Schulprogramm Ganztag Förderaufgaben
Vereinbarungen der Fachkonferenzen - Bestandteile der schulinternen Lehrpläne
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Förderaufgaben am Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums

Erläuterung des Begriffs „Förderaufgaben“

Am Woeste-Gymnasium tragen Aufgaben, die zur freiwilligen Bearbeitung zum Zweck der individuellen Förderung gestellt werden, den Namen „Förderaufgaben“.

Es handelt sich hierbei beispielsweise um:
  • Unterstützung von Neigungen
  • Unterstützung von Leistungsmotivation
  • Unterstützung der nachhaltigen Sicherung von Kompetenzzuwachs
  • Unterstützung von Defizitbehebungen (auch durch Nachhilfe)
  • etc.
Von diesen klar abzugrenzen sind die „→ Lernaufgaben“, die verpflichtend zu erledigen sind.

Gestaltungsmöglichkeiten

Grundsätzlich ist jede Aufgabenstellung als Förderaufgabe einsetzbar, da ein Schüler immer selbst entscheiden kann, ob er die gestellte Aufgabe annimmt. Um das Spektrum der diversen Möglichkeiten aufzuspannen, werden hier einige Beispiele genannt:
  • Trainingsaufgaben, mit deren Hilfe die Anwendung eines Verfahrens geübt werden kann:
    • Rechenübungen
    • Übersetzungsübungen
    • Grammatische Übungen
    • ...
  • Dokumentationsaufgaben, mit deren Hilfe ein Wissenserwerb gefestigt werden kann:
    • Führung eines Fachheftes
    • Führung eines Beispielheftes
    • Führung eines Lerntagebuchs
    • Anfertigung eines Protokolls
    • ...
  • Explorationsaufgaben, mit deren Hilfe ein Unterrichtsgegenstand vertieft erfasst oder erschlossen werden kann:
    • Leseaufträge
    • Recherche-Aufträge
    • Experimentelle Forschungsaufträge
    • ...
  • Präsentationsaufgaben
    • Erstellung eines Tafelvortrags
    • Erstellung eines Themenplakats
    • Erstellung einer digitalen Präsentation
    • ...
  • Wiederholungsaufgaben
    • Zusammenfassung von Aspekten zu einem Unterrichtsgegenstand
    • Repetition eines Verfahrens
    • ...
  • Memorationsaufgaben
    • Auswendiglernen von Texten, Gedichten, Regeln
    • Einübung einer Rolle, einer Bewegungsfolge, eines Gesangs
    • ...
  • Teilnahmeaufgaben
    • Mitwirkung in einem Prozess
    • Besuch eines Theaterstücks
    • Besuch einer Ausstellung
    • ...
  • etc.
Die Beispiele zeigen, dass Förderaufgaben einen entscheidenden Beitrag zur Begabtenförderung oder Defizitbehebung leisten können. Ihr besonderer pädagogischer Wert liegt in der Freiwilligkeit der Annahme, der Selbständigkeit der Bearbeitung und dem Erleben von selbst hervorgerufenem Erfolg begründet.

Umgang mit Förderaufgaben von Seiten der Lehrkräfte

Bei der Stellung von „Förderaufgaben“ handelt es sich um freiwillige, nicht einklagbare Dienstleistungen der Lehrkräfte:
  • Eine Lehrkraft ist grundsätzlich nicht verpflichtet, über die verpflichtenden Hausaufgaben (Vormittagsschule) oder Lernaufgaben (Ganztagsschule) hinaus Förderaufgaben zu stellen.
  • Wenn eine Lehrkraft Förderaufgaben stellt, verpflichtet sie sich dadurch nicht, diese nach Leistungsfähigkeit der Schüler oder deren Neigungen zu differenzieren.
  • Eine Lehrkraft, die Förderaufgaben gestellt hat, ist nicht verpflichtet, die Erledigung der Förderaufgaben zu überprüfen, die Arbeitsergebnisse zu korrigieren oder mit einer Rückmeldung auszustatten.
Der folgende Absatz des Erlasses wird bei freiwillig zu bearbeitenden Förderaufgaben im Gegensatz zu verpflichtend zu bearbeitenden Haus- oder Lernaufgaben nicht angewandt:

4.5 Überprüfung, Benotung und Anerkennung von Hausaufgaben

Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung.

Das bedeutet:
  • Eine Lehrkraft darf die Nichtbeachtung von Förderaufgaben durch die Schüler nicht negativ sanktionieren.
  • Eine Lehrkraft kann jedoch die Bearbeitung von Förderaufgaben kommentieren und anerkennen; sie kann die Arbeitsergebnisse in den Unterricht einbeziehen oder mit ihnen den Unterricht bereichern.
  • Eine Benotung der Bearbeitung von Förderaufgaben oder die Berücksichtigung der Qualität der Bearbeitung bei der Beurteilung der Sonstigen Leistungen in einem Unterrichtsfach ist unzulässig.

Umgang mit Förderaufgaben von Seiten der Schüler

  • Kein Schüler ist verpflichtet, eine gestellte Förderaufgabe zu bearbeiten.
  • Bei der Wahrnehmung von Förderaufgaben dürfen sich die Schüler von ihren Neigungen, ihren Leistungsbedürfnissen oder ihren Notwendigkeiten zur Behebung von Defiziten frei leiten lassen.
  • Wenn ein Schüler in einem Fach keine Förderaufgaben bearbeitet, dürfen ihm daraus keine systematischen Nachteile hinsichtlich des Erreichens des Unterrichtsziels in diesem Fach erwachsen; das heißt, der Unterricht muss so gestaltet und die obligatorischen Haus- oder Lernaufgaben müssen so bemessen werden, dass das Unterrichtsziel ohne die Bearbeitung von Förderaufgaben in allen Leistungs- und Notenstufen erreichbar ist.
  • Andererseits sind den Vorteilen im Kompetenzerwerb, die ein Schüler aus der Bearbeitung von Förderaufgaben ziehen kann, keine Grenzen gesetzt. Diese Vorteile kann ein Schüler jedoch nur indirekt im Rahmen der Beurteilung der schriftlichen und sonstigen Leistungen verwirklichen, deren Erbringung eine Bearbeitung der Förderaufgaben nicht voraussetzt.



Autorisation: Schulleitung
Ursprungsfassung: 13.09.2015
Letzte Änderung: 19.01.2020