Schulprogramm Evangelische Religionslehre Stufen Q1 (11) und Q2 (12)
Schulinterner Lehrplan für das Fach Evangelische Religionslehre - Qualifikationsphase (Stufen 11 und 12)

1 - Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit

  • Das Fach Evangelische Religionslehre wird am Woeste Gymnasium von derzeit sechs Kollegen unterrichtet, von denen vier die Lehrberechtigung für die Sekundarstufe II haben.
  • Fest im Unterricht integriert ist der jährliche ökumensiche Adventsgottesdienst am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien.
  • In der Oberstufe soll jeder Schüler einmal eine religiöse Schulwoche durchlaufen. Da das Angebot der Landeskirche nicht in den notwendigen Abständen verfügbar ist, kann in Zusammenarbeit mit dem Dekanat und dem evangelischen Kirchenkreis Iserlohn ein religiöser Schultag durchgeführt werden. Auch für die weitere Gestaltung des Unterrichts kann auf Angebote der Kirchengemeinden zurückgegriffen werden.
  • In der Jahrgangsstufe Q1 findet jährlich ein Exkursionstag statt. Über das jeweilige Ziel entscheiden die Fachlehrer der Fachschaft Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Philosophie.
  • Derzeit ist für die gesamte Oberstufe kein Lehrbuch eingeführt. Über die geeignete Materialauswahl zu den jeweiligen Reihenthemen entscheidet der Fachlehrer selbstständig.
  • In jeder Stufe werden regelmäßig ein bis zwei Grundkurse in Evangelischer Religionslehre angeboten. Die Möglichkeit eines Leistungskurses besteht nicht.

2 - Entscheidungen zum Unterricht in der Qualifikationsphase

Hinweis: Die folgend dargestellte Umsetzung der verbindlichen Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans findet auf zwei Ebenen statt. Das Übersichtsraster gibt den Lehrkräften einen raschen Überblick über die laut Fachkonferenz verbindlichen Unterrichtsvorhaben pro Schuljahr. In dem Raster sind außer dem Thema des jeweiligen Vorhabens das schwerpunktmäßig damit verknüpfte Inhaltsfeld bzw. die Inhaltsfelder sowie die inhaltlichen Schwerpunkte des Vorhabens ausgewiesen. Die Konkretisierung der Unterrichtsvorhaben führt dann die zugehörigen Kompetenzerwartungen ausführlich auf.

Geringfügige Änderungen sind durch die wechselnden Vorgaben des Zentralabiturs möglich.

Unterrichtsvorhaben in der Stufe Q1

Jesus der Christus

IF 3 Das Evangelium von Jesus Christus
3.1 Reich Gottes Verkündigung Jesu in Wort und Tat
3.2 Jesus von Nazareth, der Christus: Kreuz und Auferweckung
IF 6 Die christliche Hoffnung auf Vollendung

Inhaltliche Schwerpunkte
  • Der historische Jesus
  • Lehre Jesu: Bergpredigt, Gleichnisse
  • Tod und Auferstehung
  • Apokalyptische Vorstellungen

Die Entwicklung von der Urgemeinde zur EKD

IF 4 Die Kirche und ihre Aufgabe in der Welt
4.1 Der Auftrag der Kirche in einer sich wandelnden Welt (Kirche und Staat)
IF 1 Der Mensch in christlicher Perspektive
1.1 Der Mensch zwischen Freiheit und Verantwortung

Inhaltliche Schwerpunkte
  • Urgemeinde
  • Christenverfolgung
  • Konstantinische Wende
  • Kreuzzüge
  • Reformation
  • Kirche im Nationalsozialismus

III
Hoffnungsbilder des Glaubens angesichts des Bewusstseins eigener Sterblichkeit und Untergangsszenarien

IF 6 Die christliche Hoffnung auf Vollendung
           6.1 Apokalytische Bilder von Angst und Hoffnung
IF 1 Der Mensch in christlicher Perspektive
           1.1 Der Mensch zwischen Freiheit und Verantwortung
  • Apokalytische Vorstellungen
  • Utopien und Dystopien
    • biblische Schriften (Offenbarung des Johannes,...)
    • Beispiele aus der moderneren Literatur (1984, Brave New World,...)
Unterrichtsvorhaben in der Stufe Q2

Das Verhältnis von Gott und Mensch

IF 2 Christliche Antworten auf die Gottesfrage
2.1 Die Frage nach der Existenz Gottes
2.2 Biblisches Reden von Gott
IF 5 Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation
5.1 Gerechtigkeit und Frieden

Inhaltliche Schwerpunkte:
  • Gottesbilder
  • Gotteskritik
  • Gottesbeweise
  • Theodizee (Hiob)

Handeln in christlicher Verantwortung

IF 5 Verantwortliches Handeln aus christlicher Motivation
5.1 Gerechtigkeit und Frieden
IF 1 Der Mensch in christlicher Prespektive
1.1 Der Mensch zwischen Freiheit und Verantwortung
  • Bio-Ethik (z.B. Sterbehilfe, Klonen)
  • Christliche Bedeutung von Gerechtigkeit


3 - Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms sowie des Curriculums für das Methodentraining hat die Fachkonferenz ER die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze beschlossen:
  • Das Fach ER setzt das Methodenkonzept der Schule fachspezifisch um.
  • Grundsätze zum überfachlichen Aufbau von Methodenkompetenz.
  • Ganzschriften und projektorientierte Unterrichtsreihen sollen im Rahmen der konkreten Gestaltung der einzelnen Unterrichtsvorhaben durch die Lehrkräfte eingesetzt werden. Eine dezidierte Festlegung wird nicht vorgenommen, aber jeder Schüler und jede Schülerin soll im Laufe des Durchgangs durch die gymnasiale Oberstufe mindestens einmal Gelegenheit gehabt haben, eine Ganzschrift zu lesen.

