Schulkonferenz
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→ Sitzungen
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→ Beschlüsse |
Vorsitz:
Prof. Dr. Jörg Trelenberg |
Lehrervertretung
- Martin Gropengießer
- Christian Goos
- Niklas Pohlmann
- Natascha Kreft
- Alexander Wirtz
- Felix Tinnefeld
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Stellvertreter
Lehrervertretung
- Ralf Micha
- Andrea Heuer-Zachau
- Jutta Kaut
- Henning Pewny
- Stephanie Verborg
- Peter Schneider
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Elternvertretung
- Birte
Anders (Vorsitzende)
- Peter
Giebels (Unterstufe)
- Christine
Flamme (Mittelstufe)
- Inga
Rostek (Oberstufe)
- Christine
Gluth (Mittelstufe)
- Christina
Mischnick (Unterstufe)
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Stellvertreter
Elternvertretung
- Daniela
Zwara (Mittelstufe)
- Mirko
Ritter (Unterstufe)
- Madina
Meyer (Unterstufe)
- Sabine
Watenphul (Unterstufe)
- Dr.
Beatrice Krempel (Mittelstufe)
- Anna
Gohgalter (Unterstufe)
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Schülervertretung
- Mika El-Chami (Q2)
- Leona Andreas (10b)
- Milina Kern (EF)
- Emma Lotta Bremke (6b)
- Lara Luzyna (Q2)
- Zoe Demiet (10b)
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Stellvertreter
Schülervertretung
- German
Probst (9c)
- Lea
Magiera (EF)
- Richmond
Belay (9c)
- Noah
Hoffmann (5a)
- Sindi
Borisova (EF)
- Julius
Magiera (6b)
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Beratende Mitglieder
- n.n., Ständiger Vertreter des Schulleiters
- Cathrin Hennemann, SV-Verbindungslehrerin
- Marcel Ries, SV-Verbindungslehrer
- Vertretung des Schulträgers (Stadt Hemer)
- Vertretung des Schulaufsichtsbehörde
- Vertretung schulergänzender Angebote (n.n.)
- Personen aus dem schulischen Umfeld (n.n.)
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Eilausschuss
- Birte Anders (Elternvertreterin)
- Christian Goos (Lehrervertreter)
- Mica El-Chami (Schülervertreter)
- Prof. Dr. Jörg Trelenberg (Schulleiter)
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Rechtliche Grundlage: § 66 Schulgesetz NRW - Auszug
aus der Fassung vom 13.12.2012
- Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit
- bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6
Mitglieder, an Berufskollegs 12 Mitglieder,
- bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12
Mitglieder,
- mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18
Mitglieder.
- Die Schulkonferenz kann mit den Stimmen von zwei
Dritteln ihrer Mitglieder eine Erhöhung der
Mitgliederzahl beschließen, wobei das Verhältnis der
Zahlen nach Absatz 3 zu wahren ist.
- Mitglieder der Schulkonferenz sind die
Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die
gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer,
Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis
Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und
Schüler
- [...]
- an Schulen [...] der Sekundarstufe I und
II 1:1:1
- [...]
- [...]
- [... Regelungen für das Berufskolleg ...]
- Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft und
die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sind
jeweils unter Anrechnung auf die Zahl der
Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der
Schülerinnen und Schüler gemäß den Absätzen 1 und 3
Mitglieder der Schulkonferenz, sofern sie dies nicht
ablehnen.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den
Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat,
ebenso wie im Falle der Verhinderung die ständige
Vertretung, kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt
bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den
Ausschlag. Die ständige Vertretung und die
Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend
an der Schulkonferenz teil.
- Die Schulkonferenz kann Vertreterinnen und
Vertreter schulergänzender Angebote und Personen aus
dem schulischen Umfeld als beratende Mitglieder
berufen.
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