Schulprogramm Individuelle Förderung Integration

Fragen und Antworten
Integration von zugewanderten Schülern mit unzureichenden Deutsch-Kenntnissen

Erlassgrundlage

Maßgebend für die Integrationsarbeit an den Schulen ist der am 28.06.2016 erschienene Erlass:
Der Erlasses fasst die beiden folgenden bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 gültigen Erlasse zusammen:

Vorgeschichte

Am 23.01.2014 fand in der Bezirksregierung Arnsberg eine Dienstbesprechung zum

Thema: Zuwanderung von Familien mit Migrationshintergrund in den Märkischen Kreis

statt. An dieser Dienstbesprechung nahmen teil:
  • Schulleitungen von 12 ausgewählten Schulen des Märkischen Kreises
  • Vertreter der Schulaufsicht in der Bezirksregierung Arnsberg
  • Vertreter des Schulamtes des Märkischen Kreises
  • Leitung des Kommunalen Integrationszentrums des Märkischen Kreises
Tagesordnung
  1. Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer
  2. Anlass und Situationsbeschreibung
  3. Erlasslage Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund
  4. Vorstellung des „Kommunalen Integrationszentrums“
    • Aufgaben
    • Unterstützungsmaßnahmen
    • Fortbildung
    • Material
  5. Begleitung der Kinder und Jugendlichen von der Erstberatung beim Kommunalen Integrationszentrum bis zur Aufnahme in den Schulen
  6. Konzeptentwicklung / Good-Practice-Beispiel der Hauptschule „Im Wiesengrund“, Iserlohn
  7. Aufnahme in den Schulen
  8. Zuweisung von Integrationsstellen bei der Einrichtung einer Auffangklasse
  9. Aussprache • Diskussion
  10. Austausch in kommunalen Gruppen
  11. Ausblick
  12. Verschiedenes
Die Veranstaltung wurde mit dem Zweck durchgeführt, den 12 eingeladenen Schulen ihren neuen Status als „Zielschule“ zu erläutern und sie mit ersten Informationen über die Umsetzung des Auftrags zu versorgen, der ihnen mit diesem Status übertragen wurde.

Die Auswahl der Zielschulen war in der vorlaufenden Regionalen Bildungskonferenz gemeinsam vom Märkischen Kreis, der Bezirksregierung und der Kommunen des Märkischen Kreises vorgenommen worden.

Erläuterung des Begriffs „Zielschule“

Durch Ausweisung von Zielschulen soll für jede Kommune das Problem der Erstunterbringung derjenigen Kinder von Immigranten gelöst werden, die
  • vor der Auswanderung aus dem Heimatland bereits die Grundschule absolviert haben und
  • nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht an einer weiterführenden Schule in Deutschland folgen zu können.
Während immigrierte Grundschüler von den Integrationsämtern direkt an den Grundschulen untergebracht werden, ist die Unterbringung von Kindern an weiterführenden Schulen vom Grundsatz her eine Elternangelegenheit. Die Existenz von Zielschulen soll in jeder Kommune sicherstellen, dass die Eltern an wenigstens einer der weiterführenden Schule einer jeden Kommune nicht abgewiesen werden.

Für die Stadt Hemer wählte die Regionalen Bildungskonferenz das Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasium als Zielschule aus.

In der oben erwähnten Dienstbesprechung, an der auch die Schulleitung der Gesamtschule Hemer teilnahm, wurde allerdings versichert, dass dem Gymnasium keine Doppelbelastung durch die beiden Großprojekte „Integration“ und „Inklusion“ zugemutet würde: Am Woeste-Gymnasium wird daher (zumindest vorläufig) keine weitere „Inklusive Lerngruppe“ (→ Hinweis zur Begriffsbildung siehe unten) eingerichtet, damit sich die Schule der Integration von Kinder immigrierter Familien in dem erforderlichen Umfang widmen kann.

Trotzdem dieser Rücksichtnahme bleibt das Woeste-Gymnasium auch in das Projekt „Inklusion“ einbezogen; Informationen über dessen Entwicklung sind → hier einsehbar.

Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme von Schülern mit unzureichenden Deutschkenntnissen erfolgt an der Zielschule „Woeste-Gymnasium“ in der Regel nur dann, wenn fallweise die aufgeführten Bedingungen erfüllt sind:
Fall A
Der Schüler hat im Herkunftsland bereits die Grundschule absolviert.
Die Anmeldung am Woeste-Gymnasium erfolgt unmittelbar nach dem Zuzug nach Deutschland, das heißt, der Schüler besucht zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht schon eine andere weiterführende deutsche Schule.

Fall B
Der Schüler wurde beim Zuzug nach Hemer altersgemäß in die 4. Klasse einer Hemeraner Grundschule aufgenommen.
Die Grundschule begründet, dass sie nicht in der Lage ist, für den immigrierten Schüler nach Abschluss der 4. Klasse eine Eignungsprognose hinsichtlich des Besuches einer weiterführenden Schule zu stellen.

Zuständigkeit der Grundschulen

Für die Entscheidung über den Bildungsweg eines Schülers, der länger als ein Jahr in der Grundschule verweilt, ist die Grundschule zuständig. Die Grundschule erstellt für diesen Schüler eine Eignungsprognose, wie sie auch für die deutschen Kinder üblich ist.

Wenn die Eltern dieses Kind am Woeste-Gymnasium anmelden möchten, entscheidet die Schulleitung darüber, ob es zu gleichen Bedingungen (vorübergehende Nachteilsausgleiche ausgenommen) wie die deutschen Grundschüler in die Erprobungsstufe aufgenommen wird.

Sind fallweise die oben aufgeführten Voraussetzungen gegeben, wird der immigrierte Schüler vorläufig befristet für maximal zwei Schuljahre in die „Internationale Klasse“ des Woeste-Gymnasiums aufgenommen.
  • Im Fall A entscheidet das Woeste-Gymnasium spätestens nach zwei Jahren darüber, ob der Schüler unter der Maßgabe einer nachfolgend ziel- und bedingungsgleichen Beschulung an der Schule verbleiben kann.
  • Im Fall B darf die Zeit, die der Schüler in der abgebenden deutschen Grundschule verbrachte, in die Entscheidungsfrist eingerechnet werden.

Beschulungsziel während des Aufenthalts in der Internationalen Klasse

Für Schüler der Internationalen Klasse hat die Herstellung der Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache oberste Priorität.

Darüber hinaus werden sie ebenso wie alle Regelschüler, den gegebenen Möglichkeiten entsprechend, individuell in ihrer persönlichen und schulischen Gesamtentwicklung, also auch im Erwerb von Fachkompetenzen, gefördert.

Im Zeitraum, in dem die Schüler der Internationalen Klasse angehören, kann gegenüber den Regelschülern eine „zieldifferente Beschulung“ stattfinden.

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Das Beschulungsziel ist zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Internationale Klasse in der Regel noch diffus; es wird aber im Laufe der Beschulung schrittweise geschärft. Das Beschulungsziel hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:
  1. Intellektuelle Fähigkeiten, die dem Schüler zu eigen sind
  2. Schulwissen, das der Schüler bereits im Herkunftsland erworben hat
  3. Alter zum Zeitpunkt der Aufnahme
Während die beiden ersten Punkte selbsterklärend sind, ist zum dritten anzumerken, dass ein höheres Alter in der Regel einen einschränkenden Einfluss auf das Beschulungsziel hat. Beispielsweise stellt das Bestehen der Abiturprüfung besondere Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache, denen ein Schüler erst nach einer Reihe von Jahren gerecht werden kann. In vielen Fällen ist davon auszugehen, dass das Abitur nur über den Zweiten Bildungsweg erreicht werden kann.

Übergang in die Regelbeschulung

Spätestens nach zwei Jahren der Förderung in der Internationalen Klasse, das heißt, in der Regel zum zweiten Versetzungstermin befindet die Klassenkonferenz im Benehmen mit der Leitung der Internationalen Klasse über den Übergang in die Regelbeschulung, die in der Mehrzahl der Fälle mit einem Wechsel der Schulform verbunden ist.