Fachdidaktische Grundsätze

  • Die fachliche Auseinandersetzung im ER wird grundsätzlich so angelegt, dass die theologischen Inhalte immer in ihrer Verschränkung und wechselseitigen Erschließung zu den Erfahrungen der Menschen bzw. der Schülerinnen und Schüler sowie konkurrierender Deutungen thematisiert werden.
  • Der Ausgangspunkt des Lernens ist in der Regel eine lebensnahe Anforderungssituation oder es sind die Erfahrungen und Einschätzungen der Schülerinnen und Schüler zu einem fachspezifischen Problem oder einer fachlich bedeutsamen Frage.
  • Es kommen im ER grundsätzlich je nach Zielsetzung, Fragestellung und Thematik unterschiedliche religionsdidaktische Paradigmen (traditionserschließend, problemorientiert, symboldidaktisch, performativ) zum Tragen. Dabei entscheiden die Lehrkräfte in eigener Verantwortung, in welchen Zusammenhängen sie welches religionsdidaktische Paradigma als Zugang und Strukturierungsinstrument wählen.
  • Im ER wird den Möglichkeiten originaler Begegnungen Gewicht beigemessen, da sich auf diese Weise religiöse Lernprozesse anregen lassen, die anderweitig nicht induziert werden können. Daher gehören Exkursionen (in der Q1) oder der Besuch außerschulischer Lernorte sowie die Einladung von Experten in den Unterricht zu Gestaltungselementen des ER in der gymnasialen Oberstufe.

4 - Grundsätze der Leistungsbewertung

Nähere Informationen zur Bewertung der Sonstigen Leistungen befinden sich auf → dieser Webseite.

Darüber hinaus kann das Fach ab der Jahrgangsstufe EF schriftlich angewählt werden. In der EF wird im ersten Halbjahr zunächst eine Klausur geschrieben, im zweiten Halbjahr der EF und in der Q1 und Q2 folgen jeweils zwei Klausuren pro Halbjahr.

5 - Lehr- und Lernmittel

In der gymnasialen Oberstufe ist kein Lehrbuch am Woeste-Gymnasium eingeführt worden, da bisher kein Verlag in zufriedenstellender Weise die Bedürfnisse der ER in der Oberstufe berücksichtigt. Daher verwendet jeder Lehrer selbstständig seine Materialien.

6 - Qualitätssicherung und Evaluation

  • Das schulinterne Curriculum stellt keine starre Größe dar, sondern ist als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Dementsprechend sind die Inhalte stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können. Die Fachkonferenz als professionelle Lerngemeinschaft trägt durch diesen Prozess zur Qualitätsentwicklung und damit zur Qualitätssicherung des Faches bei.
  • Die Fachschaft evaluiert die unterrichtliche Umsetzung des schulinternen Curriculums und prüft z.B. die Verteilung der Unterrichtsvorhaben auf die Halbjahre, ihren zeitlichen Umfang, ihre Gestaltung, die Leistungsfähigkeit der KSA.
  • Die Evaluation erfolgt jahrgangsübergreifend: Die Mitglieder nutzen die Auswertung der Erfahrungen für den nachfolgenden Jahrgang.
  • Sukzessive überarbeitet die Fachschaft die Unterrichtsvorhaben, sodass jeweils zwei Wochen vor dem Ende eines Halbjahres die Unterrichtsvorhaben des folgenden Halbjahres ausgearbeitet schriftlich vorliegen.
  • Ein entscheidender Bedingungsfaktor für die Arbeit der Fachschaft am KLP und seiner curricularen Umsetzung ist die faktische Belegung des Faches ER. So ist von zentraler Bedeutung, dass und ob weiterhin das Fach ER in der gesamten Qualifikationsphase unterrichtet und somit als Abiturfach gewählt werden kann. In diesem Zusammenhang ist möglichen Lerngruppenänderungen (z.B. Abwahl von ER und Belegung von Philosophie oder umgekehrt, die Zusammenlegung von parallelen Kursen ER, Bildung von Kursen nach Anlage 2 APO-GOSt) besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
  • Die Mitglieder informieren sich über Fortbildungsangebote, die die Umsetzung des KLP betreffen und von der Bezirksregierung, den Schulreferaten, den Pädagogischen Instituten Villigst und Bonn-Bad Godesberg sowie weiteren Trägern angeboten werden.
  • In der ersten Fachkonferenz des Schuljahres sollten folgende Aspekte angesprochen und geeignete Verabredungen getroffen werden:
    • Personelle Ressourcen: Unterrichtsverteilung, Lehrerversorgung im Fach, perspektivische Veränderungen ...
    • Sächliche Ressourcen: Räume, Lehrwerke, Fachzeitschriften, Bibliothek, SLZ, mediale Ausstattung ...
    • Planungen zu den außerunterrichtlichen Veranstaltungen
  • Die Fachkonferenz erstellt einen verbindlichen Arbeits- und Zeitplan für das Schuljahr und regelt die Verantwortlichkeiten.



Autorisation: Fachkonferenz Evangelische Religionslehre
Letzte Änderung: 27.08.2021