Schulprogramm Erprobungsstufe


Hier finden Sie Informationen über die Konzeption und die Projekte
unserer Erprobungsstufenarbeit - vom Tag der Offenen Tür
bis zum Verfahren am Ende der Erprobungsstufe.

Tag der Offenen Tür
Anmeldung
Woeste-ABC
Erste Schulwoche
Besondere Aspekte
Lernen lernen
Paten
Die Erprobungsstufe am Woeste-Gymnsasium

Der Name ist Programm: Im gegliederten Schulwesen dient die Erprobungsstufe der Erprobung der Wahl der Schulform, die die Eltern für ihr Kind anlässlich des Wechsels an eine weiterführende Schule getroffen haben.

Seit dem Schuljahr 2019/20 verbringen die Kinder wieder 9 Jahre bis zum Abitur an unserer Schule. Dies hat im Vergleich zum G8-Lehrgang folgende, positive Effekte:
  • mehr Zeit zum Lernen und Reifen
  • etwas kürzere Schultage
  • weniger Fachunterricht am Nachmittag
  • Möglichkeit, Lernaufgaben in der Schule zu erledigen
Die zweite Fremdsprache setzt erst ab Klasse 7 in der Mittelstufe ein. Es besteht die Möglichkeit zwischen Latein und Französisch zu wählen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Erprobungsstufe sind Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundar­stufe I (APO-SI). Diese können Sie als PDF-Dokument über die Verknüpfung auf der rechten Seite laden und einsehen. Die wichtigsten Aspekte werden hier auszugsweise zitiert:

§ 10 Gliederung und Dauer der Erprobungsstufe

(Abs. 1) In der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium sind die Klassen 5 und 6 eine pädagogische Einheit (Erprobungsstufe). Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.

(Abs. 3) In der Erprobungsstufe werden dreimal im Schuljahr Erprobungsstufenkonferenzen durchgeführt, in denen über die individuelle Entwicklung der Schülerin oder des Schülers, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögliche Wege zu ihrer Überwindung und über besondere Fördermöglichkeiten beraten wird.

§ 12 Abschluss der Erprobungsstufe

(Abs. 1) Vor Abschluss der Erprobungsstufe prüft die Erprobungsstufenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll. Soll ein Schulformwechsel empfohlen werden, ist dies den Eltern spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig ein Beratungstermin anzubieten.


Es gilt wieder die gleiche Versetzungsordnung wie vor der Corona-Pandemie.


Letzte Änderung: 10.11.2023