Kriterienkatalog für die Beurteilung einer Besonderen
Lernleistung
A. Rechtsgrundlage (Auszug aus der APO-GOSt)
§ 17 Besondere Lernleistung
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Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen
Punktzahl (§ 29) kann Schülerinnen und Schülern
eine Besondere Lernleistung angerechnet werden,
die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei
Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als
Besondere Lernleistung können ein umfassender
Beitrag aus einem von Ländern geförderten
Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden
fachlichen und fachübergreifenden Projekts gelten.
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Die Absicht, eine Besondere Lernleistung zu
erbringen, muss spätestens am Ende der
Jahrgangsstufe Q1 bei der Schule angezeigt werden.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet
in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektor
vorgesehen ist, ob die Arbeit als Besondere
Lernleistung zugelassen werden kann. Die Arbeit
ist spätestens bis zur Zulassung zur Abiturprüfung
abzugeben, nach den Maßstäben und dem Verfahren
für die Abiturprüfung zu korrigieren und zu
bewerten. Ein Rücktritt von der Besonderen
Lernleistung muss bis zur Entscheidung über die
Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt sein.
In einem Kolloquium von in der Regel 30 Minuten,
das im Zusammenhang mit der Abiturprüfung nach
Festlegung durch die Schulleitung stattfindet,
stellt der Prüfling vor einem
Fachprüfungsausschuss (§ 26) die Ergebnisse der
Besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und
antwortet auf Fragen. Die Endnote wird aufgrund
der insgesamt in der Besonderen Lernleistung und
im Kolloquium erbrachten Leistungen gebildet; eine
Gewichtung der Teilleistungen findet nicht statt.
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Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und
Schüler beteiligt werden, muss die individuelle
Schülerleistung erkennbar und bewertbar sein.
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In der Besonderen Lernleistung sind maximal 15
Punkte erreichbar, die vierfach gewertet werden (§
29 Abs. 2 und 5).
B. Quantitave Kriterien
Für einen Grundkurs in der Gymnasialen Oberstufe, der zwei
Halbjahre umfasst, sind in mindestens 40 Unterrichtswochen
je drei Wochenstunden anzusetzen. Zuzüglich der zu
erledigen Hausaufgaben (hier durchschnittlich mit
mindestens 15 Minuten für jede Kursstunde berücksichtigt)
ergibt sich ein Mindestgesamtaufwand von 120 Zeitstunden,
der auch für die Erstellung einer Besonderen Lernleistung
angesetzt werden muss.
Auszug aus der Handreichung des LSW (Landesinstituts
für Schule und Weiterbildung) „Die besondere
Lernleistung“ (S. 8)
Der schriftliche Teil der
Besonderen Lernleistung geht über die Ziele und
Anforderungen der Facharbeit hinaus. [...] Der Umfang
des schriftlichen Teils einer Besonderen Lernleistung
sollte etwa 30 Textseiten in Maschinenschrift umfassen
(Anhang mit Literaturverzeichnis, Quellenangaben,
Materialien, Dokumentation usw. nicht eingeschlossen).
Fachspezifische Besonderheiten beeinflussen die Art der
Darstellung. Zu Einzelheiten der Textgestaltung wird auf
die; → Vereinbarungen zur
Erstellung einer Facharbeit verwiesen.
C. Qualitative Kriterien
Auszug aus der
Handreichung des LSW „Die besondere Lernleistung“
(vgl. S. 5, Abs. 1, 2)
Im Zentrum [einer Besonderen Lernleistung] aber steht die
eigenverantwortliche Gestaltung des Lern- und
Arbeitsprozesses, seiner Dokumentation und Präsentation.
Die Prinzipien des selbständigen,
wissenschaftspropädeutischen Arbeitens gelten für den
gesamten Arbeitsprozess von der Themenwahl und Zielsetzung
über die Planung, Informationsbeschaffung und -auswertung,
Strukturierung, Bearbeitung, Darstellung und Dokumentation
bis zur Präsentation.
Die hier dargestellten Wesensmerkmale Besonderer
Lernleistungen müssen von zentraler Bedeutung für ihre
Beurteilung sein. Bezogen auf diese Merkmale wird eine
Besondere Lernleistung aber nur dann beurteilbar, wenn
nicht ein Endprodukt von der Art einer wissenschaftlichen
Zeitschriftenveröffentlichung, sondern eine nahtlose Prozessdokumentation
vorgelegt wird, die das Durchlaufen der relevanten
Prozessschritte nachvollziehbar darstellt sowie die
zugehörigen Zwischenprodukte präsentiert, erläutert und
auswertet.
Das dargestellte Strukturmodell für den Arbeitsprozess
beruht einerseits auf der in der Handreichung des LSW
dargestellten Schrittfolge (vgl. S. 12) und andererseits
auf den allgemeinen Prinzipien der Projektentwicklung.
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Strukturmodell für den Arbeitsprozess und die
Dokumentation einer Besonderen Lernleistung
Themenwahl / Projektidee (Vor der Antragsstellung)
- Ein Arbeitsthema wird ausgewählt, mit einer groben
Zielsetzung versehen und inhaltlich umrissen.
