Schulprogramm Entwicklungsprojekte EVA-Vertretungskonzept Konferenzbeschluss
Kompensation von Unterrichtsausfall in der Oberstufe

  1. Ein Kursleiter kann einen Unterrichtsausfall dadurch kompensieren, dass er seinem Kurs eine Arbeitsauftrag erteilt, der sich in ihrem zeitlichen Umfang an der ausgefallenen Unterrichtszeit (z.B. 45 Minuten, 90 Minuten etc.), möglicherweise auch zuzüglich einer Hausaufgabenzeit, orientiert.
  2. Der Kursleiter kann seinen Kurs für die Erledigung dieser Aufgabe zur Anwesenheit im Kursraum oder in einem anderen Raum der Schule (z.B. im EDV-Raum oder im Selbstlernzentrum) verpflichten.
  3. Eine durch EigenVerantwortliches Arbeiten (EVA) ersetzte Unterrichtsstunde wird im Vertretungsplan als solche gekennzeichnet. Ist dort kein Hinweis auf eine bestimmte Räumlichkeit notiert, kann der Schüler selbst entscheiden, wo und wann er die gestellte Aufgabe erledigt (ggf. auch zu Hause).
  4. Die pädagogisch-didaktische Entscheidung des Kurslehrers zur Erteilung oder auch Nicht-Erteilung einer EVA-Aufgabe ist in jedem Fall zu respektieren und bedarf (ähnlich wie bei einer Hausaufgabe) keiner besonderen Legitimation. Dasselbe gilt für eine verordnete Präsenzpflicht.
  5. Die Materialbereitstellung geschieht bei vorhersehbarem Fehlen im Vorfeld bzw. nach Absprache mit den Schülern. Bei kurzfristigem Fehlen kann der Kursleiter eine E-Mail mit Arbeitsauftrag und gegebenenfalls einem Materialanhang an die Schule senden. Der Schüler hat die Pflicht, sich im Selbstlernzentrum über die Aufgabe zu informieren und das bereits ausgedruckte Material dort entgegenzunehmen.
  6. Solange das Selbstlernzentrum noch nicht existiert, erfolgt die Materialbereitstellung über das Sekretariat. Die Materialpakete werden auf der „Ablage beim Ruderboot“ zur Abholung durch die Schüler ausgelegt.
  7. Die Kontrolle der Aufgaben geschieht nach Maßgabe des Kursleiters. Die Schülerergebnisse können nach Absprache per Mail an den Kursleiter geschickt, an einer geeigneten Stelle in der Schule (z.B. im Selbstlernzentrum) deponiert oder im nachfolgenden Unterricht besprochen werden.

  • Das Verfahren wurde von der Lehrerkonferenz am 20.10.2015 beschlossen.
  • Grundlage des Beschlusses ist das Ergebnis der Sitzung einer Lehrer-Schüler-Arbeitsgruppe vom 06.05.2015.


Autorisation: Schulleitung
Letzte Änderung: 27.11.2015