Schulprogramm Ganztag Lernaufgaben/Lernzeiten

Lernaufgaben und Lernzeiten am Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums (G9)

Gesetzliche Grundlage

Im → Erlass (BASS 12-63 Nr. 3) mit dem Titel „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ vom 05.05.2015 werden im Abschnitt 4 die klassischen „Hausaufgaben“ auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.

Für das Woeste-Gymnasium ist der Absatz 4.2 von besonderer Bedeutung:

4.2 Hausaufgaben an Ganztagsschulen

An Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I „Lernzeiten“ an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamt­konzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.

Jeder Ganztagsschule wird hiermit ein struktureller Gestaltungsauftrag erteilt, der mit den folgenden Fragen präzisiert werden kann:
  1. Was ist der Zweck der Lernaufgaben? Welchen Qualitätskriterien müssen sie genügen? (→ Inhaltsfrage)
  2. Welches zeitliche Volumen ist für Lernzeiten täglich und wöchentlich vorzusehen? (→ Mengenfrage)
  3. An welchen Stellen der Unterrichtswoche sind die Lernzeiten unterzubringen? (→ Lokalisierungsfrage)
  4. Innerhalb welcher Fristen müssen die Lernaktivitäten erledigt werden? (→ Terminierungsfrage)

1. Zweck und Qualität von Lernaufgaben (→ Inhaltsfrage)

Lernaufgaben, die außerhalb des obligatorischen Fachunterrichts von Schülerinnen und Schülern selbstständig bearbeitet werden, bilden einen integralen Bestandteil der von einer Schule organisierten Lerntätigkeit. Sie dienen vielfältigen pädagogischen Zwecken:
  • Erwerb von Basiswissen (Vokabeln etc.)
  • Einübung erworbener Fertigkeiten
  • Anwendung erworbener Fähigkeiten
  • Festigung erworbenen Wissens
  • Absicherung von Erkenntnisgewinnen
  • Vergewisserung des Kompetenzerwerbs
  • Diagnose von Kenntnislücken
  • Selbstständiges Organisieren
  • Selbstständiges Produzieren
  • Vorbereitung auf neuen Unterricht
  • usw.

Um die vielfältigen pädagogischen Zwecke angemessen zu erreichen, sollen Lernaufgaben bestimmten Qualitätskriterien genügen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Erwartungsklarheit
  • Bewältigbarkeit
  • Pädagogische Sinnhaftigkeit
  • Didaktische Zweckdienlichkeit
  • Motivierungspotenzial
  • Beurteilbarkeit

Die genannten Qualitätskriterien können aus verschiedenen Perspektiven wie folgt entfaltet und konkretisiert werden:

→ Konkretion der Qualitätskriterien für Lernaufgaben

2. Zeitliches Volumen der Lernaufgaben (→ Mengenfrage)

Um sich der Mengenfrage anzunähern, können die folgenden Vorüberlegungen hilfreich sein:
  • Wer eine Ganztagsschule besucht, darf gegenüber jemandem, der eine "Vormittagsschule" besucht, keinen Nachteil hinsichtlich des Erreichens des Schulziels (Mittlerer Abschluss, Abitur, ... ) erfahren.
  • An einer Ganztagsschule ist den Schülerinnen und Schülern folglich derselbe Gesamtumfang an angeleiteter und selbstständiger Lerntätigkeit wie an einer Vormittagsschule anzubieten.
  • Da an einer Ganztagsschule der obligatorische Fachunterricht exakt denselben Umfang hat wie an einer Vormittagsschule, sind die quantitativen Vorgaben für die Hausaufgaben (Vormittagsschule) ohne Weiteres auf die Lernaufgaben (Ganztagsschule) übertragbar.
Die Festlegung der Menge an Lernaufgaben an einer Ganztagsschule kann sich also an den gesetzlichen Bestimmungen, die für die Erledigung von Hausaufgaben an Vormittagsschulen gelten, unmittelbar orientieren:

4.4 Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben

Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:

    Klassen 5 bis 7: 60 Minuten
    Klassen 8 bis 10: 75 Minuten

Fach
5 6 7 8 9 10
D 75
60 60
45
45
45
M
60
75
45
45
60
45
E
60
75
60 45
45
45
F/L


