Förderaufgaben am
Friedrich-Leopold-Woeste-Gymnasiums
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Erläuterung des Begriffs „Förderaufgaben“
Am Woeste-Gymnasium tragen Aufgaben, die zur freiwilligen Bearbeitung
zum Zweck der individuellen Förderung gestellt werden, den
Namen „Förderaufgaben“.
Es handelt sich hierbei beispielsweise um:
- Unterstützung von Neigungen
- Unterstützung von Leistungsmotivation
- Unterstützung der nachhaltigen Sicherung von
Kompetenzzuwachs
- Unterstützung von Defizitbehebungen (auch durch
Nachhilfe)
- etc.
Von diesen klar abzugrenzen sind die „→ Lernaufgaben“,
die verpflichtend
zu erledigen sind.
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Gestaltungsmöglichkeiten
Grundsätzlich ist jede Aufgabenstellung als Förderaufgabe
einsetzbar, da ein Schüler immer selbst entscheiden kann,
ob er die gestellte Aufgabe annimmt. Um das Spektrum der
diversen Möglichkeiten aufzuspannen, werden hier einige
Beispiele genannt:
- Trainingsaufgaben, mit deren Hilfe die Anwendung
eines Verfahrens geübt werden kann:
- Rechenübungen
- Übersetzungsübungen
- Grammatische Übungen
- ...
- Dokumentationsaufgaben, mit deren Hilfe ein
Wissenserwerb gefestigt werden kann:
- Führung eines Fachheftes
- Führung eines Beispielheftes
- Führung eines Lerntagebuchs
- Anfertigung eines Protokolls
- ...
- Explorationsaufgaben, mit deren Hilfe ein
Unterrichtsgegenstand vertieft erfasst oder
erschlossen werden kann:
- Leseaufträge
- Recherche-Aufträge
- Experimentelle Forschungsaufträge
- ...
- Präsentationsaufgaben
- Erstellung eines Tafelvortrags
- Erstellung eines Themenplakats
- Erstellung einer digitalen Präsentation
- ...
- Wiederholungsaufgaben
- Zusammenfassung von Aspekten zu einem
Unterrichtsgegenstand
- Repetition eines Verfahrens
- ...
- Memorationsaufgaben
- Auswendiglernen von Texten, Gedichten, Regeln
- Einübung einer Rolle, einer Bewegungsfolge,
eines Gesangs
- ...
- Teilnahmeaufgaben
- Mitwirkung in einem Prozess
- Besuch eines Theaterstücks
- Besuch einer Ausstellung
- ...
- etc.
Die Beispiele zeigen, dass Förderaufgaben einen
entscheidenden Beitrag zur Begabtenförderung oder
Defizitbehebung leisten können. Ihr besonderer
pädagogischer Wert liegt in der Freiwilligkeit der
Annahme, der Selbständigkeit der Bearbeitung und dem
Erleben von selbst hervorgerufenem Erfolg begründet.
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Umgang mit Förderaufgaben von Seiten der Lehrkräfte
Bei der Stellung von „Förderaufgaben“ handelt es sich um
freiwillige, nicht einklagbare Dienstleistungen der
Lehrkräfte:
- Eine Lehrkraft ist grundsätzlich nicht verpflichtet,
über die verpflichtenden Hausaufgaben
(Vormittagsschule) oder Lernaufgaben (Ganztagsschule)
hinaus Förderaufgaben zu stellen.
- Wenn eine Lehrkraft Förderaufgaben stellt,
verpflichtet sie sich dadurch nicht, diese nach
Leistungsfähigkeit der Schüler oder deren Neigungen zu
differenzieren.
- Eine Lehrkraft, die Förderaufgaben gestellt hat, ist
nicht verpflichtet, die Erledigung der Förderaufgaben
zu überprüfen, die Arbeitsergebnisse zu korrigieren
oder mit einer Rückmeldung auszustatten.
Der folgende Absatz des Erlasses wird bei freiwillig zu
bearbeitenden Förderaufgaben im Gegensatz zu verpflichtend
zu bearbeitenden Haus- oder Lernaufgaben nicht angewandt:
4.5 Überprüfung, Benotung und Anerkennung
von Hausaufgaben
Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die
weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden
nicht benotet, finden jedoch Anerkennung.
Das bedeutet:
- Eine Lehrkraft darf die Nichtbeachtung von
Förderaufgaben durch die Schüler nicht negativ
sanktionieren.
- Eine Lehrkraft kann jedoch die Bearbeitung von
Förderaufgaben kommentieren und anerkennen; sie kann
die Arbeitsergebnisse in den Unterricht einbeziehen
oder mit ihnen den Unterricht bereichern.
- Eine Benotung der Bearbeitung von Förderaufgaben
oder die Berücksichtigung der Qualität der Bearbeitung
bei der Beurteilung der Sonstigen Leistungen in einem
Unterrichtsfach ist unzulässig.
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Umgang mit Förderaufgaben von Seiten der Schüler
- Kein Schüler ist verpflichtet, eine gestellte
Förderaufgabe zu bearbeiten.
- Bei der Wahrnehmung von Förderaufgaben dürfen sich
die Schüler von ihren Neigungen, ihren
Leistungsbedürfnissen oder ihren Notwendigkeiten zur
Behebung von Defiziten frei leiten lassen.
- Wenn ein Schüler in einem Fach keine Förderaufgaben
bearbeitet, dürfen ihm daraus keine systematischen
Nachteile hinsichtlich des Erreichens des
Unterrichtsziels in diesem Fach erwachsen; das heißt,
der Unterricht muss so gestaltet und die
obligatorischen Haus- oder Lernaufgaben müssen so
bemessen werden, dass das Unterrichtsziel ohne die
Bearbeitung von Förderaufgaben in allen Leistungs- und
Notenstufen erreichbar ist.
- Andererseits sind den Vorteilen im Kompetenzerwerb,
die ein Schüler aus der Bearbeitung von Förderaufgaben
ziehen kann, keine Grenzen gesetzt. Diese Vorteile
kann ein Schüler jedoch nur indirekt im Rahmen der
Beurteilung der schriftlichen und sonstigen Leistungen
verwirklichen, deren Erbringung eine Bearbeitung der
Förderaufgaben nicht voraussetzt.
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