Mit dem Übergang in die Regelbeschulung endet prinzipiell die zieldifferente Beschulung (sieh auch unten: Abgrenzung vom Inklusionsprojekt). Trotzdem können dem Schüler nach dem Eintritt in die Regelbeschulung bis zum Eintritt in die Qualifikationsphase der Oberstufe Nachteils­ausgleiche in abnehmender Intensität gewährt werden.

Die Entscheidung der Klassenkonferenz über die weitere Schullaufbahn berücksichtigt folgende Aspekte:
  • Erworbene Fähigkeit zur Kommunikation in der deutschen Sprache
  • Prognose hinsichtlich des weiteren Fortschritts im Erwerb der deutschen Sprache
  • Entwicklung der Fachleistungen
  • Allgemeine Eignungskriterien
    • Kognitive Kriterien
      • Auffassungsvermögen
      • Einsichts- und Abstraktionsfähigkeit
      • Logisches Denkvermögen
      • Lerntempo
    • Affektive Kriterien
      • Sachinteresse
      • Lernbereitschaft
      • Leistungsmotivation
      • Arbeitshaltung

Bestandteile Entscheidung für eine Übernahme in eine Regelklasse des Woeste-Gymnasiums:
  • Auswahl der aufnehmenden Jahrgangsstufe
  • Auswahl der Parallelklasse
  • Ausweisung der Bedingungen für den Verbleib an der Schule, z.B.:
    • Teilnahme an Tutorien
    • Teilnahme an Sprachfördermaßnahmen
    • Akzeptanz des Verfahrens am Ende der Erprobungsstufe

Bestandteile Entscheidung für einen Schulformwechsel
  • Begründung der Überweisung an eine andere Schulform
  • Empfehlung von geeigneten Schulformen
  • Empfehlung von einer geeigneten Jahrgangsstufe

Abgrenzung vom Inklusionsprojekt

Die Aufnahme von Schülern mit unzureichenden Deutschkenntnissen an eine Zielschule unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Aufnahme behinderter Kinder in „Inklusive Lerngruppen“ an weiterführende „Schulen des gemeinsamen Lernens“.
  • Bei der Aufnahme in eine „Inklusive Lerngruppe“ ist vielen Fällen von vornherein von einer zieldifferenten Beschulung auszugehen. Das bedeutet, dass das schulformspezifische Bildungsziel der Schule und das individuelle Bildungsziel des behinderten Kindes nicht übereinstimmen.
  • Beispielsweise findet die Aufnahme von Kindern mit Lernbehinderung an ein Gymnasium oder eine Realschule immer unter der Maßgabe einer zieldifferenten Beschulung statt. Das Bildungsziel der lernbehinderten Kinder ist hier, abweichend vom Bildungsziel der Schule, nur der Hauptschulabschluss.
  • Auf der Grundlage des Konzepts der zieldifferenten Beschulung werden behinderte Schüler nicht probeweise, sondern sofort endgültig für die Dauer von sechs Schuljahren an weiterführende „Schulen des gemeinsamen Lernens“ aufgenommen.

Intergrationskonzept des Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums

Internationale Klasse
  • Alle Schüler, die aufgrund ihrer unzureichenden Deutschkenntnisse für maximal zwei Jahre befristet aufgenommen werden, bilden zusammen die „Internationale Klasse“ des Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums.
  • Die Internationale Klasse wird von einem Klassenleiter geführt.
  • Die Internationale Klasse besitzt einen eigenen Klassenraum.
  • Die Internationale Klasse besitzt einen eigenen Stundenplan.
  • Aufgrund unzureichender Personalressourcen existiert die Internationale Klasse im Stundenplan der Schule in weniger als 33 Wochenstunden, welche für die Stammklassen obligatorisch sind.

