Schulprogramm Erdkunde Leistungsbewertung

Konzept der Schule
Vereinbarungen der Fachkonferenz Erdkunde zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I

Rechtliche Grundlagen

  • SchulG § 48 - BASS 1-1 (1) und (2)
  • APO-SI § 6- BASS 13-21 Nr. 1.1
  • Kernlehrplan Erdkunde Sekundarstufe I Gymnasium (2007)
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schüler Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schüler sein. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre keine Klassenarbeiten vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“.

Für die Zeugnisnote werden alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen aus dem Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ berücksichtigt. Die unten folgende Tabelle gibt Auskunft über die diversen Arten der Sonstigen Leistungen.

Unterrichtsbeiträge

Die Leistungsbewertung berücksichtigt die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen, auf Prozesse und Basiskonzepte bezogenen Kompetenzen. Erfasst werden Qualität, Quantität und Kontinuität von Beiträgen in enger Bindung an die Aufgabenstellung und das Anspruchsniveau der Unterrichtseinheit in der jeweiligen Jahrgangsstufe. Die Beiträge haben in der Regel eine längere, abgegrenzte und zusammenhängende Form und werden von einzelnen Schülern oder auch einer Gruppe eingebracht.

Unterrichtsbeiträge auf der Basis von Hausaufgaben können zur Leistungsbewertung genutzt werden. Die Anfertigung der Hausaufgaben wird als Voraussetzung für die unterrichtliche Mitarbeit gesehen.

Abhängig vom sprachlichen Kompetenzniveau, das ab einer Jahrgangsstufe zu erwarten ist, fließt auch die Darstellungsleistung in die Bewertung der sonstigen Mitarbeit ein.

Schriftliche Übungen

Die Fachgruppe strebt in den Stufen 5, 7 und 8 jeweils eine schriftliche Übung pro Halbjahr an. Die Aufgabenformate der schriftlichen Überprüfungen richten sich nach den in der Jahrgangsstufe einzufordernden und abrufbaren Kompetenzen. Schriftliche Übungen konzentrieren sich inhaltlich auf die zurückliegenden Unterrichtsstunden und beschränken sich auf den Inhalt von maximal vier Unterrichtsstunden. Ausgehend von ca. 40 Unterrichtsstunden pro Halbjahr liegt der Anteil des Ergebnisses einer schriftlichen Übung an der Gesamtnote bei rund 10%.

Beurteilungsbögen

Für eine einheitliche Handhabung der Bewertung der Sonstigen Leistungen hat die Fachgruppe auf der Grundlage getroffener Vereinbarungen artenspezifische Bewertungsbögen entwickelt. Nach Absprache mit den in Parallelklassen unterrichtenden Kollegen können die Bögen nach Bedarf abgewandelt oder ergänzt werden.

Die Beuteilungsbögen geben den geforderten Standard wieder. Die Beurteilungskriterien werden den Schülerinnen und Schülern jeweils vor dem Einsatz transparent dargestellt.

Selbsteinschätzungsbogen

Zur Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns und Lernens wird den der Schülern der Sekundarstufe I ein punkte-gestützter Selbsteinschätzungsbogen angeboten.



Mündlichen, schriftliche oder praktische Formen von Unterrichtsbeiträgen
Schwerpunkt in Stufe
Qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten unter korrekter Verwendung der Fachsprache 5, 7, 8
Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagrammen 5, 7, 8
Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen 5, 7, 8



Erstellung von Produkten
(Beispiele)
Dokumentationen zu Aufgaben evtl. ab 8
Referate / Präsentationen 7, 8
Protokolle (Mitschriften, Exkursionsprotokolle)
evtl. ab 5; 8
Lernplakate 7
Modelle, Skizzen und Zeichnungen 5
Mind-Maps, Strukturdiagramme und Flussdiagramme 5, 7, 8
Heftführung oder Lerntagebuch
5
Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit 7
Schriftliche Übungen 5, 7, 8

Vereinbarungen zur Durchführung schriftlicher Übungen
Frequenz
1 kurze schriftliche Übung pro Schulhalbjahr
Dauer
max. 20 Minuten (5 Minuten Einlesezeit, 15 Minuten Schreibzeit)
Ankündigung
nein
Kompetenzbereiche*
Stufe 5
2
S, M
Stufe 7
2 - 3
S, M, U (opt) Stufe 8
3
S, M, U
Anforderungsbereiche
2
I und II
2 - 3
I und II, (III)
3
I - III
Hilfen zur
Vorstrukturierung
ja
Punktgestützter Bewertungsschlüssel
ja
Angabe der erreichbaren Punkte pro Aufgabe
ja
* Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz, Handlungskompetenz

