| Schulprogramm | Ganztag | Lernaufgaben/Lernzeiten |
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| Lernaufgaben und Lernzeiten
am Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums (G9) |
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Gesetzliche GrundlageIm → Erlass (BASS 12-63 Nr. 3) mit dem Titel „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ vom 05.05.2015 werden im Abschnitt 4 die klassischen „Hausaufgaben“ auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.Für das Woeste-Gymnasium ist der Absatz 4.2 von besonderer Bedeutung: 4.2 Hausaufgaben an Ganztagsschulen
An Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I „Lernzeiten“ an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen. Jeder Ganztagsschule wird hiermit ein struktureller Gestaltungsauftrag erteilt, der mit den folgenden Fragen präzisiert werden kann:
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1. Zweck und Qualität von Lernaufgaben (→ Inhaltsfrage)Lernaufgaben, die außerhalb des obligatorischen Fachunterrichts von Schülerinnen und Schülern selbstständig bearbeitet werden, bilden einen integralen Bestandteil der von einer Schule organisierten Lerntätigkeit. Sie dienen vielfältigen pädagogischen Zwecken:
Um die vielfältigen pädagogischen Zwecke angemessen zu erreichen, sollen Lernaufgaben bestimmten Qualitätskriterien genügen. Hierzu gehören insbesondere:
Die genannten Qualitätskriterien können aus verschiedenen Perspektiven wie folgt entfaltet und konkretisiert werden: → Konkretion der Qualitätskriterien für Lernaufgaben |
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2. Zeitliches Volumen der Lernaufgaben (→ Mengenfrage)Um sich der Mengenfrage anzunähern, können die folgenden Vorüberlegungen hilfreich sein:
4.4 Zeitlicher Umfang von Hausaufgaben
Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: Klassen 5 bis 7: 60 MinutenKlassen 8 bis 10: 75 Minuten
Alle Fächer, insbesondere diejenigen, die in der Regel auf das Stellen von Lernaufgaben verzichten, können von der guten Möglichkeit Gebrauch machen, Schülerinnen und Schüler durch die Stellung von freiwilligen → Förderaufgaben individuell zu fördern. Auf der Ebene der Fachgruppen wird gemeinsam geklärt und festgelegt, wie durch die Gestaltung des Unterrichts die dargestellte Begrenzung der Lernzeiten verträglich mit den Bildungszielen in Einklang gebracht werden kann. |
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3. Unterbringung der Lernzeiten (→ Lokalisierungsfrage)
Innerhalb dieses Ganztagsrahmens sind fünf Unterrichtsstunden als Lernzeiten ausgewiesen. In diesen Zeiten steht (bei Bedarf) eine Lernaufgabenbetreuung zur Verfügung. Die Lernzeiten stehen aus zwei Hauptgründen jeweils am Ende des Unterrichtstages:
Das Maß der eingeräumten Flexibilisierung, d.h. der Wahl zwischen betreutem Lernen in der Schule und selbstständigem Arbeiten zu Hause, richtet sich sinnvollerweise auch nach dem Alter der Kinder. Jüngere Kinder in der Erprobungsstufe bedürfen eher der Anleitung und Betreuung durch eine Lehrkraft als ältere Schülerinnen und Schüler der oberen Mittelstufe, die zunehmend auf die Arbeitsweise der Oberstufe vorbereitet werden sollen. Nicht vom Lernaufgabenkonzept erfasst werden diejenigen Tätigkeiten, die aus eigenem Antrieb oder aus der Notwendigkeit heraus gänzlich selbstständig und in Eigenverantwortung organisiert werden und daher notwendigerweise außerhalb des Ganztagsrahmens stattfinden:
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4. Terminierung und Fristen (→ Terminierungsfrage)Der → Erlass (BASS 12-63 Nr. 3) schreibt für die "Vormittagsschulen" vor, dass Hausaufgaben so zu stellen sind, dass an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben für den nächsten Unterrichtstag erledigt werden müssen (Abs. 4.3). Hintergrund dieser Regelung ist, dass auch Schulen ohne gebundenen Ganztag insgesamt 188 Jahreswochenstunden in der sechsstufigen Sekundarstufe I unterbringen müssen. Dies wird meist so gelöst, dass nach einer relativ geringen Stundenanzahl in der Erprobungsstufe die Stundenanzahl langsam ansteigt und spätestens in der oberen Mittelstufe regelmäßig mehr Unterrichtsstunden erteilt werden als an einer Ganztagsschule. Um eine Überforderung der Schülerinnen und Schüler zu vermeiden, muss hier zwangsläufig an bestimmten Tagen auf Hausaufgaben verzichtet bzw. darf deren Erledigung nicht für den Folgetag gefordert werden.An Ganztagsschulen ist das Problem entschärft, da die 188 Jahreswochenstunden meist gleichmäßiger auf die Jahrgangsstufen verteilt werden. So liegen am Woeste-Gymnasium in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I an keinem Wochentag mehr als sieben Stunden Fachunterricht. Dieser Vorteil der gleichmäßigen Verteilung der Stundentafel auf die einzelnen Schulstufen ist mit Blick auf Absatz 4.1 des Erlasses von großem pädagogischen Nutzen. 4.1 Grundsätze
Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. [...] Da am Woeste-Gymnasium an jedem Unterrichtstag eine Lernzeit von mindestens 45 Minuten eingeplant ist, können Lernaufgaben an allen Tagen problemlos auch von einem Tag auf den nächsten aufgegeben werden. Diese Situation erleichtert es den Lehrkräften erheblich, die Lernaufgaben so zu konstruieren, dass sie "aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen". Wie es schon immer möglich war, bleibt für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bestehen, in besonderen, begründeten Fällen die Lehrkraft um eine Fristverlängerung für das Anfertigen der Lernaufgaben zu bitten. In der Regel wird diese Fristverlängerung gewährt. |