Stammklasse
  • Jeder Schüler der Internationalen Klasse ist gleichzeitig (primär!) Mitglied einer regulärer Klasse der Sekundarstufe I des Gymnasiums, die als seine „Stammklasse“ bezeichnet wird.
  • Die Verteilung der Schüler der Internationalen Klasse auf die Stammklassen erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten:
    • Herstellung günstiger Bedingungen für die schrittweise Integration in den regulären Fachunterricht
    • Optimierung der Bedingungen für den Erwerb der deutschen Sprache
    • Schaffung günstiger Voraussetzungen für die soziale Integration
    • Gleichverteilung der Belastung der Stammklassen mit Integrationsaufgaben

Vorrangige Unterrichtsziele
  • Jeder Schüler der Internationalen Klasse soll auf möglichst kurzem Weg vollständig in den Regelunterricht des Woeste-Gymnasiums oder einer anderen weiterführenden Schule Hemers integriert werden.
  • Da ein Schüler in nahezu allen Unterrichtsfächern nur dann erfolgreich mitarbeiten kann, wenn er über eine elementare Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache verfügt, hat der Erwerb dieser Fähigkeit absoluten Vorrang.

Zweigleisiger Erwerb der Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache
  • Die systematische Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache erfolgt durch das Unterrichtsprogramm der Internationalen Klasse.
  • Die informelle Förderung des Spracherwerbs erfolgt durch die Teilnahme an dem Regelunterricht der Stammklasse.
  • Beide Gleise haben ihre spezifische Wirkung auf den Schüler; ihre Bedeutung ist gleich hoch anzusetzen.

Unterricht in der Internationalen Klasse
  • Der Unterricht in der Internationalen Klasse dient schwerpunktmäßig dem Erwerb der deutschen Sprache. Es handelt sich in der Regel um Unterricht im Fach „Deutsch als Fremdsprache (DaF)“.
  • Für die einzelnen Unterrichtsstunden in der Internationalen Klasse werden in bilateraler Absprache mit den Leitern der Stammklassen „beschulbare Stundengruppen“ zusammengestellt. Die jeweils nicht anwesenden Schüler partizipieren in regulärer Weise am Unterricht ihrer Stammklasse. Folgende Kriterien werden bei der Zusammenstellung der Stundengruppen vorrangig beachtet:
    • Entwicklungsstand in der Beherrschung der deutschen Sprache
    • Relevanz des gleichzeitig stattfindenden Unterrichts in der Stammklasse
    • Altersmäßige Passung
    • Gruppengröße
  • Der überwiegende Teil der Unterrichtsstunden der Internationalen Klasse findet gleichzeitig mit dem Regelunterricht der Stammklassen statt. Nur ein kleinerer Teil dehnt sich über den obligatorischen Zeitrahmen (33 Stunden) in den offenen Zeitrahmen (7 Stunden) des Ganztags (insgesamt 40 Stunden) hinein aus. Im letzteren Fall handelt es sich im Wesentlichen um zusätzliche DaF-Tutorien, die im Rahmen der Individuellen Förderung am Woerste-Gymnasium eingerichtet werden.

Individualisierung des Stundenplans
  • Wie aus den vorangehenden Ausführungen deutlich wird, nimmt jeder Schüler der Internationalen Klasse zunächst grundsätzlich am Unterricht seiner Stammklasse teil, der in indirekter, natürlicher Weise über alle Fächer hinweg zur Förderung des Erwerbs der Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache in erheblichem Maße beiträgt.
  • Der Zusammenstellung der Stundengruppen für die Internationale Klasse entsprechend, verlässt der Schüler den Unterricht der Stammklasse stundenweise „durch die Drehtür“, um im abnehmenden Maße am DaF-Unterricht der Internationalen Klasse teilzunehmen.
  • Die so geartete Individualisierung der Stundenpläne erfolgt in enger Absprache zwischen
    • dem Leiter der Internationalen Klasse,
    • dem Leiter der Stammklasse,
    • den Fachlehrern der Stammklasse und
    • dem Schüler.