- Das Arbeitsprojekt wird einer groben
Realisierungsprüfung (Machbarkeitsstudie) unterzogen.
- Die Phasenstruktur des Projekts wird skizziert.
- Eine Aufwandsschätzung wird vorgenommen.
- Ein vorläufiger Zeitplan wird aufgestellt.
Themenfestlegung / Projektentscheid
- Das Arbeitsthema, das mit mit einer konkreten
Zielsetzung verbunden ist, wird in Absprache mit der
betreuenden Lehrkraft vorläufig verbindlich
festgelegt.
- Ein Zeitplan, der die Projektphasen umreißt und
Berichtstermine zuordnet, wird mit der betreuenden
Lehrkraft vereinbart.
- Ein Arbeitstagebuch wird angelegt.
Planung und Vorbereitung der Arbeitsschritte
- Nähere Erkundung des Themenfelds
- Klärung der Arbeitsmethoden und Vorgehensweise
- Aufgabentypische genauere Strukturierung des
Vorhabens
Analyse der Ausgangslage / des Istzustands
- Beschaffung der notwendigen Informationen und
Materialien / Quellenstudium / ...
- Festlegung der Auswertungsmethoden
- Gewinnung von Auswertungsdaten
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Definition der Produktanforderungen / Beschreibung des
Sollzustands
- Beschreibung der Funktionen / Verwendbarkeiten /
Zwecke des Endprodukts
- Auswahl und Operationalisierung der
Qualitätskriterien
Entwurf des Produkts
- Festlegung der Form / Darstellungsform / der
Nutzerschnittstelle des Produkts
- Erstellung einer Gliederung / eines Strukturmodells
- Beschreibung der Funktionen der einzelnen
Produktelemente und ihrer Bedeutungen für das
Gesamtprodukt
- Beschreibung der Wechselwirkungen der
Produktelemente
Herstellung des Produkts
- Schrittweise Füllung der Gliederung mit Substanz
- Schrittweise Entwicklung der Produktelemente oder
-schichten
- Schrittweise Ausbildung und Verfeinerung der
Funktionen
Anwendung und Überprüfung des Produkts anhand der
formulierten Qualitätskriterien
- Vorbereitung einer Präsentation des Produkts in
einem Kolloquium
Es ist bei der Anwendung des
Strukturmodells zu beachten, dass
- vorhabenspezifische Bedingungen in der Regel
erhebliche Anpassungen (Umgruppierungen,
Auslassungen, Einfügungen, Neuordnungen,
Akzentsetzungen ...) erfordern und
- die lineare Darstellung denkbare oder
möglicherweise notwendige Rückkopplungen einzelner
Schritte nicht berücksichtigt.
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Ergänzende Hinweise
Zum Wesen einer Besonderen Lernleistung
- Die Besondere Lernleistung wird weniger durch ein
wissenschaftliches Traktat repräsentiert, das einen
bestimmten Erkenntnisgewinn beschreibt, als durch die
Darstellung der Erarbeitung der theoretischen
Grundlagen, die für den angestrebten Erkenntnisgewinn
erforderlich sind, und des Prozesses, in dem die
Erkenntnisse gewonnen werden.
- Durch diese Maßgabe wird das für die Schüler
bestehende Risiko bei der Erstellung einer Besonderen
Lernleistung erheblich verringert, andererseits die
Möglichkeiten der Betreuer zur Einflussnahme
vergrößert und die Beurteilung der Besonderen
Lernleistung (einschließlich ihrer Echtheit)
beträchtlich erleichtert.
Zum Umfang einer Besonderen Lernleistung
- Die Angabe hinsichtlich des Umfangs einer Besonderen
Lernleistung in der APO-GOSt kann auch wie folgt
beschrieben werden:
Es muss vorstellbar sein, dass eine fiktive Lerngruppe
zusammen mit einer Lehrkraft mit den Inhalten einer
Besonderen Lernleistung einen einjährigen
Grundkursunterricht füllt.
Zu den Einflussmöglichkeiten des Betreuers bei der
Themenwahl
- Die Orientierung am Kriterienkatalog unter
Einschluss des Strukturmodells für die Erbringung
einer Besonderen Lernleistung ermöglicht den
betreuenden Fachlehrkräften akzentsetzend und steuernd
bei der Themenfestlegung einzugreifen.
Zur Art der Betreuung der Schüler
- Auch wenn konkrete inhaltliche Unterstützung der
Schüler durch die Betreuer als wertmindernd angesehen
werden muss, ist dennoch ein angemessen enger Kontakt
erforderlich, damit
- den wissenschaftlich nicht ausgebildeten
Schülern keine allgemein-methodischen
Fehlentscheidungen von größerer Tragweite
hinsichtlich des Projektziels unterlaufen,
- die Echtheit der Besonderen Lernleistung schon
im Entstehungsprozess erkannt wird,
- die Beurteilung der Besonderen Lernleistung
simultan mit deren Entstehung erwächst und
- erforderlichenfalls rechtzeitig um externe
fachliche Hilfestellung seitens der Betreuer
nachgesucht werden kann.;
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