Bewertungskriterien für die Mitarbeit im Erdkundeunterricht der Sekundarstufe I
Notenstufe
Beurteilungskriterien
sehr gut
(1)
  • Regelmäßige und rege eigeninitiative Mitarbeit
  • Sachlich fundierte und methodisch angemessene Auseinandersetzung mit den Unterrichtsgegenständen, hohes Maß an Selbstständigkeit: eigenständige Vergleiche, Entdecken von Problemen, kritische Aspekten, Entwickeln von Problemlösungen u.a.
  • Vorschläge zum Arbeitsprozess zur Weiterarbeit machen
  • Einen eigenen Standpunkt kriterienorientiert überzeugend begründen und vermitteln
gut
(2)
  • Regelmäßige Mitarbeit
  • Fragen, Aufgaben, Problemstellungen schnell und klar erfassen
  • Zusammenhänge angemessen und präzise erklären
  • Eigene Beiträge umfassend und anschaulich formulieren
  • Selbstständig Schlussfolgerungen ziehen / Urteile fundiert begründen
  • Beiträge von Mitschülerinnen und Mitschülern berücksichtigen
  • Bereitschaft / Fähigkeit zur Hilfestellung dokumentieren
befriedigend
(3)
  • Häufigere Mitarbeit
  • Fragen, Aufgaben, Problemstellungen erfassen
  • Kenntnisse gezielt wiedergeben können und in den Unterricht einbringen
  • Zusammenhänge erkennen
  • Unterrichtsergebnisse zusammenfassen
  • Fragen stellen
  • Eigene Ideen in den Unterricht einbringen
  • Vergleiche vornehmen, ansatzweise Transfers leisten
ausreichend
(4)
  • Gelegentliche Mitarbeit
  • Aktives Zuhören, dem Unterrichtsgeschehen folgen
  • Mündliche Beteiligung auf Ansprache
  • Fragen zu Verständnisschwierigkeiten stellen
  • Unterrichtsgegenstände im Wesentlichen reproduzieren können
mangelhaft
(5)
  • Keine selbst initiierte Mitarbeit (unkonzentriert, abgelenkt)
  • Auf Fragen selten angemessen antworten können
  • Wesentliche Unterrichtsergebnisse (Gegenstände, Begriffe, methodisches Vorgehen, Diskussionspunkte, Zusammenfassungen) unzureichend oder gar nicht reproduzieren können
  • Fachliche Zusammenhänge der Stunde / Reihe nicht darstellen können
ungenügend
(6)
  • Keinerlei Mitarbeit
  • Keine / unzureichende Beantwortung von Fragen
  • Unterrichtsergebnisse nicht reproduzieren können

Vereinbarungen der Fachkonferenz Erdkunde zur Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II

Wie in der Sekundarstufe I auch bezieht sich die Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II auf alle im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

In der Endnotenfindung bleibt jedem Kollegen ein pädagogischer Spielraum, wie in den Richtlinien vorgesehen, um Einzelleistungen und individuelle Lernentwicklung angemessen berücksichtigen zu können.

Die Fachlehrerin / der Fachlehrer informiert die Schüler regelmäßig, mindestens einmal pro Quartal, über ihren Leistungsstand und erläutert auf Wunsch das Zustandekommen der Note. Die Lehrkraft zeigt den Schülern Möglichkeiten auf, sich zu verbessern, und gibt konkrete Lernhinweise.

Klausuren

Neben dem Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" (s.o.) fließen in der Sekundarstufe II zur Hälfte auch die Klausurergebnisse in die Zeugnisnote ein.

Die Korrektur und Bewertung einer Klausur erfolgt nach einem punkte-gestützten Bewertungsschlüssel. 20% der zu erreichenden Gesamtpunktzahl entfallen auf die Darstellungsleistung. Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit können in der Einführungsphase zu einer Abwertung von bis zu drei Notenstufen, in den Qualifikationsphasen von bis zu zwei Notenstufen führen.

Die Fachgruppe tauscht exemplarisch Klausuren zwecks Abgleich des Korrekturvorgehens und des Bewertungsmaßstabs untereinander aus.

Für die EF gelten folgende Sonderregelungen
  • Schüler dürfen einen Anleitungsbogen zum richtigen Zitieren als Merkblatt mit in die Klausur nehmen.
  • Die Aufgaben dürfen in weitere Teilaufgaben untergliedert werden, um den Schülerinnen und Schülern das Verständnis und die Bearbeitung zu erleichtern.
  • Aufgaben dürfen so gestellt werden, dass der Anforderungsbereich III nur in geringem Umfang erfüllt werden muss. Bei der ersten Klausur in der Stufe EF darf der AFB III entfallen, da Schülerinnen und Schüler rein zeitlich keine Möglichkeit haben, in der Klausur eine differenzierte Stellungnahme zu entwickeln oder ein Urteil zu fällen und sachlich zu begründen.

Facharbeiten

Die Regelung von §13 Abs.3 APO-GOSt nach der „in der Qualifikationsphase [...] nach Festlegung durch die Schule eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt“ wird, wird angewendet. Am Woeste-Gymnasium fertigen alle Schüler der Stufe Q1 im 2. Halbjahr dieser Stufe eine Facharbeit an.

Die Facharbeitsthemen sollen eine deutliche Eingrenzung des Themas und die Entwicklung einer Problemstellung aufweisen, die selbständig mit empirischen Mitteln untersucht wird. Daher ist im Fach Erdkunde eine starker regionaler Bezug zu bevorzugen.

Schulinterne Vorgaben zur Anfertigung von Facharbeiten finden sich der  → „Anleitung zur Anfertigung einer Facharbeit".

Die Bewertung erfolgt aufgrund eines überfachlich gültigen → Bewertungsschemas.

Selbsteinschätzungsbogen

Zur Stärkung des eigenverantwortlichen Handelns und Lernens wird den der Schülern der Sekundarstufe II ein punkte-gestützter Selbsteinschätzungsbogen angeboten.



Anzahl und Dauer der Klausuren ab Schuljahr 2020/21
Stufe
Zahl der Klausuren
Dauer im GK (USt)
Dauer im LK (USt)
EF.1
1
2 (90 min)

EF.2
2
2 (90 min)

Q1.1 2
3 (135 min)
4 (180 min)
Q1.2 2
3 * (135 min) 4* (180 min)
Q2.1 2
4 (180 min) 5 (225 min)
Q2.2 1 (Abiturbedingungen)
3,5 (210 min)
+ 30 min Auswahlzeit
4,5 (270 min)
+ 30 min Auswahlzeit
* In der Jahrgangsstufe Q1.2 kann eine Klausur durch eine Facharbeit ersetzt werden.


Autorisation: Fachkonferenz Erdkunde
Letzte Änderung: 14.08.2020