Auswirkungen der Individualisierung auf die Gestaltung des Unterrichts
  • Trotz der beschriebenen Teilgruppenbildung muss der Unterricht in der Internationalen Klasse aufgrund der unterschiedlichen Kompetenzstände und Lernfortschritte der Schüler einen hohen Grad an Binnendifferenzierung aufweisen.
  • Die Struktur der vorhandenen Personalversorgung macht es außerdem notwendig, den DaF-Unterricht auf mehrere Lehrkräfte zu verteilen.
  • Unter diesen beiden schwierigen Bedingungen sind folgende Maßnahmen zwingend erforderlich, wenn ein geordneter Lernfortschritt gewährleistet werden soll:
    • Klare Strukturierung des DaF-Unterrichts in eine Sequenz von Lerneinheiten
    • Dokumentation des Bearbeitungsstandes dieser Sequenz für jeden einzelnen Schüler

Weitere Merkmale des Unterrichts in der Internationalen Klasse
  • Allein die notwendige Individualisierung des Lernfortschritts lässt es im Regelfall nicht zu, dass der Unterricht in der Internationalen Klasse vom Lehrer im Klassenplenum durchgeführt und zentral gesteuert wird.
  • Da Schüler der relevanten Altersgruppe in der Regel weder den Willen, noch die Disziplin, die Ausdauer oder die Aufmerksamkeit von Erwachsenen in den Lernprozess einbringen, geben fremdsprachliche VHS-Kurse grundsätzlich kein methodisches Vorbild für den Unterricht in der Internationalen Klasse ab.
  • Die wichtigste Sozialform für den Lernbetrieb ist das (temporäre) „Tandem“, weil es einerseits das höchste Maß an Interaktion hervorruft, andererseits für Binnendifferenzierung viel Raum eröffnet. Wenn es die Lernstände zulassen, bilden jeweils zwei oder drei Tandems eine Arbeitsgruppe, die sich mit der gleichen Lerneinheit auseinandersetzt.
  • Unabhängig von der Sozialform, insbesondere in Plenumsphasen, ist für ein Maximum an Handlungsorientierung und Schüleraktivierung zu sorgen.
    • Schlechtes Beispiel:
      • Die Lehrkraft führt die Namen einer Reihe von greifbaren Gegenständen ein (Kugelschreiber, Radiergummi, Federtasche, ...).
      • Der Lehrkraft hält anschließend nacheinander Gegenstände hoch in die Luft und fragt das Plenum: „Was ist das?“
      • Einer der sich meldenden Schüler erhält jeweils den Zuschlag und antwortet, beispielsweise: „Das ist ein Kugelschreiber!“
      • Die übrigen Schüler verfolgen stumm mit zunehmender Langeweile und Unaufmersamkeit das Geschehen.
    • Gutes Beispiel:
      • Die Lehrkraft führt die Namen einer Reihe von greifbaren Gegenständen ein (Kugelschreiber, Radiergummi, Federtasche, ...).
      • Mit Hilfe eines Tandems im „Fischglas“ demonstriert der Lehrer das Arbeitsformat:
        • Ein Schüler fragt unter Hinweis auf einen Gegenstand oder ein Bild „Was ist das?“.
        • Der Partner antwortet beispielsweise „Das ist ein Kugelschreiber!“
        • Dann wechseln die Rollen.
      • Nach der Demonstration werden alle Schüler angewiesen, in Tandems das demonstrierte Arbeitsformat anzuwenden.
      • Die Lehrkraft wechselt von Tandem zu Tandem, um den Lernprozess zu unterstützen.
  • Ein weiteres wichtiges Prinzip der Gestaltung des Unterrichts in der Internationalen Klasse muss die „methodische Abwechslung“ sein. Während die Schüler einer Regelklasse automatisch ein hohes Maß an Abwechslung durch den stündlich wechselnden Fachunterricht erfahren, besteht im Unterricht in der Internationalen Klasse durch das immer gleiche Ziel „Spracherwerb“ die große Gefahr von Eintönigkeit. Um dieses Problem zu überwinden, ist der „explizite Sprachunterricht“
    • einerseits methodisch möglichst vielfältig und abwechslungsreich zu gestalten,
    • andererseits an vielen Stellen durch einen „impliziten Sprachunterricht“ zu durchbrechen oder zu ersetzen:
      • Wir singen ein Lied.
      • Wir sagen einen Reim auf.
      • Wir lesen eine Bildergeschichte („Comic“) vor.
      • Wir tragen einen Dialog in einer Spielszene vor.
      • Wir machen eine Radioansage.
      • Wir bringen einen „Schlachtruf“ aus.
      • Wir hören eine Geschichte (Hörbuch).
      • Wir schauen einen Kurzvideo.
      • usw. usf.

