Entschuldigung von krankheitsbedingten Schulversäumnissen in der Sekundarstufe I
Ein Bild sagt zwar
mehr als 1000 Worte;

dennoch bitten wir Sie,
auch die nachfolgenden Erläuterungen sorgfältig
zur Kenntnis zu nehmen.
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1. Benachrichtigung des Sekretariats nur im Ausnahmefall

  • Kann ein Schüler aufgrund einer Erkrankung den Schulweg nicht antreten, wird das Schulsekretariat (zu seiner Entlastung) bitte nur in folgenden Ausnahmefällen, dann aber unverzüglich telefonisch benachrichtigt:
    • Die Erziehungsberechtigten des erkrankten Schülers haben keine Möglichkeit, Nachrichten per E-Mail zu versenden.
    • Die Klasse führt am ersten Versäumnistag eine besondere Aktion (Exkursion, Ausflug, Klassenfahrt, ...) durch, deren Beginn von der Anwesenheit aller Schüler abhängt.

2. Benachrichtigung der Klassenleitung in jedem Fall

  • In jedem Fall wird die Klassenleitung spätestens im Laufe des ersten Versäumnistages per E-Mail benachrichtigt. Die dienstliche E-Mail-Adresse des Klassenleiters wird mit Hilfe des Nachnamens gebildet:
nachname@woeste.org (nachname = Nachname des Klassenleiters)
  • Achtung: Bitte gegebenenfalls Umlaute durch Doppelvokale und „ß“ durch „ss“ ersetzen.
  • Hier finden Sie die → Namensliste des Kollegiums.
  • Der Empfang einer elektronischen Benachrichtigung wird von der Klassenleitung in der Regel nicht bestätigt oder kommentiert.

3. Entschuldigung

  • Bei der Rückkehr in den Unterricht bringt der Schüler ein handschriftlich unterzeichnetes Entschuldigungsschreiben mit und übergibt es der Klassenleitung.
  • Als Entschuldigungsschreiben kann ein Ausdruck der elektronischen Benachrichtigung (siehe oben) verwandt werden!
  • Beispiel


Klassen- und Kursarbeiten

  • Klassen- und Kursarbeiten haben Vorrang vor anderen Terminen, zum Beispiel Arztbesuchen (Ausnahme: Notfälle).
  • Beurlaubungen können nur in besonderen Ausnahmefällen und unter vorheriger Beantragung durch die Erziehungsberechtigten genehmigt werden.

Regelung für den Montag nach einer Konfirmation (Stufen 7/8)

  • Bei einer abzusehenden Absenz am Montag nach einer Konfirmation wird diese bei der Klassenleitung rechtzeitig schriftlich beantragt.



Letzte Änderung: 20.09.2016