Kriterien
zur schulischen Selbstvergewisserung auf der Basis der
Empfehlungen des Rundes Tisches, 03.11.2014
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Empfehlung des Runden Tisches ans
MSW
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Bearbeitungsstand der Schule
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Dokument
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2. Empfehlung: Hausaufgaben
begrenzen, Lernzeiten entwickeln
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- Klarstellung, dass Hausaufgaben der individuellen Förderung
dienen, jedoch nicht dazu, Fachunterricht zu kompensieren bzw.
zu verlängern.
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- Diese Klarstellung ist durch die Formulierungen im
Hausaufgabenkonzept des Woeste-Gymnasiums sichergestellt, das
bereits am 24.03.2010 nach einem einjährigen
Entwicklungsprozess verabschiedet wurde.
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Anlage 2
→ Hausaufgaben-
konzept
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- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler
an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine
Hausaufgaben machen müssen (bisherige Regelung: Lehrkräfte
geben keine Hausaufgaben für den Folgetag).
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- Die Terminierung der Hausaufgabenerledigung ist integraler
Bestandteil des Ganztagskonzepts des Woeste-Gymnasiums.
Dieses sieht, bewusst von dieser Vorgabe abweichend,
eine tägliche Erledigung von Hausaufgaben (in einem geringen
Umfang) vor, um sie von den Fachlehrern hinsichtlich ihres
pädagogischen Ertrags optimieren zu können.
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- Die höchst zulässige Hausaufgabenmenge wird reduziert.
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- Die Volumenbegrenzung des Woeste-Gymnasiums unterschreitet
deutlich die durch den Erlass vorgegebenen Höchstgrenzen.
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- Hausaufgaben können auch individuell aufgegeben bzw.
erlassen werden. Die Lehrkräfte einer Klasse berücksichtigen
beispielsweise bei ihrer Absprache, ob einzelne Schülerinnen
und Schüler derzeit durch Referate, Vorbereitungen auf
Klassenarbeiten und andere Aufgaben besonders gefordert sind.
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- Diese flexible Vergabe wird in besonderen Fällen angewandt.
- Umfänge und Art der Hausaufgaben sind so sorgfältig zu
wählen, dass ein Erlassen der Hausaufgaben den „befreiten“
Schüler bezüglich ihres Kompetenzerwerbs zum Nachteil geriete.
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- Alle Schulen können Ergänzungsstunden als „Lernzeiten“
nutzen, um den Umfang von häuslichen Aufgaben zu reduzieren.
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- Der Ersatz „guter“ Hausaufgaben durch „Lernzeiten“ läuft
gymnasialen Kernzielen des Kompetenzerwerbs
(„Selbständigkeit“, „Selbsttätigkeit“, „Selbstorganisation“)
zumindest partiell zuwider.
- Werden Ergänzungsstunden als „Lernzeiten“ genutzt, fehlen
diese für die aktive individuelle Förderung der Schüler oder
für die Profilbildung der Schule.
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- Ganztagsschulen sorgen – abgesehen von Übungs- und
Lektürezeiten – grundsätzlich dafür, dass möglichst alle
Hausaufgaben in „Lernzeiten“ integriert werden.
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- Da Ganztagsschulen keine anderen Kernlehrpläne als die
Vormittagsschulen umsetzen, können solche Lernzeiten, in
welche die Hausaufgaben integriert sind, nicht Bestandteil der
163 Jahreswochenstunden sein, die von einer Vormittagsschule
für die Kompetenzvermittlung genutzt werden.
- Außerhalb der 163 Jahreswochenstunden angesiedelte
Lernzeiten entlasten die Schüler zeitlich nicht, sondern
schränken ihre Flexibilität hinsichtlich ihrer
außerschulischen Aktivitäten ein.
- Am Woeste-Gymnasium werden Lernzeiten in Form von
Hausaufgabenbetreuungen innerhalb des Zeitrahmens des Ganztags
(an 5 Tagen von 07:50 Uhr bis 15:45 Uhr) „offen“ angeboten;
aufgrund der spezifischen Struktur der Schüler- und
Elternschaft des Woeste-Gymnasiums, werden diese Lernzeiten
von den Schülern nur schwach frequentiert. Die Mehrzahl der
Schüler nutzt die „Drehtüren“ dieser Betreuungen, um die
Lernaufgaben zu einem selbst gewählten Zeitpunkt zu Hause zu
erledigen.
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- Die Lehrkräfte einer Klasse sorgen gemeinsam für die
Einhaltung der Vorgaben des Erlasses. Der Gesamtumfang der
Hausaufgaben ist so zu bemessen, dass er an Tagen ohne
verpflichtenden Nachmittagsunterricht bewältigt werden kann.
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- Die Einhaltung der Vorgaben des Erlasses hinsichtlich des
Umfangs der Hausaufgaben werden von den Klassenleitern
fortlaufend überwacht; zu diesem Zweck wird jede
Hausaufgabenstellung mit einer Zeitschätzung im Klassenbuch
vermerkt.
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- Die Erlasse zur 5-Tage-Woche und zu Hausaufgaben werden
zusammengeführt.
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- Die Landesregierung hat ihr Vorhaben bereits umgesetzt.
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- Das Ministerium veröffentlicht eine „Orientierungshilfe“ zum
Thema „Lernzeiten und Hausaufgaben“, die u.a. die Erfahrungen
des Projekts „Lernpotenziale. Individuell fördern im
Gymnasium“ nutzt.
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- Die „Orientierungshilfe“ wird nach ihrem Erscheinen in die
Entwicklungsarbeiten des Woeste-Gymnasiums einbezogen werden.
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- Die Schule stimmt ihr Hausaufgaben- und Lernzeitenkonzept
mit Eltern und Schülerinnen und Schülern ab. Qualitäts- und
Unterstützungs- Agentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS)
stellt Beispiele gelungener Hausaufgabenpraxis zur Verfügung,
die von den Schulen genutzt werden können. Das Hausaufgaben-
und Lernzeitenkonzept wird in der Schulkonferenz beschlossen
und regelmäßig evaluiert.
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- Im vierten Quartal des letzten Schuljahres hat eine
Arbeitsgruppe von Lehrern, Eltern und Schülern das
Hausaufgabenkonzept einer erneuten Revision unterzogen.
- Die nächste Sitzung der Schulkonferenz wird sich mit dem
Vorschlag befassen, in der Erprobungsstufe in den so
genannten „Nebenfächern“ in der Regel auf Hausaufgaben zu
verzichten.
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- Die Schulaufsicht berät die Schulen aktiv, entsprechend zu
verfahren.
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Konsequenz zum Handlungsbereich
„Hausaufgaben-/Lernzeitenkonzept“:
- Bis auf den Ergänzungsvorschlag zum Wegfall der
Hausaufgaben in den nicht schriftlichen Fächern der
Erprobungsstufe ist dieses Handlungsfeld bearbeitet.
- Über die Empfehlungen des Runden Tisches hinausgehend, wird
im Schuljahr 2015/16 die Entwicklung von Qualitätskriterien
für Hausaufgaben angegangen.
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Abweichende Meinungen?
- Dem Fehlverständnis, Ganztagsschulen könnten mit einem
geringeren Zeitumfang als die Vormittagsschulen dieselbe
Kompetenzvermittlung bewerkstelligen, wird entschieden
begegnet.
- Beiden Systemen muss die gleiche Gesamtlernzeit, bestehend
aus „Unterricht + Hausaufgaben“ oder „Unterricht +
Lernzeiten“, zugebilligt werden.
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