60
60
60
45
WP




45
45
Ge






Ek






Pl






Bi





Ph





Ch





If






eR






kR






PP






Ku






Mu






Sp






Wo 195
210
225 195
255 225
Tag 39
42
45
39
51
45
Erl.
60
60
60
75
75
75
Damit diese Maßgabe eingehalten wird, richten sich die Lehrkräfte des Woeste-Gymnasiums bei der Stellung der Lernaufgaben, die in den Lernzeiten zu erledigen sind, nach folgenden Grundregeln:
  • In einem Fach der Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache) und im Wahlpflichtfach der Stufen 9 und 10, also in Fächern mit schriftlichen Klassenarbeiten, dürfen pro Kernwochenstunde durchschnittlich 15 Minuten schriftliche Lernaufgaben aufgegeben werden. Nicht eingerechnet sind Zeiten, die etwa für Lektüren oder das Lernen von Vokabeln aufgewandt werden müssen.
    • Wird also beispielsweise das Fach Mathematik in der Stufe 5 vierstündig unterrichtet, dürfen in der Woche insgesamt 60 Minuten für Lernaufgaben im Fach Mathematik angesetzt werden.
  • In einem Fach der Fächergruppe II (Geschichte, Erdkunde, Politik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik sowie Kunst, Musik, Religionslehre, Praktische Philosophie, Sport) wird zugunsten der Fächergruppe I in der Regel auf das Stellen von Lernaufgaben, die außerhalb des Unterrichts zu erledigen sind, verzichtet. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch auch in der Fächergruppe II Lernaufgaben unter folgenden Bedingungen gestellt werden:
    • Für die Anfertigung wird mehr als ein Tag Zeit eingeräumt.
    • Das in der abgebildeten Tabelle ausgewiesene Tagesmaximum wird nicht überschritten.
    • Letzteres geschieht in aller Regel durch Absprachen unter den Lehrkräften, z.B. durch ein sogenanntes "Ausleihen" von Lernzeiten eines Hauptfaches für ein Nebenfach.
Insgesamt ergibt sich eine Belastung mit Lernzeiten in einer Höhe, die deutlich unter dem Volumen liegt, das für eine Vormittagsschule unter Beachtung aller gesetzlicher Vorgaben angesetzt wird. Dieser deutliche "Sicherheitsabstand" zur erlasslich vorgesehenen Obergrenze ist deshalb sinnvoll, da die individuelle Arbeitsgeschwindigkeit der Schülerinnen und Schüler sehr unterschiedlich ist.

Alle Fächer, insbesondere diejenigen, die in der Regel auf das Stellen von Lernaufgaben verzichten, können von der guten Möglichkeit Gebrauch machen, Schülerinnen und Schüler durch die Stellung von freiwilligen → Förderaufgaben individuell zu fördern.

Auf der Ebene der Fachgruppen wird gemeinsam geklärt und festgelegt, wie durch die Gestaltung des Unterrichts die dargestellte Begrenzung der Lernzeiten verträglich mit den Bildungszielen in Einklang gebracht werden kann. 

3. Unterbringung der Lernzeiten (→ Lokalisierungsfrage)

Beispiel Kl. 5
Mo
Di
Mi
Do
Fr
07:50 - 08:35
U
U
U
U
U
08:40 - 09:25
U
U
U
U
U
09:45 - 10:30
U
U
U
U
U
10:35 - 11:20
U
U
U
U
U
11:35 - 12:20
U
U
U
U
U
12:20 - 13:20
Pause
U
Pause Pause U
13:20 - 14:05
U
LZ
U
U
LZ
14:10 - 14:55
LZ

LZ
LZ

Der zeitliche Rahmen des Ganztages umfasst am Woeste-Gymnasium an fünf Wochentagen die Zeit von 07:50 Uhr (Beginn der ersten Stunde) bis 15:45 Uhr (Ende der 9. Stunde). Die meisten schulischen Aktivitäten einschließlich der Arbeitsgemeinschaften finden in diesem „Ganztagsrahmen“ statt.

Innerhalb dieses Ganztagsrahmens sind fünf Unterrichtsstunden als Lernzeiten  ausgewiesen. In diesen Zeiten steht (bei Bedarf) eine Lernaufgabenbetreuung zur Verfügung. Die Lernzeiten stehen aus zwei Hauptgründen jeweils am Ende des Unterrichtstages:
  • Fachunterricht soll aus kognitionstheoretischen Gründen möglichst früh am Unterrichtstag stattfinden (→ höhere Aufnahmefähigkeit ).
  • Eine Positionierung der Lernzeiten am Ende des Tages stellt sicher, dass Lernaufgaben unmittelbar aus dem Vormittagsunterricht erwachsen und damit die Qualitätskriterien leichter erfüllen können.
Beispiel Kl. 10
Mo
Di
Mi
Do
Fr
07:50 - 08:35
U
U
U
U
U
08:40 - 09:25
U
U
U
U
U
09:45 - 10:30
U
U
U
U
U
10:35 - 11:20
U
U
U
U
U
11:35 - 12:20
U
U
U
U
U
12:20 - 13:20
Pause
U
Pause Pause U
13:20 - 14:05
U
LZ
U
U
LZ
14:10 - 14:55
U

