Schulprogramm Oberstufe
Besondere Lernleistung
Besondere Lernleistung

Schüler der Jahrgangsstufe Q2 haben die Möglichkeit, eine so genannte „Besondere Lernleistung“ in die Abiturprüfung einzubringen.

Ein von der Schulleitung einberufener Ausschuss hat in einer Dienstbesprechung Dokumente erarbeitet, deren Aussagen die Lehrerkonferenz zugestimmt hat.
  • Kriterien für die Erbringung einer Besonderen Lernleistung
  • Strukturmodell für den Arbeitsprozess und die Dokumentation
  • Ergänzende Hinweise

Kriterienkatalog für die Beurteilung einer Besonderen Lernleistung


A. Rechtsgrundlage (Auszug aus der APO-GOSt)

§ 17 Besondere Lernleistung
  1. Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahl (§ 29) kann Schülerinnen und Schülern eine Besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als Besondere Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen und fachübergreifenden Projekts gelten.

  2. Die Absicht, eine Besondere Lernleistung zu erbringen, muss spätestens am Ende der Jahrgangsstufe Q1 bei der Schule angezeigt werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektor vorgesehen ist, ob die Arbeit als Besondere Lernleistung zugelassen werden kann. Die Arbeit ist spätestens bis zur Zulassung zur Abiturprüfung abzugeben, nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung zu korrigieren und zu bewerten. Ein Rücktritt von der Besonderen Lernleistung muss bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt sein.

    In einem Kolloquium von in der Regel 30 Minuten, das im Zusammenhang mit der Abiturprüfung nach Festlegung durch die Schulleitung stattfindet, stellt der Prüfling vor einem Fachprüfungsausschuss (§ 26) die Ergebnisse der Besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Die Endnote wird aufgrund der insgesamt in der Besonderen Lernleistung und im Kolloquium erbrachten Leistungen gebildet; eine Gewichtung der Teilleistungen findet nicht statt.

  3. Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt werden, muss die individuelle Schülerleistung erkennbar und bewertbar sein.

  4. In der Besonderen Lernleistung sind maximal 15 Punkte erreichbar, die vierfach gewertet werden (§ 29 Abs. 2 und 5).


B. Quantitave Kriterien

Für einen Grundkurs in der Gymnasialen Oberstufe, der zwei Halbjahre umfasst, sind in mindestens 40 Unterrichtswochen je drei Wochenstunden anzusetzen. Zuzüglich der zu erledigen Hausaufgaben (hier durchschnittlich mit mindestens 15 Minuten für jede Kursstunde berücksichtigt) ergibt sich ein Mindestgesamtaufwand von 120 Zeitstunden, der auch für die Erstellung einer Besonderen Lernleistung angesetzt werden muss.

Auszug aus der Handreichung des LSW (Landesinstituts für Schule und Weiterbildung) „Die besondere Lernleistung“ (S. 8)

Der schriftliche Teil der Besonderen Lernleistung geht über die Ziele und Anforderungen der Facharbeit hinaus. [...] Der Umfang des schriftlichen Teils einer Besonderen Lernleistung sollte etwa 30 Textseiten in Maschinenschrift umfassen (Anhang mit Literaturverzeichnis, Quellenangaben, Materialien, Dokumentation usw. nicht eingeschlossen).


Fachspezifische Besonderheiten beeinflussen die Art der Darstellung. Zu Einzelheiten der Textgestaltung wird auf die; → Vereinbarungen zur Erstellung einer Facharbeit verwiesen.

C. Qualitative Kriterien

Auszug aus der Handreichung des LSW „Die besondere Lernleistung“
(vgl. S. 5, Abs. 1, 2)

Im Zentrum [einer Besonderen Lernleistung] aber steht die eigenverantwortliche Gestaltung des Lern- und Arbeitsprozesses, seiner Dokumentation und Präsentation.

Die Prinzipien des selbständigen, wissenschaftspropädeutischen Arbeitens gelten für den gesamten Arbeitsprozess von der Themenwahl und Zielsetzung über die Planung, Informationsbeschaffung und -auswertung, Strukturierung, Bearbeitung, Darstellung und Dokumentation bis zur Präsentation.

Die hier dargestellten Wesensmerkmale Besonderer Lernleistungen müssen von zentraler Bedeutung für ihre Beurteilung sein. Bezogen auf diese Merkmale wird eine Besondere Lernleistung aber nur dann beurteilbar, wenn nicht ein Endprodukt von der Art einer wissenschaftlichen Zeitschriftenveröffentlichung, sondern eine nahtlose Prozessdokumentation vorgelegt wird, die das Durchlaufen der relevanten Prozessschritte nachvollziehbar darstellt sowie die zugehörigen Zwischenprodukte präsentiert, erläutert und auswertet.

Das dargestellte Strukturmodell für den Arbeitsprozess beruht einerseits auf der in der Handreichung des LSW dargestellten Schrittfolge (vgl. S. 12) und andererseits auf den allgemeinen Prinzipien der Projektentwicklung.