Datenbank „InterKlasse“
  • Zur organisatorischen Bewältigung der individualisierten unterrichtlichen Integration steht eine relationale Datenbank zur Verfügung, die folgende Dienste anbietet:
    • Überblick über die Klassenzusammensetzung
    • Wiedergabe des Stundenangebots der Internationalen Klasse
    • Darstellung der wichtigsten Individualdaten der Schüler
    • Wiedergabe der individuellen Stundenpläne aller Schüler
    • Dokumentation der durchgeführten Stunden in der internationalen Klasse
    • Dokumentation von Absenzen (stundenbezogen und schülerbezogen)
    • Wiedergabe des DaF-Lehrplans als Folge von Einheiten
    • Dokumentation der individuellen Kompetenzstände und Lernfortschritte der Schüler
  • Die Datenbank wird zur Einsichtnahme exklusiv für alle Lehrkräfte des Woeste-Gymnasiums im hausinternen Netzwerk geöffnet.

Unterstützung durch Sprachscouts
  • In Zusammenarbeit mit dem Rotary-Club Hemer sollen in der deutschen Schülerschaft des Gymnasiums Sprach-Scouts ausgebildet werden, die die Integration der ausländischen Schüler sprachlich und sozial außerhalb des Unterrichts unterstützen.
  • Die Beschreibung dieses Teilprojekts wird ergänzt, sobald es konkrete Formen angenommen hat.

Ressourcen

Für die Bewältigung der Integrationsaufgabe durch Einrichtung der Internationalen Klasse ist der Personalbedarf des Woeste-Gymnasium erhöht worden.

Ein grundlegendes Problem ist jedoch die Realisierung von Bedarfserhöhungen. Diese werden nicht automatisch in Stellen umgesetzt, die zur Besetzung ausgeschrieben werden können. Die Erhöhungen bringen Schulen nur in eine bessere Position, wenn die vom Land zur Neubesetzung freigegebenen Stellen auf die Schulen verteilt werden.

Da im Rahmen der Integration jedoch ein (fach-)spezifischer Bedarf gedeckt werden muss, ist es zwingend erforderlich, dass Stellenzuschläge unabhängig von der sonstigen Personalversorgung der Schule so durch Einstellungen realisiert werden können, wie es in der Praxis der Elternzeitvertretung üblich ist.

Mit der Zuweisung einer Integrationsstelle entsprach die Bezirksregierung im November 2015 diesem Erfordernis.

Hinweise zur Begriffsbildung

Schulprojekt „Inklusion“
Umsetzung der UN-Konvention zum Behindertenrecht in der Schule durch gemeinsamen Unterricht für Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung  
Ort gemeinsamen Lernens Von den Kommunen ausgewählte Schulen, in denen „inklusive“ Lerngruppen gebildet und mit der Zuweisung von sonderpädagogischem Personal unterstützt werden
„Inklusive Lerngruppe“ Lerngruppen, in denen Schüler mit sonderpädgogischem Förderbedarf gemeinsam mit Schülern ohne sonderpädgogischem Förderbedarf unterrichtet werden.

Projekt „Integration“
Integration von zugewanderten Mitbürgern mit und ohne deutsche Sprachkenntnisse durch Bildung von der Kita bis zur Berufsausbildung
Zielschule
Schule, in der Kinder von Immigranten, die über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, in einer Auffangklasse mit einer grundlegenden Kommunikationsfähigkeit ausgestattet werden
„Internationale Klasse“
Bezeichnung für eine Auffang- oder Vorbereitungsklasse, in der Kinder von Immigranten temporär (maximal zwei Jahre lang) die für einen weiteren Schulbesuch erforderliche Kommunikationsfähigkeit erwerben sollen.



Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 03.11.2016