Entschuldigung von
krankheitsbedingten Schulversäumnissen in der
Sekundarstufe I
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Ein Bild sagt zwar
mehr als 1000 Worte;
dennoch bitten wir Sie,
auch die nachfolgenden Erläuterungen sorgfältig
zur Kenntnis zu nehmen. |
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1. Benachrichtigung des Sekretariats nur im
Ausnahmefall
- Kann ein Schüler aufgrund einer Erkrankung den
Schulweg nicht antreten, wird das Schulsekretariat
(zu seiner Entlastung) bitte nur in folgenden
Ausnahmefällen, dann aber unverzüglich telefonisch
benachrichtigt:
- Die Erziehungsberechtigten des erkrankten
Schülers haben keine Möglichkeit, Nachrichten
per E-Mail zu versenden.
- Die Klasse führt am ersten Versäumnistag eine
besondere Aktion (Exkursion, Ausflug,
Klassenfahrt, ...) durch, deren Beginn von der
Anwesenheit aller Schüler abhängt.
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2. Benachrichtigung der Klassenleitung in jedem Fall
- In jedem Fall wird die Klassenleitung spätestens im Laufe des
ersten Versäumnistages per E-Mail
benachrichtigt. Die dienstliche E-Mail-Adresse des
Klassenleiters wird mit Hilfe des Nachnamens
gebildet:
nachname@woeste.org
(nachname = Nachname des Klassenleiters)
- Achtung: Bitte gegebenenfalls Umlaute durch
Doppelvokale und „ß“ durch „ss“ ersetzen.
- Hier finden Sie die → Namensliste
des Kollegiums.
- Der Empfang einer elektronischen Benachrichtigung
wird von der Klassenleitung in der Regel nicht
bestätigt oder kommentiert.
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3. Entschuldigung
- Bei der Rückkehr in den Unterricht bringt der
Schüler ein handschriftlich unterzeichnetes
Entschuldigungsschreiben mit und übergibt es der
Klassenleitung.
- Als
Entschuldigungsschreiben kann ein Ausdruck der
elektronischen Benachrichtigung (siehe oben)
verwandt werden!
- Beispiel
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Klassen- und Kursarbeiten
- Klassen- und Kursarbeiten haben Vorrang vor
anderen Terminen, zum Beispiel Arztbesuchen
(Ausnahme: Notfälle).
- Beurlaubungen können nur in besonderen
Ausnahmefällen und unter vorheriger Beantragung
durch die Erziehungsberechtigten genehmigt werden.
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Regelung für den Montag nach einer Konfirmation
(Stufen 7/8)
- Bei einer abzusehenden Absenz am Montag nach einer
Konfirmation wird diese bei der Klassenleitung
rechtzeitig schriftlich beantragt.
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