschichte (Hörbuch).
- Wir schauen einen Kurzvideo.
- usw. usf.
Datenbank „InterKlasse“
- Zur organisatorischen Bewältigung der
individualisierten unterrichtlichen Integration steht
eine relationale Datenbank zur Verfügung, die folgende
Dienste anbietet:
- Überblick über die Klassenzusammensetzung
- Wiedergabe des Stundenangebots der
Internationalen Klasse
- Darstellung der wichtigsten Individualdaten der
Schüler
- Wiedergabe der individuellen Stundenpläne aller
Schüler
- Dokumentation der durchgeführten Stunden in der
internationalen Klasse
- Dokumentation von Absenzen (stundenbezogen und
schülerbezogen)
- Wiedergabe des DaF-Lehrplans als Folge von
Einheiten
- Dokumentation der individuellen Kompetenzstände
und Lernfortschritte der Schüler
- Die Datenbank wird zur Einsichtnahme exklusiv für
alle Lehrkräfte des Woeste-Gymnasiums im hausinternen
Netzwerk geöffnet.
Unterstützung durch Sprachscouts
- In Zusammenarbeit mit dem Rotary-Club Hemer sollen
in der deutschen Schülerschaft des Gymnasiums
Sprach-Scouts ausgebildet werden, die die Integration
der ausländischen Schüler sprachlich und sozial
außerhalb des Unterrichts unterstützen.
- Die Beschreibung dieses Teilprojekts wird ergänzt,
sobald es konkrete Formen angenommen hat.
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Ressourcen
Für die Bewältigung der Integrationsaufgabe durch
Einrichtung der Internationalen Klasse ist der Personalbedarf des
Woeste-Gymnasium erhöht worden.
Ein grundlegendes Problem ist jedoch die Realisierung von
Bedarfserhöhungen. Diese werden nicht automatisch in
Stellen umgesetzt, die zur Besetzung ausgeschrieben werden
können. Die Erhöhungen bringen Schulen nur in eine bessere
Position, wenn die vom Land zur Neubesetzung freigegebenen
Stellen auf die Schulen verteilt werden.
Da im Rahmen der Integration jedoch ein
(fach-)spezifischer Bedarf gedeckt werden muss, ist es
zwingend erforderlich, dass Stellenzuschläge unabhängig
von der sonstigen Personalversorgung der Schule so durch
Einstellungen realisiert werden können, wie es in der
Praxis der Elternzeitvertretung üblich ist.
Mit der Zuweisung einer Integrationsstelle entsprach die
Bezirksregierung im November 2015 diesem Erfordernis.
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Hinweise zur Begriffsbildung
Schulprojekt
„Inklusion“
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Umsetzung der UN-Konvention zum Behindertenrecht
in der Schule durch gemeinsamen Unterricht für
Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung |
Ort gemeinsamen
Lernens |
Von den Kommunen ausgewählte Schulen, in denen
„inklusive“ Lerngruppen gebildet und mit der
Zuweisung von sonderpädagogischem Personal
unterstützt werden
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„Inklusive
Lerngruppe“ |
Lerngruppen, in denen Schüler mit
sonderpädgogischem Förderbedarf gemeinsam mit
Schülern ohne sonderpädgogischem Förderbedarf
unterrichtet werden. |
Projekt
„Integration“
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Integration von zugewanderten Mitbürgern mit und
ohne deutsche Sprachkenntnisse durch Bildung von
der Kita bis zur Berufsausbildung
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Zielschule
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Schule, in der Kinder von Immigranten, die über
unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, in einer
Auffangklasse mit einer grundlegenden
Kommunikationsfähigkeit ausgestattet werden
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„Internationale
Klasse“
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Bezeichnung für eine Auffang- oder
Vorbereitungsklasse, in der Kinder von Immigranten
temporär (maximal zwei Jahre lang) die für einen
weiteren Schulbesuch erforderliche
Kommunikationsfähigkeit erwerben sollen. |
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