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ITG - Informationstechnische
Grundbildung in den Stufen 5 und 7 |
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Beschluss der Schulkonferenz (angepasst an die Ergebnisse der Sitzung vom 01.06.2015)Gemäß Beschluss der Schulkonferenz erhalten alle Schüler den Stufen 5 und 7 wöchentlich eine Stunde Unterricht in Informationstechnischer Grundbildung (ITG). |
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Zweck des ITG-UnterrichtsDer ITG-Unterricht in der Stufe 5 soll die Schüler in die produktive Nutzung des Rechners einführen; er soll sie befähigen, ab der Stufe 6, in allen Unterrichtsfächern Arbeitsaufträge anzunehmen, für deren Erledigung angemessen gestaltete digitale Textdokumente und Grafiken hergestellt werden müssen.Ab der Stufe 7 können diese Arbeitsaufträge auch die Kalkulationstabellen, Präsentationen oder Internet-Seiten erfordern. |
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Inhalte des ITG-UnterrichtsDas Unterrichtsprojekt befindet sich in der Entwicklung; aus diesem Grund werden hier die Inhalte nicht detailliert beschrieben, sondern nur summarisch aufgelistet.
Einen detaillierten Einblick in die ITG-Inhalte erhalten Sie über die Verknüpfung → itg.woeste.org |
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Methode des ITG-UnterrichtsIn den Unterrichtsstunden werden die Schüler in die Bearbeitung der ITG-Aufgaben eingeführt. Alle Aufgaben werden auch im Unterricht im Wesentlichen erledigt. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsgeschwindigkeiten kann es jedoch dazu kommen, dass einzelne Arbeitsgruppen das Arbeitsziel nicht vollständig erreichen. Obwohl im ITG-Unterricht keine Hausaufgaben gestellt werden, wird den Schülern dringend empfohlen, die Bearbeitung der Unterrichtsprojekte an einem häuslichen Rechner zu wiederholen und zum Abschluss zu bringen. Für diese dringende Empfehlung gibt es zwei Gründe
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Materielle Voraussetzungen des ITG-UnterrichtsFür den ITG-Unterricht wird nicht vorausgesetzt, dass jeder Schüler zu Hause freien Zugang zum Internet hat. Das Herunterladen einer Internet-Seite, mit dem einige ITG-Aufgaben beginnen, und das Hochladen einer Internet-Seite, mit dem einige ITG-Aufgaben enden, sind immer nur sehr kurze Aktionen von wenigen Minuten (Sekunden). Diese Aktionen sollten möglichst unter der Aufsicht der Eltern erfolgen. Die Erledigung des Kernteils der Aufgaben, das Bearbeiten der heruntergeladenen Seiten, benötigt keine Internet-Verbindung.Falls ein Haushalt keinen Internet-Anschluss haben sollte, kann sich der betroffene Schüler die Anleitung und die herunterzuladende Internet-Seite auf einer Diskette oder einem USB-Stick von einem Freund oder einer Freundin geben lassen. Nach der Bearbeitung kann der Schüler die Internet-Seite mit Hilfe der Diskette oder des USB-Sticks dem Freund oder der Freundin zwecks Hochladens zurückgeben. Für den ITG-Unterricht wird ebenfalls nicht vorausgesetzt, dass jeder Schüler über einen Rechner frei verfügen oder gar sein eigen nennen kann. Es reicht völlig aus, wenn ein Schüler den elterlichen Rechner für die Erledigung der Aufgaben zeitweise nutzen darf. An diesen Rechner werden keine besonderen Leistungsanforderungen gestelllt. Ausreichend ist beispielsweise ein Rechner vom Typ Pentium II, der mit einem Arbeitsspeicher von 256 MB, einer Festplatte von 6 GB und dem Betriebssystem Windows 2000 (Vorläufer von Windows XP) ausgestattet ist. Sollte in einem Haushalt kein Rechner vorhanden sein, so kann im Falle der Bedürftigkeit ein PC von der Schule gegen eine geringe Schutzgebühr ausgeliehen werden. |
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Software für den ITG-UnterrichtFür den ITG-Unterricht wird grundsätzlich keine Software verwandt, deren Nutzung kostenpflichtig ist. Alles, was an Software auf dem häuslichen Rechner verfügbar sein muss, kann aus dem Internet kostenfrei heruntergeladen sowie lizenzfrei installiert und benutzt werden.Schüler, die zu Hause keinen Internet-Zugang haben, können gegen eine Schutz- und Brenngebühr von 50 Cent im Sekretariat des Gymnasiums eine CD erwerben, welche die für den Unterricht erforderlichen Programme enthält. |
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Beschränkung der Internet-NutzungKindern unter 14 Jahren sollte kein freier Zugang zum Internet gewährt werden; alle Gründe die dafür sprechen, den Zugang zu Filmen und Videos zu beschränken, gelten auch für das Internet. Die Eltern werden gebeten, bei den häuslichen Vorkehrungen, die sie treffen, zu berücksichtigen, dass ein Computerbildschirm blitzschnell zwischen zwei Darstellungen umgeschaltet werden kann. Ein ausführliches Gespräch, das zu festen vertrauensvollen Vereinbarungen führt, ist daher zufälligen Kontrollen vorzuziehen. |
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Beschränkung der Computer-NutzungUnabhängig von der Internet-Nutzung ist es außerdem sinnvoll, generell die PC-Nutzungszeiten für Kinder zu beschränken. Die Schülereltern werden daher aufgefordert, sich ein Bild von den Tätigkeiten zu machen, die ihre Kinder am Rechner verrichten, um eine sinnvolle, angemessene Beschränkung vornehmen zu können. Der ITG-Unterricht darf von den Schülern nicht als Begründung für eine ausgedehnte unkontrollierte Rechnernutzung vorgeschoben werden. |