LZ
U

15:00 - 15:45 LZ


LZ

Ein weiterer wichtiger Grund für die Positionierung der Lernzeiten am Ende des Unterrichtstages ist die dadurch gegebene Möglichkeit der Flexibilisierung. Es ist der ausdrückliche und immer wieder geäußerte Wunsch der Schülerinnen und Schüler sowie vieler Eltern des Woeste-Gymnasiums, dass vielfältige Aktivitäten des Ganztags (Musik, Sport, Theater, ... ) auch schon parallel zu den Lernzeiten angeboten und wahrgenommen werden können. Die Nutzung der Lernzeiten für die Erledigung der Lernaufgaben ist daher in einem gewissen Rahmen freiwillig (im Sinne einer - auch von der QUA-LiS NRW empfohlenen - sog. "Flexi-Lernzeit").

Das Maß der eingeräumten Flexibilisierung, d.h. der  Wahl zwischen betreutem Lernen in der Schule und selbstständigem Arbeiten zu Hause, richtet sich sinnvollerweise auch nach dem Alter der Kinder. Jüngere Kinder in der Erprobungsstufe bedürfen eher der Anleitung und Betreuung durch eine Lehrkraft als ältere Schülerinnen und Schüler der oberen Mittelstufe, die zunehmend auf die Arbeitsweise der Oberstufe vorbereitet werden sollen.

Nicht vom Lernaufgabenkonzept erfasst werden diejenigen Tätigkeiten, die aus eigenem Antrieb oder aus der Notwendigkeit heraus gänzlich selbstständig und in Eigenverantwortung organisiert werden und daher notwendigerweise außerhalb des Ganztagsrahmens stattfinden:
  • Selbständiges Üben und Wiederholen
  • Selbständiges Vorbereiten auf Leistungsüberprüfungen
  • Selbständige Beschäftigung mit unterrichtlichen Inhalten, z.B.
    • Anfertigen von Unterrichtsnachschriften
    • Führen von Lerntagebüchern
    • Ausgestalten von Themenheften
    • Anlegen von Portfolios

4. Terminierung und Fristen (→ Terminierungsfrage)

Der → Erlass (BASS 12-63 Nr. 3) schreibt für die "Vormittagsschulen" vor, dass Hausaufgaben so zu stellen sind, dass an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben für den nächsten Unterrichtstag erledigt werden müssen (Abs. 4.3). Hintergrund dieser Regelung ist, dass auch Schulen ohne gebundenen Ganztag insgesamt 188 Jahreswochenstunden in der sechsstufigen Sekundarstufe I unterbringen müssen. Dies wird meist so gelöst, dass nach einer relativ geringen Stundenanzahl in der Erprobungsstufe die Stundenanzahl langsam ansteigt und spätestens in der oberen Mittelstufe regelmäßig mehr Unterrichtsstunden erteilt werden als an einer Ganztagsschule. Um eine Überforderung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, muss hier zwangsläufig an bestimmten Tagen auf Hausaufgaben verzichtet bzw. darf deren Erledigung nicht für den Folgetag gefordert werden.

An Ganztagsschulen ist das Problem entschärft, da die 188 Jahreswochenstunden meist gleichmäßiger auf die Jahrgangsstufen verteilt werden. So liegen am Woeste-Gymnasium in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I an keinem Wochentag mehr als sieben Stunden Fachunterricht. Dieser Vorteil der gleichmäßigen Verteilung der Stundentafel auf die einzelnen Schulstufen ist mit Blick auf Absatz 4.1 des Erlasses von großem pädagogischen Nutzen.

4.1 Grundsätze

Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. [...]

Da am Woeste-Gymnasium an jedem Unterrichtstag eine Lernzeit von mindestens 45 Minuten eingeplant ist, können Lernaufgaben an allen Tagen problemlos auch von einem Tag auf den nächsten aufgegeben werden. Diese Situation erleichtert es den Lehrkräften erheblich, die Lernaufgaben so zu konstruieren, dass sie "aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen".

Wie es schon immer möglich war, bleibt für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bestehen, in besonderen, begründeten Fällen die Lehrkraft um eine Fristverlängerung für das Anfertigen der Lernaufgaben zu bitten. In der Regel wird diese Fristverlängerung gewährt.



Autorisation: Schulkonferenz 26.10.2015
Letzte Änderung: 21.10.2023