Strukturmodell für den Arbeitsprozess und die Dokumentation einer Besonderen Lernleistung

Themenwahl / Projektidee (Vor der Antragsstellung)
  • Ein Arbeitsthema wird ausgewählt, mit einer groben Zielsetzung versehen und inhaltlich umrissen.
  • Das Arbeitsprojekt wird einer groben Realisierungsprüfung (Machbarkeitsstudie) unterzogen.
  • Die Phasenstruktur des Projekts wird skizziert.
  • Eine Aufwandsschätzung wird vorgenommen.
  • Ein vorläufiger Zeitplan wird aufgestellt.

Themenfestlegung / Projektentscheid
  • Das Arbeitsthema, das mit mit einer konkreten Zielsetzung verbunden ist, wird in Absprache mit der betreuenden Lehrkraft vorläufig verbindlich festgelegt.
  • Ein Zeitplan, der die Projektphasen umreißt und Berichtstermine zuordnet, wird mit der betreuenden Lehrkraft vereinbart.
  • Ein Arbeitstagebuch wird angelegt.

Planung und Vorbereitung der Arbeitsschritte
  • Nähere Erkundung des Themenfelds
  • Klärung der Arbeitsmethoden und Vorgehensweise
  • Aufgabentypische genauere Strukturierung des Vorhabens

Analyse der Ausgangslage / des Istzustands
  • Beschaffung der notwendigen Informationen und Materialien / Quellenstudium / ...
  • Festlegung der Auswertungsmethoden
  • Gewinnung von Auswertungsdaten
;
Definition der Produktanforderungen / Beschreibung des Sollzustands
  • Beschreibung der Funktionen / Verwendbarkeiten / Zwecke des Endprodukts
  • Auswahl und Operationalisierung der Qualitätskriterien

Entwurf des Produkts
  • Festlegung der Form / Darstellungsform / der Nutzerschnittstelle des Produkts
  • Erstellung einer Gliederung / eines Strukturmodells
  • Beschreibung der Funktionen der einzelnen Produktelemente und ihrer Bedeutungen für das Gesamtprodukt
  • Beschreibung der Wechselwirkungen der Produktelemente

Herstellung des Produkts
  • Schrittweise Füllung der Gliederung mit Substanz
  • Schrittweise Entwicklung der Produktelemente oder -schichten
  • Schrittweise Ausbildung und Verfeinerung der Funktionen

Anwendung und Überprüfung des Produkts anhand der formulierten Qualitätskriterien
  • Vorbereitung einer Präsentation des Produkts in einem Kolloquium

Es ist bei der Anwendung des Strukturmodells zu beachten, dass
  • vorhabenspezifische Bedingungen in der Regel erhebliche Anpassungen (Umgruppierungen, Auslassungen, Einfügungen, Neuordnungen, Akzentsetzungen ...) erfordern und
  • die lineare Darstellung denkbare oder möglicherweise notwendige Rückkopplungen einzelner Schritte nicht berücksichtigt.

Ergänzende Hinweise

Zum Wesen einer Besonderen Lernleistung
  • Die Besondere Lernleistung wird weniger durch ein wissenschaftliches Traktat repräsentiert, das einen bestimmten Erkenntnisgewinn beschreibt, als durch die Darstellung der Erarbeitung der theoretischen Grundlagen, die für den angestrebten Erkenntnisgewinn erforderlich sind, und des Prozesses, in dem die Erkenntnisse gewonnen werden.
  • Durch diese Maßgabe wird das für die Schüler bestehende Risiko bei der Erstellung einer Besonderen Lernleistung erheblich verringert, andererseits die Möglichkeiten der Betreuer zur Einflussnahme vergrößert und die Beurteilung der Besonderen Lernleistung (einschließlich ihrer Echtheit) beträchtlich erleichtert.

Zum Umfang einer Besonderen Lernleistung
  • Die Angabe hinsichtlich des Umfangs einer Besonderen Lernleistung in der APO-GOSt kann auch wie folgt beschrieben werden:
    Es muss vorstellbar sein, dass eine fiktive Lerngruppe zusammen mit einer Lehrkraft mit den Inhalten einer Besonderen Lernleistung einen einjährigen Grundkursunterricht füllt.

Zu den Einflussmöglichkeiten des Betreuers bei der Themenwahl
  • Die Orientierung am Kriterienkatalog unter Einschluss des Strukturmodells für die Erbringung einer Besonderen Lernleistung ermöglicht den betreuenden Fachlehrkräften akzentsetzend und steuernd bei der Themenfestlegung einzugreifen.

Zur Art der Betreuung der Schüler
  • Auch wenn konkrete inhaltliche Unterstützung der Schüler durch die Betreuer als wertmindernd angesehen werden muss, ist dennoch ein angemessen enger Kontakt erforderlich, damit
    • den wissenschaftlich nicht ausgebildeten Schülern keine allgemein-methodischen Fehlentscheidungen von größerer Tragweite hinsichtlich des Projektziels unterlaufen,
    • die Echtheit der Besonderen Lernleistung schon im Entstehungsprozess erkannt wird,
    • die Beurteilung der Besonderen Lernleistung simultan mit deren Entstehung erwächst und
    • erforderlichenfalls rechtzeitig um externe fachliche Hilfestellung seitens der Betreuer nachgesucht werden kann.;



Autorisation: Lehrerkonferenz
Letzte Änderung: 16.02.2020